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Die Zahl der statistisch in Wien registrierten Fahrzeuge enthält über 20.000 KFZ von Bahn, Post, Polizei/Gendarmerie, Zollwache, Finanzverwaltung und Justizwache. Diese Fahrzeuge können aber auch in anderen Bundesländern stationiert sein. Die motorisierten Untersätze des Bundesheers fehlen dafür in der Zulassungs-Statistik. Unbekannt ist auch, wie oft das Militär intern gegen Handy-Sünder vorgegangen ist.
149.081 Strafen wegen Telefonierens am KFZ-Steuer ohne Freisprecheinrichtung hat die Polizei im Jahr 2011 verhängt. Wie hoch diese Strafen waren weiß das Innenministerium aber nicht. Und die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) scheint Innenministerin Johanna Mikl-Leitner mangels Zuständigkeit auch nicht zu tangieren.
Dies geht aus Unterlagen hervor, die auf der Website der Parlaments veröffentlicht wurden. Es handelt sich um Antworten auf parlamentarische Anfragen des SPÖ-Abgeordneten Johann Maier. Er stellte die gleichen neun Fragen zudem an Verkehrsministerin Doris Bures, deren Ressort auch Telekommunikationsagenden umfasst.
Delikte nehmen zu
Im Innenministerium ist immerhin die Zahl der verhängten Strafen pro Bundesland verzeichnet, über die Geschlechterverteilung unter den beschuldigten Lenker gibt es aber keine Informationen. Die 149.081 verhängten Bußen sind eine Zunahme von 17 Prozent gegenüber 2010 (128.221) und von 23 Prozent gegenüber 2009 (121.311). Die wenigsten Strafen gab es mit 2.796 im Burgenland, die meisten in Wien mit 36.208.
2011 verzeichnete jedes Bundesland Zuwächse, die in Wien mit 35 Prozent und dem Burgenland mit 28 Prozent am höchsten ausgefallen sind. In Tirol und Vorarlberg war die Veränderung mit etwa je einem Prozent am Geringsten.
Wiener und Kärntner schlimm, Burgenländer brav
Umgelegt auf die Zahl der registrierten Kraftfahrzeuge waren die Wiener (4,4 Strafen pro 100 KFZ) und Kärntner (3,2) am Schlimmsten, die Burgenländer indes am Bravsten (1,1). Da es in Österreich rund 6,2 Millionen Fahrzeuge gibt (ohne Bundesheer), liegt der Bundesschnitt bei 2,4 Bußen je 100 KFZ. Diese vom STANDARD mit Daten von Statistik Austria errechneten Kenngrößen sind aber aus zwei Gründen mit Vorsicht zu genießen.
Erstens ist die Datenbasis unscharf, denn nicht alle KFZ werden gleich eingesetzt, und viele fahren auch schon mal in ein anderes Bundesland und können dort polizeilich auffällig werden. Besonders in Wien könnte das eine Rolle spielen. Zudem können auch über Lenker ausländischer KFZ Strafen verhängt werden.
Zweitens ist weder im Innenministerium noch im Verkehrsministerium bekannt, wie viele gezielte Kontrollen pro Bundesland oder auch nur in Summe überhaupt durchgeführt wurden. Die Kontrolldichte beeinflusst natürlich auch die Zahl der Strafen. Daher ist auch offen, ob mehr unerlaubt telefoniert oder nur mehr gestraft wird.
Das liebe Geld
Auch die Höhe der verhängten Strafen sind beiden Ministerinnen unbekannt. Dies liege im Aufgabenbereich der Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise Magistrate, die sich der Polizei lediglich bedienen würden.
Bures weiß im Unterschied zu Mikl-Leitner immerhin dass die Mindeststrafe bei 50 Euro (Organstrafmandat) liegt und wie hoch die Strafen in anderen EU-Ländern sind: Von Null in Schweden, wo das Telefonieren beim Lenken nicht strafbar ist, über elf Euro (Litauen) bis 200 Euro im finanzknappen Spanien reicht demnach die Palette.
Die Verkehrsministerin hat sich auch mit der Rechtsprechung befasst. Sie teilte dem Abgeordneten Maier mit, dass laut VwGH das "Verbot für den Lenker, während des Fahrens ohne Verwendung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, jede Verwendung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung zu Fernsprechzwecken umfasst, wie etwa auch aus welchen Gründen immer gescheiterte Versuche, das Mobiltelefon während des Lenkens (ohne Freisprecheinrichtung) in Betrieb zu nehmen."
Das Risiko ist unbekannt
Beide Ministerinnen haben zu tatsächlichen Folgen von Handy am Steuer keine Daten. Bei Unfällen mit reinen Sachschäden werden die Ursachen grundsätzlich nicht erfasst. Und in den Daten von Statistik Austria über Unfälle mit Personenschäden sei "kein Unfallumstand enthalten, der den Schluss auf 'Auslösen eines Unfalles durch vorschriftswidriges Telefonieren am Steuer' zulassen würde", wie es Mikl-Leitner formuliert. (Daniel AJ Sokolov, derStandard.at, 11.07.2012)
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Leider immer noch zuwenig Strafen - es ist unglaublich wie viele in Schlangenlinien unterwegs sind, unorthodox abbremsen und gleich darauf gasgeben, Blinker gibt's sowieso nicht - und die meisten mit so einem Teil am Ohr, oder mit Blick nach unten - irgendwas herumtippend.
Eigentlich gehört denen sofort der FS entzogen.
Ich bin für ein generelles Handyverbot im KFZ - egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung!
telefonieren im Auto ist einfach eine Ablenkung! und gerade im Stadtverkehr, wo man mit schalten und ausweichen von Vollidioten beschäftigt ist, sollte man sich nicht ablenken lassen. denn eines muss ja auch klar sein: wenn es einen Unfall gibt und der andere kann beweisen dass man telefoniert hat, ist man dran.
btw: fürs blinken muss man nicht extra zahlen, ich versteh nicht warum heute keiner mehr im stande ist zu blinken!
Und in den Daten von Statistik Austria über Unfälle mit Personenschäden sei "kein Unfallumstand enthalten, der den Schluss auf 'Auslösen eines Unfalles durch vorschriftswidriges Telefonieren am Steuer' zulassen würde"
Ich kenne zumindest einen Fall persönlich, bei dem SMS Schreiben zu einem Frontalzusammenstoß geführt hat.
Kann aber sein, dass die Polizei das nicht herausgefunden hat.
nur weil ein paar das hirn beim handyphonieren komplett ausschalten dürfen alle anderen auch nicht , sehr supa !
bzw die einführung damals war ja auch so eine geschobene partie der fpö und deren beteiligung an einem handyzubehör geschäft.
denn ob man das handy jetzt hinters ohr klemmt oder ins micro spricht ist komplett egal die ablenkung ist die selbe , insofern eine einzige geldbeschaffungsaktion für die effen.
sms schreiben allerdings ist zu recht verboten
Ob mit oder ohne Freispechanlage telefonieren ist nach inzwischen vorliegenden Studien gleich ablenkend, bei Gesprächen mit der Freisprechanlage telefoniert man oft länger und vertieft sich tiefer ins Gespräch.
Bleibt alleine der offensichtliche Gebrauch des Handys in der Hand, der einfach leichter zu erfassen ist ...
Erschwerend hinzu kommt aber, dass die ohne Freisprechtelefonierer mangels einer dritten Hand oder eines dritten Auges bei so simplen Dingen wie blinken, schalten oder Spurwechseln mit Seitenblick überfordert sind und waghalsige, für Mitverkehrsteilnehmer echt gefährliche Situationen produzieren.
Insofern ist das sicher kein Kavaliersdelikt
Radiosender suchen,
mit dem Beifahrer quatschen,
nach einer Hausnr. oder einen Parkplatz Ausschau halten.
Wenn du so leicht von deiner Hauptaufgabe (auf den Verkehr achten) ablenkbar bist, solltest du besser sowieso nicht - als Fahrer - in ein Auto steigen.
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann nur gestraft werden, wenn der Lenker angehalten wird. Dann MUSS ihm ein Organmandat angeboten wird. Wenn er das nicht zahlt, kann er angezeigt werden.
Anzeigen im Vorbeifahren ist nicht erlaubt.
tja, dass ist ja auch ein anderes delikt ... da muss man ja wirklich schwer am telefonieren sein, wenn man es nicht mal mehr schafft, eine hand am steuer zu lassen...
nochmal: das Delikt "telefonieren während der fahrt ohne Freisprecheinrichtung" kann nicht "im Vorbeifahren" angezeigt werden... detto Fahren ohne Gurt...
sogesehen sollte die Polizei hier erst mal ihre Arbeit machen anstatt dem Telefonieren einen Riegel vorzuschieben!
Die juristische Gangart ist völlig unverhältnismäßig!
Ganz abgesehen davon , dass zweifelhaft ist ob das Telefonieren mit dem Handy überhaupt während der Autofahrt verboten werden darf! Schließlich versucht hier der >Gesetzgeber Eigentumsausübungsrechte sowie Verfassungsrechtlich garantierte >Rechte durch einfache Gesetze zu beschneiden!
Wieso das sprechen über eine Freisprecheinrichtung erlaubt ist kann nicht nachvollzogen werden. Auch verfügt heute jedes Handy über eine Freisprecheinrichtung wie will die Polizei die Nichtverwendung beweisen???
die Polizei kann nur "ihre Arbeit machen", wenn es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt... "1000 Watt Autoradios" sind da nicht erfasst...
Was Freisprecheinrichtungen betrifft, näheres hier:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF... r=10012935
Die Polizei könnte sehrwohl wegen der zu lauten Autorarios einschreiten. Zumal bei diesen Lautstärken kein Signalton oder Hupe im Fahrzeuginneren wahrnehmbar ist.
Somit ist die >Betriebs und Verkehrssicherheit gefährdet.
Alleine die Polizei wendet das Gesetz nicht wozu sie aber verpflichtet ist!
Die zitierte Verordnung greift nicht wenn das Mobiltelefon selbst über eine Freisprecheinrichtung (Handfree) verfügt!
Solange ich beide Hände am Lenkrad habe ist die Polizei nicht befugt eine Anzeige zu legen...selbst wenn ich das Handy zwischen Ohr und Schulter einklemme genüge ich der Vorschrift beide Hände am Lenkrad zu haben!
Ja, es gibt eine entsprechende Judikatur bez. Autoradio, explizit im Gesetz stehts nicht...
Aber bei der Freisprecheinrichtung irren sie sich... und wenn sie so "eingeklemmt" fahren, dann haben sie, wie der Poster "der unbestechliche Akupunkteur" ein Problem..
haben Sie aber nicht mehr die volle Bewegungsfreiheit für das Lenken eines Fahrzeuges und das Überblicken des Verkehrsgeschehens (können den Kopf nicht mehr drehen), also gibts eine Anzeige.
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