Die Anwälte des Automobilkonzerns hatten vor Gericht argumentiert, dass es zu einer Verwechslung zwischen der Domain "volocars.com" und "volvocars.com" kommen könne und dem Unternehmen dadurch ein Schaden erwachse. Das "Volo Auto Museum" präsentiert auf seiner Seite Oldtimer. Der Richter entschied zugunsten von Volo.(red)
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