Straßburg/Wien - Der Europarat hat in einer Resolution zum ungarischen Statusgesetz alle betroffenen Regierungen aufgefordert, Verhandlungen über das Gesetz aufzunehmen, berichtete die ungarische Nachrichtenagentur MTI am Mittwoch. Vor allem die Slowakei hatte das Gesetz zur Unterstützung der ungarischen Minderheit in den Nachbarländern kritisiert und seine Abschaffung gefordert. Das ungarische Parlament verabschiedete am 23. Juni eine Änderung des Statusgesetzes, entsprach jedoch nicht den slowakischen Forderungen nach einer Aufhebung.

Der Europarat forderte die ungarische Regierung dazu auf, die ungarische Minderheit in einer Form zu unterstützen, die auch jene Staaten akzeptieren können, in denen diese Minderheiten leben. Die Staaten sollten laut der Erklärung in diesen Fragen nicht unilateral vorgehen, sondern die Prinzipien der territorialen Souveränität und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen respektieren. Prinzipiell unterstütze der Europarat jedoch den Schutz von Minderheiten im Ausland durch ihre Mutterstaaten, hieß es in der Resolution vom Mittwoch. Die Änderung des Gesetzes durch das ungarische Parlament wurde vom Europarat zur Kenntnis genommen.

Energische Kritik von Rumänien und Slowakei am Gesetz

Das Statusgesetz oder Begünstigungsgesetz war von der vorangegangenen rechtskonservativen ungarischen Regierung von Viktor Orban eingeführt worden. Er bot den in den Nachbarstaaten lebenden Ungarn weit gehende Vergünstigungen im Mutterland, unter anderem einen erleichterten Zugang zum ungarischen Arbeitsmarkt. Das Gesetz war von den Nachbarländern mit großer ungarischer Minderheit - besonders Rumänien und der Slowakei - von Anfang an energisch kritisiert worden. In der Slowakei leben mehrere Hunderttausend, in Rumänien rund 1,5 Millionen Ungarn.

Während die Slowakei bis heute die prinzipielle Abschaffung des Gesetzes fordert, hatte Rumänien bereits kurz nach der Einführung des Gesetzes mit der Regierung Orban ein Abkommen abgeschlossen, durch die der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt auf alle rumänischen Staatsbürger ausgedehnt wurde. Die am 23. Juni beschlossenen Änderungen haben nun die Arbeitsmarktfrage "auf die Grundlage internationaler Abkommen gestellt", wie MTI berichtet. Die ungarische Regierung war bei den Änderungen den Empfehlungen der so genannten Venedig-Kommission des Europarates gefolgt. (APA)