Wer nicht im Gesiba-Bau wohnt, muss draußen bleiben.

Foto: Newald

Wien - Eigentümer der rund 3000 Quadratmeter großen Grünfläche ist - laut Grundbuchauszug - die Stadt Wien. Erfasst ist die Fläche - laut Flächenwidmungsplan - als "Erholungsgebiet Park". Betreten kann sie jedoch nur, wer einen Schlüssel dazu hat. Und den haben nur Bewohner des Hauses gegenüber, das von der Gesiba, einer Tochter der Stadt Wien, verwaltet wird.

Einige Anrainer aus der Umgebung pochen nun darauf, den Park mit Spielplatz an der Ecke Zwinzstraße/Maderspergerstraße in Ottakring mitbenutzen zu dürfen und haben einen Antrag beim Stadtgartenamt (MA 42) gestellt.

Dort argumentiert man, die alleinige Nutzung durch die Gesiba sei rechtmäßig. Eine Widmung als "Erholungsgebiet Park" müsse nicht zwangsläufig eine öffentliche Nutzung nach sich ziehen. Zudem befinde sich nur wenige hundert Meter entfernt ein für alle zugänglicher Spielplatz.

Ausdrücklicher Wunsch

1998 wurde zwischen der MA 42 und der Gesiba ein Vertrag über die ausschließliche Nutzung der Grünfläche abgeschlossen. Und zwar "auf ausdrücklichen Wunsch der Bezirksvertretung", damals wie heute SP. Aus dem Büro des Bezirksvertreters Franz Prokop heißt es, die Fläche sei Teil der Anlage und wurde der Gesiba bereits beim Bau in den 1970er-Jahren zugesprochen, als Ausgleichsfläche für einen städtischen Kindergarten in der Anlage.

Später habe man lediglich ein "bestehendes Vertragsverhältnis" schriftlich festgehalten. Der Zaun sei von Anfang an da gewesen. Dass privatrechtlich verwaltete Flächen im Eigentum der Stadt Wien nicht allen zugänglich sind, sei jedenfalls kein Einzelfall.

Friedrich Maierhofer, Leiter der Gesiba-Hausverwaltung, sieht keine Notwendigkeit, die Anlage für die Allgemeinheit zu öffnen. Schließlich hätten die Bewohner jahrzehntelang die Pflege und Erhaltung des Parks mitfinanziert. "Unsere rund 500 Mieter hätten keine große Freude damit." Geschlossen haben sie kürzlich gegen eine Änderung des vorherrschenden Status gestimmt. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 29.6.2012)