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"Null Toleranz für die Täter" forderte Inneministerin Johanna Mikl-Leitner bei der Pressekonferenz am Mittwoch.

Foto: apa/herbert neubauer

Wien - Ausgerechnet ein Kollege ging den Polizisten der "Operation Carole" als einer der Ersten ins Netz. Der 50-jährige Verkehrspolizist aus Salzburg wurde schon zu einem halben Jahr bedingt verurteilt, weil er im Internet Kinderpornos betrachtet hatte. Dass er dabei den Laptop seines Neffen verwendet hatte, konnte die Fahnder des Bundeskriminalamtes nicht in die Irre führen. 272 weitere Verdächtige in Österreich - im Alter zwischen 17 und 70 und aus allen Gesellschaftsschichten - müssen ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (VP) sprach am Mittwoch vom bisher größten heimischen Schlag gegen die Kinderpornoszene.

Aber auch die internationale Dimension der von Luxemburg ausgehenden " Operation Carole" ist riesig: In nicht weniger als 142 Ländern (weltweit gibt es derzeit 193 von der Uno anerkannte Staaten) wurden mutmaßliche Konsumenten und Produzenten von kinderpornografischem Material ausgeforscht und tausende Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Zwei Fälle von Kindesmissbrauch geklärt

Laut Chefinspektor Harald Gremel vom Bundeskriminalamt (BK) war der Ausgangspunkt der rund ein Jahr laufenden Untersuchung der Betreiber eines Root-Servers in Luxemburg. Er stellte fest, dass über zwei seiner Homepages weltweit große Mengen an kinderpornografischem Material verbreitet wurden, und verständigte die Behörden in seinem Land. Die Logfiles wurden beschlagnahmt und den Polizeibehörden weitergeleitet. Die Operation wurde nach dem Vornamen einer Luxemburger Fahnderin benannt.

Im Zuge der Ermittlungen klärte die österreichische Polizei bisher auch zwei Fälle von Kindesmissbrauch auf. Ein 61-jähriger Salzburger soll die Tochter seiner Lebensgefährtin zu Hause und auch im Urlaub wiederholt schwerst missbraucht haben. In einem zweiten Fall soll ein Wiener seine drei Taufkinder sexuell ausgenützt haben, die Ermittlungen laufen noch. Auch gegen Lehrer und Kindergärtner wird ermittelt.

Wer in Österreich pornografisches Material von Kindern unter 14 Jahren besitzt oder sich verschafft, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden. Ein Jahr droht, wenn es sich bei den Abgebildeten um "mündige Minderjährige" im Alter von 14 bis 18 Jahren handelt. Seit Jänner gelten diese strafrechtlichen Bestimmungen auch für Webcams. Strenger ist der Strafrahmen für die Herstellung oder Verbreitung von Kinderpornos. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. (APA, simo, DER STANDARD, 5.7.2012)