Linz - In der Insolvenz des Obst- und Gemüsegroßhändlers "Obst Huber Fruchtimport GmbH" aus Wels veröffentlichte Firmenanwalt Ernst Chalupsky am Montagabend eine Gerichtsentscheidung, wonach der Verkauf des Unternehmens an seine Muttergesellschaft, die GHB Gartner Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH gerichtlich bestätigt werde. Die Bank Austria hatte gegen den Verkauf beim Oberlandesgericht Linz Rekurs eingelegt. Diese wurde abgelehnt.

Obst Huber mit Zentrale in Wels und Standorten in Wien, Innsbruck, Salzburg, Spittal an der Drau, Steyr und Wallern im Burgenland hatte Anfang Februar des heurigen Jahres den Konkursantrag gestellt. Es sei geplant, das Unternehmen mit seinen 204 Beschäftigten weiter zu führen, hatte der Welser Anwalt Ernst Chalupsky - er berät das Unternehmen - dazu erklärt.

Grund für die Insolvenz seien Probleme mit einem türkischen Geschäftspartner, für den Obst Huber im Rahmen einer Kooperation Ernten im großen Stil vorfinanzierte. Durch eine schlechte Ernte und einen Preisverfall seien die Forderungen an den türkischen Partner auf 20,5 Mio. Euro gestiegen, das türkische Unternehmen könne diese aber nicht bezahlen und auch durch Warenlieferungen seien diese offenen Forderungen nur teilweise zu begleichen gewesen, erläuterte Chalupsky. Die Folge sei eine notwendige Wertberichtigung bei Obst Huber gewesen, die zu einer buchmäßigen Überschuldung geführt habe. Anfang Februar beantragte das Unternehmen das Konkursverfahren.

Zur Übernahme der insolventen Obst Huber GmbH durch die GHB habe es laut Chalupsky keine Alternative gegeben, da kein anderer Anbieter vorhanden gewesen sei. Der Gläubigerausschuss kritisierte zunächst das Übernahmeangebot der GHB, weil der angebotene Kaufpreis den Gläubigerin nur eine Konkursquote von einem Prozent bringe. Außerdem sei es grundsätzlich bedenklich, wenn ein "verwandtes" Unternehmen als Käufer auftrete und den Geschäftsinhalt "mehr oder weniger um Null" erhalte. Nach einer Verbesserung des Angebotes und den Argumenten des Masseverwalters, dass eine Ablehnung des Angebotes für die Gläubiger die schlechtere Lösung sei, wurde es mehrheitlich angenommen. Das Konkursgericht erteilte auf Antrag die Genehmigung zum Verkauf.

Die Bank Austria Creditanstalt legte mit der Begründung Rekurs ein, der Verkauf beruhe auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung und das Gericht sollte ihn untersagen. Vor allem habe das Mutterunternehmen statt einer Kapitalzuführung nur Kredite an Obst Huber gewährt und so das Finanzierungsrisiko auf die Gläubiger abgewälzt. Dieser Argumentation schloss sich das Oberlandesgericht nun nicht an. Durch die gewählte Vorgangsweise sei das gemeinsame Interesse der Konkursgläubiger nicht verletzt worden. Der Rekurs wurde deshalb abgewiesen, ein weiterer Rechtszug gegen diese Entscheidung ist nicht mehr möglich. (APA)