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Dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Freisprüche vom "Mafia"-Vorwurf im Tierschützerprozess nunmehr bestätigt hat, ist ein klarer Beleg dafür, dass Verdacht und Ermittlungen in diesem Fall krass überzogen waren. Denn die übrigbleibenden Vorwürfe wären von Anfang an locker in wenigen, unspektakulären Prozesstagen zu bewältigen gewesen.
Somit lautet die jetzt offene Frage: Was lernt man daraus? Wie, auf welche Art, soll der "Mafiaparagraf" 278a novelliert werden, wie es im Justizministerium angekündigt worden ist? Und: Reicht es aus, nur Paragraf 278a zu ändern, um künftig vergleichbare Fehlverfahren zu verhindern? Immerhin hat es in den letzten Jahren auch fragwürdige, vom " Kanonen auf Spatzen"-Prinzip bestimmte Terrorermittlungen nach Paragraf 278b gegeben, gegen Studierende wegen Brandstiftungsverdachts. Im Grunde würde viel dafür sprechen, an den genannten Organisationsparagrafen in ihrer Gesamtheit einiges überdenken, auch wenn das internationalen Sicherheitstrends zuwiderläuft.
Doch auch wenn zu tiefgreifenden Änderungen die Impulse fehlen sollen, eines hat der Ausgang des Mafiaprozesses sicher gebracht: Die Staatsanwaltschaften dürften künftig wohl vorsichtig sein, wenn sie mit Begehrlichkeiten der Polizei nach Ermittlungen im engagierten NGO- Milieu konfrontiert sind. Das ist durchaus erleichternd. (Irene Brickner, DER STANDARD, 30.6./1.7.2012)
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warum vergessen immer alle die anderen studentinnen zu erwähnen, die massiv unter dem mafiaparagraphen verfolgt wurden?
die rede ist von den kunststudentinnen die am flughafen gefilmt haben. dass das filmen nicht genehmigt war rechtfertigt keinesfalls derartige verfolgung und bespitzelung. für slche art zivilenungehorsams gibts geldstrafen.
im grunde genommen hat sich die staatsanwaltschaft damit ja ins eigene knie geschossen-hätte die nicht gleich hochtrabend den mafia-paragraphen angewendet,sondern konkret die eine oder andere kleine sachbeschädigung angeklagt,wäre es ja vielleicht zu der einen oder anderen kleinen verurteilung gekommen...aber so war da nichts zu hohlen...
das gleiche gilt ja auch für die arbeitsamt-feueraktivistinnen...mit irgendwelchen mafia- und verschwöungsparagraphen ist für den staatsanwalt da nix zu gewinnen...sskm!
wie viele zeilen umfasst der akt über die vorerhebungen gegen eine mögliche kriminelle organisation gemäß § 278a stgb, die innerhalb der justiz auf unternehmerwunsch gebildet worden sein könnte.
die finanzielle vernichtung der tierschützer aufgrund der faktisch inexistenten kostenerstattung kann als bedrohung des vermögens im sinn des § 278a z.1 qualifiziert werden.
eine bereicherung im sinn des § 278a z. 2 könnte in der (möglicherweise) missbräuchlichen verwendung von eur 4 mio. öffentlichen mitteln, in der dienstrechtlichen beförderung des staatsanwalts etc. gesehen werden.
unbestreitbar wurde mit dem strafverfahren als solchem eine einschüchterung der engagierten zivilgesellschaft versucht (§ 278a z. 3 stgb).
wahrscheinlich nicht gerade messerscharfen StA Handler von *allen* Seiten gesagt, er möge doch allfällige Einzeltaten schleunigst als solche anklagen. Dies hat er nicht getan, weil er sich einem größeren Vorhaben - §278 a - verschrieben hatte, mit dem er sich am Ende eine blutige Nase geholt hat.
Jetzt erleben wir seine versuchte Rache. Mit Beweisen und verwertbaren Zuordnungen steht er aber nach wie vor "unterversorgt" da. Richterin Jelinek am OLG Wien gilt jedoch als seine Alliierte. Mal sehen, ob die Berufung bei ihr landet, und was sie ggf. daraus zaubert! Da sie seit Beginn an enorm stark in den Fall verwickelt ist (immer zum Nachteil der Angeklagten!), dürfte sie eigentlich mit der Berufung gegen das Urteil nicht befasst werden.
aber mein Vorposter meinte kleinere Vergehen sollten quasi "vergessen" werden. Und daher meine Nachfrage, welche das sind, und ob das nur für die Tierchützer gelten soll das man kleinere Vergehen vergisst?
Die Rotstrichler sollen mir diese Frage beantworten
Der Vorposter hat nie argumentiert, dass kleinere Vergehen "quasi vergessen" werden sollten. Er wird gewusst haben, dass der StA versucht hat, eine ganze Menge schwer zuordenbarer bzw. teilweise sehr alter (bis Mitte der 1990er Jahre zurück!) kleinerer Vergehen zu einer $278 a-Anklage zu bündeln. Großer Appetit!
Die Freisprüche betrafen sowohl die "organisierte Kriminalität" als auch die Einzeltaten. Handler war also mit seinen Anklagen durch die Bank erfolglos! Jetzt versucht er, mittels Berufung bezüglich der *selben* kleineren Vergehen seine ramponierte berufliche Ehre zu flicken. Dabei fallen viele Taten weg, die als "Organisationsdelikte" noch angeklagt werden konnten, als Einzeldelikte aber längst verjährt sind.
schlichtweg Unverstand und die Schreiberin sollte besser recherchieren, wieviele derartige Faelle von bewussten Zwangskriminalisierungen bestaendig durchgefuehrt werden. Es ist in Oesterreich eine ganz simple kriminelle Beamtentaktik um Unliebsame ausser Kraft zu setzen und vorsaetzlich zu schaedigen. Es ist ein absolute Schande wie gegen die Tierschuetzer vorgegangen wurde! Es zeigt den morastigen Zustand der Justiz und ein jeder ordentliche Oesterreicher hat sich dafuer zu schaemen, denn die Art des Vorgehens ist illegitim. Der Mafiaparagraf gehoert - wenn ueberhaupt - gegen all unsere nachweislich kriminellen Politiker und Parteien angewendet!
Ich frag den Pendler, wann es soweit sein wird? http://www.youtube.com/user/00derpendler
als sich die Angeklagten im harten Kampf auch gegen die Richterin durchsetzen, und sich freibeweisen, konnten. Sie hatte zum Schluß (d.h. nach dem Auffliegen von VE/VP und nach dem Entlarven des pervers teuer gekauften "Linguisten" Schweiger) keine Alternative zum Freispruch.
Der willfährige (seinerzeit von Böhmdorfer ernannte) StA Handler hat durch die ganzen Ermittlungen und das ganze Gerichtsverfahren hindurch eine zweifelhafte Rolle gespielt, wegen der er sich überhaupt nicht verantworten mußte. Im Gegenteil, er wurde kurz nach den Freisprüchen, was normalerweise seinem Waterloo hätte gleichkommen müssen, befördert!
ok - möchte ja nicht oberlehrerhaft sein, aber:
staatsanwälte zählen zur exekutive. immerhin hat die justiz (richterin) nicht partei ergriffen und ist den beweisen gefolgt - das zählt!
das im innenministerium eine tierschützer überwachung und anklage bestellt worden ist , ist eine frechheit. aber das ist das innenministerium und nicht die justiz.
ich verstehe die roten striche nicht - denn der faule hund liegt im bmi vergraben. der mafiaparagraph ist eine frechheit - kommt aber von der politik!
und noch einmal: die richterin / justiz ist den beweisen gefolgt - freispruch!
das das ganze in summe entbehrlich und ein anschlag auf die zivilgesellschaft ist, steht außer zweifel - die kritik sollte aber in die richtige richtung gehen.
Die Staatsanwälte sind üblicherweise, so auch in WNS, in den Landesgerichten untergebracht, was das Potenzial hat, ein intolerables Nahverhältnis zwischen StA und Richterschaft zu erzeugen. Dies konnte man in den ersten rd. acht (8) Monaten des Tierschützerprozesses sehr gut beobachten. Die Richterin hat konsequent dem StA seine Arbeit abgenommen und ist, auch in den Augen vieler BeobachterInnen aus der akademischen Lehre, eher als Anklägerin denn als "Wahrheitssucherin" aufgetreten.
Erst mit dem Auffliegen der VE/VP und Schweigers ist dieses berufliche Selbstverständnis unhaltbar geworden und sie ist mit *gewisser* Demut in die letzten Verhandlungswochen gegangen.
Das Urteil war OK aber meine Heldin ist Arleth deswegen nicht!
Tatsächlich? Ist sie gegen die polizeilichen Beweisunterdrücker und -verdreher vorgegangen? Hat sie in gebührender Weise aufgezeigt, daß man sich als big spender bei unserer Polizei die Art der Ermittlungen wünschen kann? Natürlich trifft die Hauptschuld nicht die Justiz, aber das Bild, das sie in der Angelegenheit abgegeben hat, paßt in den Rahmen der anhängigen und wiederaufgewärmten Fälle.
ist ja, dass der Mafiaparagraph als Vehikel dazu diente, eine monatelange Totalüberwachung und eine darauffolgende monatelange Inhaftierung der Tierschützer rechtlich abzusichern.
Ein Fall von schwerer Sachbeschädigung hätte zu nichts dergleichen geführt.
Ein Fall von schwerer Nötigung hätte sicher nicht dreizehn Leute (die teilweise überhaupt nicht miteinander können) einer derartigen Verfolgung ausgesetzt.
Zum momentanen Zeitpunkt sei festgehalten:
1.) Vermutlich erwischte man mit der millionenteuren Verfolgung KEINEN EINZIGEN STRAFTÄTER (nicht rechtskräftiger Freispruch bezüglich Nötigung) im Tierschutzmilieu.
2.) SECHS Bürger wurden zu Unrecht systematisch verfolgt (RECHTSKRÄFTIG!)
3.) ÖVP Platter initiierte die SOKO.
§278a fällig?
Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Gruppe um Balluch sich zur gemeinschaftlichen Begehung von strafbaren Handlungen verabredet hat.
Nur eine solche Meinung zählt genau nichts und einen Beweis habe ich während des gesamten Prozess nicht gesehen.
Unabhängig von der Frage von Schuld oder Unschuld schadet eine Anklage auf der Basis solcher Beweise dem Rechtsstaat.
Wenn sich Teenager zu Einbrüchen oder Ladendiebstahl verabreden, ist das auch eine Verabredung zur gemeinschaftlichen Begehung von Straftaten. Trotzdem hat in solchen Fällen die Anwendung des Terror-und Mafiaparagraphen nichts verloren. Und bei Verabredung zur Sachbeschädigung (oder was haben die Tierschützer tatsächlich verbrochen?) ist es genauso.
http://www.jusline.at/278_Krimi... _StGB.html
Geringfügige Sachbeschädigungen und ähnliche Delikte sind im Gesetz explizit ausgenommen, für Jugendliche gelten sowieso andere Bestimmungen, aber für organisierten Ladendiebstahl können die Bestimmungen für die kriminelle Vereinigungen zur Anwendung kommen.
Es handelt sich um Politiker und Beamte, eine Menschengattung die aus Fehlern nichts lernen kann sonder nur am Erhalt der eigenen Existenz interessiert ist.
Es wäre verwunderlich, wenn aus diesen Fehlern etwas gelernt werden würde und wohl auch einzigartig. Aber die Gefahr besteht nicht, denn dazu müsste man als erstes eines lernen, die Verantwortlichen alle zum Teufel zu schicken und fähiges Personal in Politik, Beamtentum und Justiz bringen. Viel zu viele Personen arbeiten dort, die einfach nur eines sind - UNFÄHIG!
Ich weiss nicht wirklich was mit unseren Staatsanwälten / Ermittlern los ist, aber dass sie ordentlich arbeiten kann man nicht sagen. Das beginnt bei Kampusch und vereinzelt schon zuvor und hat sich bis heute nicht geändert.
Man kann das möglicherweise nur mehr mit Selbstherrlichkeit erklären.
Traurig genug dass diese Leute auch nicht zu einer ehrlichen Selbstdiagnose fähig sind.
Da müßte Herr Pilnacek gleich auch bei sich selbst beginnen. Und ganz besonders das glaube ich nicht.
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