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Klaus Hödl: "Durchsetzung staatlicher Körperpolitik."
Das am 26. Juni veröffentlichte Urteil des Landgerichts Köln, wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist, weil es das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, rief erwartungsgemäß sowohl den Zentralrat der Juden wie auch den der Muslime auf den Plan.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Umgang der nichtjüdischen bzw. nichtmuslimischen Öffentlichkeit mit diesem Gerichtsentscheid: Er wurde bestenfalls zaghaft kritisiert. Die Frankfurter Allgemeine hat ihn unter Verweis auf den Primat des Rechtsstaates gegenüber der Religionsfreiheit sogar begrüßt. Die Süddeutsche Zeitung hat zwar bemängelt, dass sich durch den Urteilsspruch ein Rechtspositivismus zur Ersatzreligion aufgeschwungen habe; gleichwohl bezeichnete die Zeitung die Beschneidung als einen archaischen Akt - und damit implizit als nicht mehr in die Gegenwart passend.
Die Begründung, die im Gerichtsurteil gegen die Beschneidung zum Ausdruck kommt, fügt sich historisch in eine lange Tradition von Aktivitäten gegen die rituelle Zirkumzision ein. Vor genau zwei Jahrhunderten gab es, ausgelöst durch einen Artikel über vermeintliche oder tatsächliche Todesfälle als Folge der (jüdischen) Beschneidung, eine breite Debatte über ein etwaiges Verbot. Von diesem Zeitpunkt an riss die Agitation gegen diesen Ritus nicht mehr ab.
Schutz vor religiösem Obskurantismus?
Vor allem Ärzte meinten, dass die Religionsfreiheit mit den Anforderungen eines modernen Staats, der das Wohlergehen seiner Bürger gegen religiösen Obskurantismus schützen müsse, nicht vereinbar sei. Die Beschneidung wurde als primitiv, archaisch (siehe Süddeutsche Zeitung!), barbarisch u. ä. bezeichnet. Allerdings wurde sie nie gerichtlich verboten. Lediglich die Art und Weise ihrer Durchführung änderte sich.
Um die Wende zum 20. Jahrhundert wurde eine neue Argumentation gegen die Beschneidung ins Feld geführt. Während zuvor unstillbare Blutungen, die Übertragung von Geschlechtskrankheiten durch den Zirkumzisionsakt und Verletzungen des Penis genannt worden waren, betonte man nun zunehmend den traumatischen Effekt der Vorhautentfernung.
Diese Begründung gewann gegen Ende des 20. Jahrhundert vor allem in den USA an Bedeutung, wo verschiedene Organisationen die Beschneidung bekämpfen. Erst im Vorjahr wollte die MGMbill.org. (MGM steht für Male Genital Mutilation) in Kalifornien ein Referendum zum Beschneidungsverbot abhalten lassen, was jedoch gerichtlich untersagt wurde. Wiederum wurde mit Hinweisen auf unvorhersehbare Verletzungen und traumatische Erfahrungen argumentiert.
Medizinische Begründung
In diesem Zusammenhang ist interessant, dass nicht nur die Gegner, sondern auch die Befürworter der Beschneidung ihren Standpunkt medizinisch begründen. Ein Argument, das von ihnen häufig genannt wird, lautet, dass sie die Krebserkrankungsrate herabsetze wie auch als Prävention gegen bestimmte sexuell übertragbare Krankheiten wirke. In diesem Diskurskontext wird die Zirkumzision, die für Juden und Muslime religiös begründet ist, zu einem wissenschaftlichen Streitpunkt. Es darf dann nicht verwundern, dass sie in einem säkularen Staat argwöhnisch beäugt, abgelehnt und vielleicht sogar verboten wird.
Denn dass bei einer Beschneidung - wie übrigens auch bei jedem anderen medizinischen Eingriff - ein gesundheitliches Restrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, ist selbstverständlich. Erst vor wenigen Tagen hat die in Atlanta angesiedelte Institution Centers for Disease Control and Prevention bekannt gegeben, dass im vergangenen Jahrzehnt in New York (wegen einer bei orthodoxen Juden oftmals üblichen Beschneidungspraxis) mehrere Neugeborene an Genitalherpes erkrankt und zwei Babys sogar gestorben seien.
Ob die rituelle Beschneidung erlaubt sein oder verboten werden soll, darf jedenfalls nicht wissenschaftlich entschieden werden. Vielmehr muss gefragt werden, was Religionsfreiheit in einer säkularen Gesellschaft bedeutet. Es ist ähnlich wie beim Schächten: Vom Standpunkt des Tierschutzes würden die Einwände gegen die rituelle Schlachtmethode - wie überhaupt gegen jegliche Tierschlachtung - ebenfalls überwiegen. Trotzdem bleibt das Schächten in den allermeisten Ländern erlaubt (im Gegensatz zur Schweiz etwa).
Wenig scheint sich im Denken geändert zu haben
Das Kölner Gerichtsurteil basiert auf einer Argumentation, die bereits vor 150 Jahren der Kontroverse über das Verhältnis von Religion und staatlicher Gewalt in Deutschland zugrunde lag. Wenig scheint sich im Denken der Menschen geändert zu haben. Allerdings waren damals und sind auch heute nicht die Grenzen der Religionsfreiheit der eigentliche Streitpunkt.
Vielmehr ging und geht es um die Durchsetzbarkeit einer staatlichen Körperpolitik. In einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten, existenzieller Krisenerfahrungen und Orientierungslosigkeit war und ist der individuelle Körper das vornehmliche Ziel einer Homogenisierung. Vor diesem Hintergrund sollte das Kölner Urteil mit Skepsis beurteilt werden. (Klaus Hödl, DER STANDARD, 29.6.2012)
Klaus Hödl ist wissenschaftlicher Leiter des Centrums für Jüdische Studien an der Karl-Franzens-Universität Graz.
nach jüdischen Beschneidungen findet sich, wenn ich das richtig sehe, nicht vor 200 Jahren in Deutschland, zumindest nicht nur.
Sie findet sich, und nun hören Sie bitte genau zu: Im Talmud. Ein jüdischer Junge darf nicht beschnitten werden, wenn seine beiden älteren Brüder bei dem Ritual verblutet sind.
Zu medizinischen Gründen für Präventivbeschneidungen: Es gibt keine. Sie möchten dringend den Stand der Wissenschaft nachlesen.
..gleich den ganzen Schwanz und die Eier gleich auch abzunehmen, da gibts keine Infektionen mehr, keinen Peniskrebs und keine Erektionsprobleme. Die Frauen werden künstlich befruchtet, und die Welt wird friedlicher, weil ihnen das Testosteron fehlt.
der autor baut sich da ein luft"argumentations"gebäude auf um religiös verordnete verstümmelung an zur gegenwehr nicht fähigen menschen (ohne medizinische notwendigkeit) schönzureden dass man drehschwindelattacken bekommen möchte.
und es ist bezeichnend dass er die argumente von aufgeklärten menschen die den schutz der körperlichen unversehrtheit von unmündigen vorrangig sehen gegenüber prähistorischen ritualen als "agitation" diffamiert. das sagt eigentlich genug. auch dieser artikel gehört wie sämtliche absonderungen der schnippschnappfraktion in den mistkübel.
.. stimmt allerdings.
Immerhin hat die Vorhaut 20 000 Nervenenden bei 73 Metern Nervenfasern.
Damit ist die Vorhaut mindestens so empfindsam wie die Lippen und die Fingerkuppen.
Zum Vergleich: die Klitoris der Frauen hat nur 8 000 Nervenenden.
Wenn es Sie mit Stolz erfüllt, weger der Beschneidung weniger empfindsam zu sein, so schneiden Sie sich doch bitte die Lippe ab und hacken Sie sich bitte auch die Fingerkuppen ab.
Aber nicht verwundert sein wenn Sie dann Probleme beim Essen haben, sich ständig mit Heißgetränken das Gesicht verbrühen und Ihnen dauernd Dinge aus den Händen fallen und Bedienung von Tastatur etc. schwerfällt.
Können Sie sich jetzt vorstellen, welche sensorischen Wahrnehmungen Ihnen am Penis seit der Beschneidung fehlen?
"Dabei habe sich das Judentum in vielen Fragen angepasst: Vor zweitausend Jahren wurde der Opferdienst eingestellt, im Mittelalter die Polygamie verboten. Sadeh schlägt daher vor, auch die Beschneidung in einen symbolischen Akt zu verwandeln."
http://www.faz.net/aktuell/f... 02683.html
Körperverletzung, die Unversehrtheit des Körpers.
Menschenrechte.
Fällt niemandem auf, dass die Menschenrechte vor längerer Zeit festgeschrieben, offensichtlich Dinge wie die Beschneidung von Buben nicht gemeint haben können?
Denn sonst hätte es doch wohl schon die ein andere erfolgreiche Klage in Strassburg gegeben...
Fallt niemandem auf, dass hier Millionen Menschen diskriminiert werden sollen, deren Söhne als Kinder barbarischer oder krimineller Eltern hingestellt werden sollen, wegen eines Eingriffes, der objektiv gesehen kaum der Rede wert ist?
Wegen eines Eingriffes, von dem viele sogar sagen, er sei von Vorteil?
Wieviel % der männl. Juden und Muslime regen sich denn über ihre eigene Beschneidung auf?
Wäre das nicht interessant?
Opfer einer kultischen Praxis regen sich im Normalfall nie über ihre Situation auf, weil sie es nicht anders kennen. Das ist wie beim "Mythos des edlen Wilden". Auch die Beschneidung von Frauen ist eine kulturell-religiöse Angelegenheit, aber wir würden heute nicht mehr sagen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit weniger wichtig ist als das Recht auf die Durchführung kultischer Handlungen!
in denen man nichts Anderes kennt, auch spricht es nicht für Verbote, sondern eher für Aufklärung und Debatte.
Der Vergleich mit der FGM ist meines Erachtens nicht richtig, da diese erstens kein irgendwo schriftlich festgehaltenes religiöses Gebot ist - um Unterschied zur zB jüdischen Beschneidung und zweitens zumindest ab dem 2 Grad wesentlich gravierendere Folgen hat.
Die Eltern sind viel mehr Opfer als Täter. Opfer des gesellschaftlichen Drucks. Opfer ihrer selbst erlittenen Indoktrination.
Die Eltern sind nicht barbarisch und kriminell. Das Ritual selbst allerdings ist es sehrwohl!
Ein gesetzliches Verbot würde diese Menschen nicht diskriminieren. Es würde ihnen (und vor allem ihren Kindern) helfen!
wenn es darum geht, ob man als Eltern seine Kinder verstümmeln darf. Natürlich können die Eltern versuchen, den Kindern nachher einzureden, dass es gut war, aber sie KÖNNEN vorher nicht wissen, wie die Kinder es später finden werden.
Dass die Menschenrechte die Beschneidung nicht mitgemeint haben, ist eine These Ihrerseits. Oder gibt's hier ein eindeutiges Urteil? Vielleicht wollte ja nur kein Kind seine Eltern verklagen? Und klagen kann man oft nur als BetroffeneR.
Abgesehen davon sind Menschenrechte und ihre Interpretation nicht unveränderlich, ganz im Gegenteil.
Allerdings. Andernfalls könnte man Leute auch umbringen, und wenn sie sich nachher nicht drüber aufregen, war's in Ordnung. Oder 100% der Säuglinge die Ohren abschneiden, ihnen einreden, es sei normal und fertig.
Aber falls Sie mein eher dogmatischer Zugang zur körperlichen Unversehrheit irritiert, können wir uns vielleicht darauf einigen, dass es genügt, wenn es jemals auch nur einen EINZIGEN Fall gab, in dem die Beschneidung zu Nachteilen geführt hat (und so einen Fall kenne ich).
Das bedeutet, dass die reale Möglichkeit existiert, dass Menschen dadurch Leid zugefügt wird, und das ohne dass es zB durch Aussicht auf Hebung der Lebensqualität (wie bei medizinischer Indikation) gerechtfertigt oder zumindest zu entschuldigen wäre.
Anders Mord/Ohren abschneiden - sind beide wirklich nicht vergleichbar.
Interessant wäre die Frage, inwieweit psychisches Leid, dass mit einem rigoros gesetzlichen Zugang notgedrungen erzeugt wird, mit dem Risiko von seltenen Einzelfällen, die üblicherweise keine großen Beeinträchtigungen erleiden abwägbar sind.
Es würde mich ja nicht stören, wenn Gruppen, Vereine usw. versuchten, die Praxis der Beschneidung einzudämmen.
Aber kriminalisieren?
Wie viele Juden leben in D? In Ö. sind es wohl um die 20.000.
Laut Gesetz muss ein jüd. Bub nach 8 Tagen beschnitten werden. Die Sinnhaftigkeit dahingestellt, wird es tatsächlich so gemacht, seit ca. 2500 Jahren. Und nach einem Verbot?
Neue Diskriminierungen?
Bei den Muslimen ist es relativ leichter - die werden ca. mit Pubertätsalter beschnitten.
Da kann man sagen, zB ab 14 kann so etwas selbst entschieden werden.
Würde nicht viel ändern.
Für die Juden wäre das aber ein richtiges und großes Problem.
Das mag man von außen lächerlich oder kindisch finden.
Aus der Innensicht aber wirkt so ein Verbot wie ein Angriff auf die Identität und die Integrität einer Gruppe.
Wenn man also wirklich so stark gegen die männl. Beschneidung ist, dann muss man doch andere Wege finden, als alle Menschen einer Gruppe per Gesetz zu kriminalisieren, weil sie tun, was sie seit Jahrtausenden legal getan haben...
Aber das wird den Juden wenig helfen, die ihre Buben 8 Tage nach der Geburt beschneiden lassen müssen.
Wie gesagt, bei den Muslimen wäre das einfacher, denn die beschneiden ohnehin erst mit ca. 13 oder 14.
Für mich stellt sich die Frage, ob Religionsfreiheit bedeuten kann, nicht etwa sich selbst, sondern andere (sprich: die eigenen Kinder) zu verstümmeln, und ich sage: nein! Beschneidung von Genitalien, Hirnteilen oder sonst etwas von mir aus, aber das soll jedeR für SICH entscheiden und nicht von den Eltern aufgezwungen werden.
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