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Diese Entscheidung dürfte den österreichischen Getränkehersteller Jackson International nicht gefreut haben. Das EU-Gericht in Luxemburg untersagt dem Grazer Unternehmen, ihre Biere, Fruchtsäfte und Scotch unter dem Namen "Royal Shakespeare" im Handel zu führen. Der Markenname dürfe nicht verwendet werden, weil er die Wertschätzung der älteren Marke der gleichnamigen Theatergruppe Royal Shakespeare Company in unlauterer Weise ausnutze, hieß es in der Begründung, wie "Focus Online" und das "Handelsblatt" berichten.
Das Gericht gibt damit dem EU-Markenamt (HABM) Recht (Rechtssache T-60/10) und weist die Klage des Grazer Unternehmens zurück. (red, derStandard.at, 6.7.2012)
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