Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Der Hauptbeschuldigte und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch, wurde rechtskräftig freigesprochen.
Wiener Neustadt / Wien - Für Tierschützeranwalt Stefan Traxler ist es ein großer Erfolg: "Wir haben gewonnen", sagte er am Freitag, kurz nachdem bekannt geworden war, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Tierschützerverfahren die Freisprüche sämtlicher 13 Beschuldigten vom Vorwurf der kriminellen Organisation laut dem umstrittenen Paragrafen 278a StGB bestätigt. "Hiermit sind 99,9 Prozent dieses Monsterverfahrens erledigt", meinte er.
Gegen die Freisprüche vom Vorwurf weiterer im Verfahren verhandelter Delikte hingegen hat Staatsanwalt Wolfgang Handler Nichtigkeit und Berufung wegen Schuld eingelegt. Er, die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium, wohin Handlers Berufungsentscheidung auf dem Berichtsweg vorab ging, meinen, dass - anders, als es Richterin Sonja Arleth am 2. Mai 2011 sah - bei fünf der 13 Beschuldigten durchaus Hinweise auf schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei existieren.
Die schriftlichen Berufungsentscheidungen werden den Betreffenden derzeit zugestellt. Nach ihrem Erhalt werden Traxler und weitere Beschuldigtenanwälte an das Oberlandesgericht (OLG) Wien als Berufungsbehörde Gegenschriften schicken.
Am OLG wird in der Folge entschieden, ob Staatsanwalt Handlers Berufung stattgegeben wird oder nicht. Das Strafmaß kann in diesem Fall auch vom OLG selbst bestimmt werden - oder aber die Causa wird an die erste Instanz, also nach Wiener Neustadt, zurückverwiesen. "Ein solcher Prozess wäre in wenigen Tagen erledigt", glaubt Traxler.
Erleichtert und enttäuscht
Erleichtert, aber doch enttäuscht reagierte Martin Balluch, Hauptbeschuldigter in dem Verfahren und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken auf die Nachricht von der Teilbestätigung der Freisprüche nach langjährigen Ermittlungen, U-Haft und 14 Monaten Prozess. "Das kann doch nicht wahr sein. Ganz offenbar hält die Staatsanwaltschaft zum Beispiel aufrecht, dass eine - im Übrigen unbewiesene - Tierbefreiung Tierquälerei sei", sagte er. Dass er und fünf weitere Aktivisten, die ausschließlich wegen des "Mafia"-Paragrafen vor Gericht standen, hiermit voll rehabilitiert sind, sei jedoch "erfreulich".
Das meint auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. "Der Mafiavorwurf gegen die Tierschützer hat sich in nichts aufgelöst." Da es auch bei den Einzeldelikten "nichts Nachgewiesenes" gegeben habe, sei ihm die Berufung "nur schwer verständlich: "Offenbar ist die Staatsanwaltschaft hier nicht bereit, die Segel einzuholen."
Was Paragraf 278a angehe, sei ein Überdenken vordringlich. Am Freitag kündigte das Justizministerium eine Novellierung an: Ein entsprechender Entwurf werde in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 30.6./1.7.2012)
Aktivisten entrollten Transparent auf Befreiungsdenkmal am Innsbrucker Landhausplatz
Verein gegen Tierfabriken lud zu Podiumsdiskussion und Buchpräsentation "Staatsgewalt"
Das Tierschützerverfahren ist noch nicht zu Ende. Die acht rechtskräftig freigesprochenen Aktivisten wollen pro Person mehr als 100.000 Euro vom Staat. Die fünf anderen, die weiter - etwa wegen Nötigung - angeklagt sind, haben beim Oberlandesgericht berufen
Anklage wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Verleumdung
Weil er mit einer Geste einen Schuss auf Tierschützer andeutete, hat ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt nun großen Ärger. Der Beweis für die Entgleisung wird in der ORF-Sendung "Am Schauplatz" ausgestrahlt
Fall soll vor Schöffensenat neu aufgerollt werden
Fortführungsantrag gegen Polizeibeamte nicht aufgegriffen - Scharfe Kritik von VGT-Obmann Balluch
VGT-Obmann erhielt nach eigenen Angaben 35.000 Euro
Ministerialentwurf soll noch im Sommer in Begutachtung gehen
Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung
Die lang angekündigte Entschärfung des Antimafiaparagrafen 278a wird konkret. Im STANDARD-Gespräch erläutert Ministerin Beatrix Karl, wie ihr Änderungsvorschlag aussieht
Neues, scharfes steirisches Jagdgesetz gegen Protestaktionen von Tierschützern bei Gesellschaftsjagden
Staatsanwalt bleibt bei Kernbeschuldigungen gegen Aktivisten
Schriftliche Begründung der Freisprüche auf 385 Seiten - Nun muss Staatsanwalt entscheiden
Wolfgang Schweiger habe nicht wissentlich einen falschen Befund erstellt, so die Begründung
Preis geht auch an Schriftsteller Stephane Hessel und Psychiater Gaetano Benedetti
Bisheriges Entschädigungsgesetz speise Betroffene laut Peter Pilz "mit Almosen ab"
Nach Übergabe des Urteils wird über Berufung entschieden - Richterin Sonja Arleth wird nicht mehr öffentlich verhandeln
Die ehemals Angeklagten warten noch immer auf ein Urteil - Ob es bei Freisprüchen für alle bleibt, ist ungewiss
Petition fordert Entschädigung für Verfahrenskosten im Falle eines Freispruchs
Beim Standard-Montagsgespräch über den Mafiaparagrafen 278a zeigte sich der Vertreter des Justizministeriums novellierungsfreudiger als zuletzt – Die Risiken der geltenden Bestimmung nahmen viel Raum ein
Nach den Freisprüchen im Prozess präzisiert Richterin Sonja Arleth ihre Sicht: von krimineller Organisation keine Spur
"§278a - Gemeint sind wir alle!" von Christof Mackinger und Birgit Pack
Wolfgang Handler wurde zum ersten Staatsanwalt in Wiener Neustadt bestellt
In der Bildunterschrift wirf behauptet, "dass Balluch angeblich "rechtskräftig freigesprochen wurde".
Im 2. Absatz des Artikels wird jedoch dargelegt, dass die erstinstanzliche Entscheidung hinsichtlich des Tatvorwurfes schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei NICHT rechtskräftig ist.
Empfehlung an den Redakteur: Vielleicht vorher den Artikel lesen :-))
Beschwerden sind an die Autorin des Artikels zu richten, die in der Zwischenzeit den Artikel abgeändert hat und sich somit einige Postings nun auf die alte Version des Artikels beziehen !!!
wodurch der Unterschied zwischen den rechtskräftigen Freisprüchen und den nicht rechtskräftigen Urteilen nun etwas klarer ist.
Immer noch unbeantwortet (vielleicht schlecht recherchiert) ist jedoch, wer nun die im Artikel genannten fünf Personen sind, deren Urteile nicht rechtskräftig sind.
Zitat: "bei fünf der 13 Beschuldigten durchaus Hinweise auf schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei existieren."
ich habe um 13:46, also vor ihren postings, schon weiter hinten zu einem user gesagt, dass die information, warum balluch rechtskräftig freigesprochen ist, im artikel enthalten ist. es stand also auf jeden fall schon da, als sie nach 14 uhr ihre vorwürfe ergänzt haben.
zum diese Zeit stand jedoch im Absatz 2 dass die Urteile von fünf namentlich nicht genannten Angeklagten NICHT rechtskräftig sind.
Dass Balluch ausschliesslich wegen 278a StGB angeklagt war, wurde in der ursprünglichen Version des Artikels verschwiegen und ist nach meinem Posting nachträglich in den Artikel reingekommen.
Daher wie gesagt: Beschwerden sind an die Autorin des Artikels zu richten, die in der Zwischenzeit den Artikel abgeändert hat und sich somit einige Postings nun auf die alte Version des Artikels beziehen !!!
Martin Balluch und fünf weitere zuletzt Freigesprochene waren AUSSCHLIESSLICH nach dem Mafiaparagraph angeklagt.
Da der "anständige" Staatsanwalt Handler diesbezüglich nicht berief, sind diese sechs Tierschutzaktivisten nun RECHTSKRÄFTIG freigesprochen.
Um das klarzustellen:
Balluch gilt als Unbescholtener. (Wessen manch diffamierendes Posting strafbarerweise nicht Rechnung trägt.)
Die Autorin des Artikels stellt oben zwar ein Bild von Balluch dar, verschweigt jedoch leider, wer die fünf Personen sind, deren Freisprüche nicht rechtskräftig sind.
Wenn man die Verluste bei skylink beachtet, wurden die meisten mit zuletzt dann an Haaren herbeigezogenen Begründungen Verurteilten im zweiten Pier Skandal des Flughafens bereits als Bauernopfer in einem politischen Machtkampf missbraucht und geopfert.
Die Kosten muss eine Privatperson einmal zahlen können, die derartiges Vorgehen der Justiz verursacht, und da sind die finanziellen Kosten noch am Geringsten! Und der politischen Skandale gi t es viele.
So man das überhaupt irgendwie annähernd erreichennkann, ich habe ja gelesen, dass sich von einem Angeklagten der Vater suizidiert hat, weil er diesen - real extremen - Druck nicht ausgehalten hat.
Und nein, ich goutiere nicht, dass sich Anarchische Systeme der Regierung entledigen, bzw. Dies ungestraft einfach so planen können, aber was hier an Unglaublichem passiert ist, geht auf keine Kuhhaut mehr. menschenhetze in Reinkultur.
es muss ja sichergestellt werden, dass durch die Reform sicher gestellt wird, dass zu kritischer Bürger nochmals freikommen, selbst dann nicht wenn die Medien genug mobilisiert wurden und die Anklage noch so grotesk ist ( Tierquälerie bei Lebensrettung )
Justizministerium will den "Mafia-Paragrafen" reformieren
Kann man eigentlich auch Parteien wegen dem Mafia Paragrafen belangen ?
Wenn man die ganze Korruption, Freunderlwirtschaft, Postenschacherei, Parteifinanzierung und Ausschreibungspolitik (Mensdorf) so ansieht, kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass es sich bei österreichs Parteien um Mafiaähnliche Strukturen handelt.
Man erinnere sich nur an den massiven Terror gegen Kleider-Bauer-Angestellte usw.
Ob das allerdings die sog. Tierschützer waren oder irgendwelche Außerirdischen zufällig jeweils zur gleichen Zeit am gleichen Ort auftraten bleibt wohl für immer ein Geheimnis.
Ob nach Mafiaparagraph oder nicht, das Treiben dieser Leutchen ist jedenfalls als mafiös einzustufen. Man muss sich nur die massiven Einschüchterungsversuche gegen die Richterin in Erinnerung rufen etc. etc.
Und Balluch, der wegen dem Wohlergehen eines Tieres sogar Menschentötung in Erwägung zieht ("Tyrannenmord") wäre ohnehin woanders besser aufgehoben, zum Schutz der Bevölkerung aber auch zum eigenen Schutz.
Tjo, dieser Freispruch ist sehr differenziert zu sehen, man gestattet Leuten derart massiv gegen Andersdenkende aufzutreten und nun tut man so als gab es nie relevante Strafbestände
Für viele waren diese Urteile politisch motiviert, es gab sicher keine mafiösen Verbindungen oder dergleichen, aber es gab ettliche Gesetzesverletzungen seitens der vermeintlichen "Tierschützer"
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.