Wien - Die Zahl der Tierversuche in Österreich steigt. Wie aus der vom Wissenschaftsministerium nun veröffentlichten Tierversuchsstatistik 2011 hervorgeht, wurden im Vorjahr 191.288 Versuchstiere verwendet. Das sind um 2,2 Prozent mehr als im Jahr davor. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der verwendeten Tiere stetig gestiegen, 1999 lag sie noch bei 129.644.

Das Gros der verwendeten Tiere waren Mäuse (153.153), gefolgt von Kaninchen (15.633), Ratten (9.026), Meerschweinchen (3.797), Fischen (3.267), Vögeln (1.940), Rindern (1.582) und Schweinen (1.553).

Aufgeschlüsselt nach Versuchszwecken kamen die meisten Tiere für "Biologische Untersuchungen im Bereich der Grundlagenforschung" (68.435) sowie "Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human- und Zahnmedizin" (63.019), gefolgt von "Forschung und Entwicklung für Produkte und Geräte der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin" (49.719) und "Toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen" (4.504) zum Einsatz.

Kritik an Entwurf für eine Novelle zum Tierversuchsgesetz

Für die Präsidentin des "Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner" (IBT), Gerda Matias, ist die steigende Zahl an Tierversuchen "ein beschämendes Faktum und ein massiver Rückschlag für den Tierschutz". Sie kritisierte in diesem Zusammenhang am Montag in einer Aussendung den in der Vorwoche vom Wissenschaftsministerium ausgesendeten Entwurf für eine Novelle zum Tierversuchsgesetz. Dieser enthalte keine einzige konkrete Maßnahme zur Reduktion von Tierversuchen. Mit diesem Gesetz würde nur mehr für schwer belastende Eingriffe eine behördliche Genehmigung notwendig sein. Matias fordert, die Verwendung von Versuchstieren restriktiv zu regeln und dem Einsatz tierversuchsfreier Methoden oberste Priorität einzuräumen.

Der "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) bezeichnete den Entwurf als "schlechtest mögliche Version für die Umsetzung der EU-Richtlinie" und "Katastrophe". In allen Bereichen, in denen die Richtlinie den Mitgliedsstaaten einen Spielraum gibt, strenger oder weniger streng zu sein, habe das Ministerium "die am wenigsten strenge Variante gewählt", so VGT-Obmann Martin Balluch. Konkret erlaube der Entwurf "trotz expliziter Verbotsmöglichkeit in der EU-Richtlinie" u.a. Tierversuche, die ein lang andauerndes, schweres Leid verursachen.

EU-Richtlinie

Durch die Novellierung will das Wissenschaftsministerium eine EU-Richtlinie umsetzen, die eine europaweite Harmonisierung der Tierversuchsgesetze anstrebt. Nach Ansicht des Ressorts werden damit die bestehenden Regeln verschärft. Tierversuche müssen künftig in Schweregrade eingeteilt und ab einer bestimmten Betriebsgröße bei Züchtern, Lieferanten und Verwendern verpflichtend Tierschutzgremien eingerichtet werden. Die Veröffentlichung bestimmter Informationen über Versuche sollen für erhöhte Transparenz sorgen. (APA, 2.7.2012)