Berlin - Ledige Väter bekommen in Deutschland mehr Rechte: Sie sollen die gemeinsame Obsorge für ein Kind auch dann bekommen können, wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Ein lediger Vater kann künftig beim Familiengericht die Mitsorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter dem Antrag nur mit Argumenten widerspricht, die nichts mit dem Wohl des Kindes zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Mitsorge des Vaters dem Kind schadet, soll anders entscheiden werden.

Bisher erhalten nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie sich übereinstimmend dafür entscheiden. Die Mutter musste also einverstanden sein. Andernfalls bekam sie das alleinige Sorgerecht. Diese Regelung war im Dezember 2009 vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet und im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

"Modernes Sorgerecht erforderlich"

Leutheusser-Schnarrenberger verwies nach dem Kabinettsbeschluss darauf, dass sich in den vergangenen Jahren "die Formen des Zusammenlebens von Familien" rasant geändert hätten. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. "Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt", sagte die FDP-Politikerin in Berlin. Ein Kind solle "nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben".

Das Kabinett beschäftigte sich auch mit einem zweiten Thema mit Bedeutung für Familien: Kindertagesstätten sollen künftig generell auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dürfen, wenn sie nicht zu groß sind. (dapd, DER STANDARD, 5.7.2012)