Festplattenabgabe: "Kunst hat Recht" erhebt Vorwürfe gegen Elektrohandel

28. Juni 2012, 13:19
  • Händler sollen Urheberrechtsabgabe an Verwertungshersteller zahlen
    screenshot: derstandard.at

    Händler sollen Urheberrechtsabgabe an Verwertungshersteller zahlen

Elektrohandel habe 2010 "10 bis 15 Millionen Euro" Abgaben eingehoben, aber nicht weitergeleitet

Im Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten hat die Initiative "Kunst hat Recht" am heutigen Donnerstag dem Elektrohandel vorgeworfen, diese seit fast zwei Jahren bereits einzuheben, allerdings nicht an die Verwertungsgesellschaften weiterzugeben. "Nach Schätzungen haben sich bereits zwischen 10 und 15 Mio. Euro angehäuft", heißt es in einer Aussendung. Damit konfrontiert weist der Obmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, Wolfgang Krejcik, im Gespräch die Vorwürfe als haltlos von sich: "Diese Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit." 

Klage ging zugunsten der Händler aus

Konkret bezieht sich die Initiative auf den Vorstoß der Austro Mechana, demzufolge Händler in Österreich ab 1. Oktober 2010 aufgefordert wurden, für Festplatten Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen. Der Computerhersteller Hewlett Packard hat in der Folge dagegen Klage einreichte. Die ersten beiden Instanzen gingen zugunsten der Händler aus, aktuell liegt der Fall beim Obersten Gerichtshof. Ob die Abgabe dennoch eingehoben wird, dazu haben die beiden Fronten sehr unterschiedliche Meinungen. 

Über tatsächliche Quanität nur Schätzungen vorhanden

"Wir haben die Vermutung, dass sehr viele Händler die Abgabe einheben", so Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana. "Wie groß die tatsächliche Quantität ist, dazu gibt es aber nur Schätzungen." Ihrer Ansicht nach würde schon "die Verpflichtung bestehen, wenn man diese einhebt, dass sie auch an die Verwertungsgesellschaften abgeführt wird. Warum das nicht passiert, dafür habe ich keine Erklärung", sagte sie. 

Fachhandelsobmann gibt sich optimistisch

Krejcik sieht den Sachverhalt naturgemäß anders: "Ich bin empört über diese haltlosen Informationen." Er verweist wiederum auf das "Gericom-Urteil" aus dem Jahr 2005, das "rechtsverbindlich" sei. Damals fällt der OGH die Entscheidung, dass Festplatten für Computer nicht der Leerkassettenvergütung unterliegen. Auch für den aktuellen Fall zeigte er sich "optimistisch, dass der OGH das 'Gericom-Urteil' nicht auf den Kopf stellen wird". Eine Entscheidung erwartet Krejcik im Herbst bzw. Ende des Jahres. Ein negativer Ausgang wäre für die Branche jedenfalls "eine Katastrophe und für den Kunden ein großes Unrecht". 

WKÖ: Viele Irrtümer und Missverständnisse

Gleichzeitig betonte der Obmann aber auch, dass Künstler "selbstverständlich Anspruch auf Vergütung ihrer Leistungen" haben. Letztlich komme bei einer Festplattenabgabe aber auch nicht primär die Wirtschaft, sondern der Verbraucher zum Handkuss. "Und wir sehen uns als Anwalt der Konsumenten." Die Wirtschaftskammer Österreich arbeitet aktuell an einer Initiative zum Thema, da es zu viele "Irrtümer und Missverständnisse gibt".

Im Gespräch mit der Regierung

Dass sich kürzlich sowohl Kulturministerin Claudia Schmied als auch Justizministerin Beatrix Karl positiv gegenüber einer Festplattenabgabe geäußert haben, begrüßt Csillag, die sich die Umsetzung einer gesetzlichen Novelle auch während des laufenden Verfahrens vorstellen kann, "wenn der politische Wille besteht". Krecjik betonte, dass man mit Mitgliedern der Regierung und der Justizministerin "in permanenten Gesprächen sei": "Ich bin zuversichtlich, dass eine Regelung kommen wird, die nicht unbedingt auf Festplatten basiert." (APA, 28.6.2012)

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propaganda

vergleich zwischen einem land wo die festplattenabgabe existiert (deutschland) und österreich:
http://geizhals.de/486210
http://geizhals.at/486210
was lernen wir daraus? in deutschland ist die festplatte billiger. trotz abgabe.
da relativiert sich die aussage der "anwaltschaft der konsumenten" aka WKÖ. die wollen einfach nur weiter ihren hohen gewinnmargen behalten. von verteuerung für die konsumenten keine spur.

Da haben Sie recht, das Ihr Posting wirkt wie Propaganda, aber fad weil durchschaubar

Wir wissen eh dass das Leben in Österreich teurer ist.

Warum sollt das grad bei Festplatten anders sein?

"Leben in Österreich teurer als in Deutschland"
http://derstandard.at/133963886... eutschland

Soll ich dem Krejcik die Rechnungen meiner (gewerblichen) Festplattenkäufe zeigen - wie die URA explizit ausgewiesen wird?
Bis dato wurde ich immer im Kreis geschickt, wenn ich die URA zurückfordern wollte - von der AUME zum Händler, zum Generalimporteuer, zur AUME,...
Und gleichzeitig wurde auch der freien Warenverkehr innerhalb der EU außer Kraft gesetzt - ich kann nichtmal als Gewerbekunde im Ausland Festplatten kaufen.

Ich bin selbst Urheber - aber was hier abgeht nervt nur noch.

Kunst hat Recht: Der Robin Hood der Bonzen

die wirtschaftskammer als anwalt der konsumenten! LOL

Genauso allerdings auch: Die Verwerter als Anwalt der Künstler! LOL

Beweislastumkehr?

warum unterstellen die mir eine klagbare handlung (dass ich verbotenerweise material kopiere)?
warum soll ich dafür eine entschädigung vorab zahlen?
warum muss ICH beweisen, dass dem nicht so ist, um mein geld wieder zu bekommen?
gibt es in unserer judikatur sonst noch irgendwo eine solche beweislastumkehr? ist das rechtens?
ist das nicht eigentlich rufschädigung an jedem käufer einer festplatte? oder üble nachrede (wie auch immer das heisst - bimn kein jurist).
wie gehe ich also mit einem solchen geschäftspartner um: er bezichtigt mich des dienbstahls oder zumindest des möglichen diebstahls geistigen eigentums.

ich meide ihn.

das mit der leerkassettenabgabe gibt's aber schon über 30 jahre, da war's doch ganz genauso...

es wird auch niemand des diebstahls geistigen eigentums bezichtigt, sondern die festplattenabgabe ist eine pauschale abgeltung für das recht auf die privatkopie. nix weiter...

Ich konsumiere nichts von Österreichischen Wegelagerern, zahle keine Abgaben an die Austro-Mafia, und werde Künstler - die selbst so unbedeutent sich um sich selber erhalten zu können, nicht durch Abgaben sponsern. :)

In anderen Worten, gesegnet ist, wer Freunde im Ausland hat - die solch tolle Dinge wie Festplatten, BD-Rohlinge, und sonstiges einfach aus dem Ausland schicken. Der Handel wird sich schon irgendwann überlegen, ob er noch versucht, Abgaben einzuheben - wenn er noch Ware verkaufen will. :)

"Kunst will Geld"

Wegelagerer.

Kunst hat Recht = Schnorrerpartie

Cool!

Cool!

Ich hab gleich noch eine super Idee: In Zukunft wird von jedem Autobesitzer eine "Knöllchenpauschale" in Höhe von 600 Euro jährlich eingehoben, denn natürlich kann man mit einem Auto so fahren, dass man einen Strafzettel bekommt.
Wäre exakt dieselbe Logik...Natürlich befreit die Knöllchenabgabe nicht vom Zahlen aller Strafzettel die man sich wirklich einhandelt, die kommen zusätzlich dazu...denn wenn man einen beim Kopieren erwischt muss der ja auch extra zahlen.

Und noch was: Man könnte auch jeden Bürger pauschal einen Monat im Jahr einsperren...immerhin haben die Leute Arme und Beine, damit lassen sich in der Theorie Verbrechen begehen. Männer kriegen nen Extramonat, weil sie theoretisch Vergewaltigen können (Haben ja alles dazu)

ach kommt, das ist doch reinste polemik...
die vergütung gibt's schon seit zig jahren und die dient dazu das recht auf privatkopie zu finanzieren. jeder kann ja vollkommen legal für private zwecke kopien von musikstücken o.ä. machen. und das ist ja nicht selbstverständlich, sondern wurde eben durch diese abgaben "erkauft". früher waren's halt abgaben auf kassetten, jetzt auf speichermedien.

mir ist lieber, ich kann lieder kopieren als wenn das bei der nächsten novelle verboten wird...

DAS ist Polemik, denn was du schreibst stimmt schlicht und ergreifend nicht.

Die Vergütung gibts eben nicht "seit zig Jahren"...es gibt die Leerkassettenvergütung...diese Kassetten dienen ausschliesslich der Aufnahme von Bild und Ton. NIEMAND kann beweisen, dass Festplatten, auf denen alle möglichen Daten gespeichert werden können, primär für Raubkopien genutzt werden.

Und sie finanziert eben NICHT das Recht auf Privatkopien, denn das Anfertigen von Kopien, ohne Besitz des Originals, ist trotz der Gebühr eben nicht gestattet, sondern stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Es ist eine Abzocke der Bürger, und ein Kniefall vor der Verwertungsindustrie, nichts weiter.

Und sie finanziert eben NICHT das Recht auf Privatkopien, denn das Anfertigen von Kopien, ohne Besitz des Originals, ist trotz der Gebühr eben nicht gestattet, sondern stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

das ist unsinn. ich brauch' das original nicht, um von einer geschenkten kopie eine weitere kopie zu machen... genau deshalb gibt's die abgabe. und die gibt's nicht nur auf kassetten sondern seit jahren auch auf leere cds, dvds, speichermedien wie memorysticks, mp3 player etc...

Das Urheberrecht stimmt dir nicht zu.

und wo steht, dass ich das original haben muss?

Im Urheberrecht. Privatkopien sind nur mit Besitz des Originals erlaubt. Ginge es (bei Software) nach der EULA, die zum Glück eine bestenfalls strittige Rechtsgültigkeit hat, wäre es selbst dann Verboten.

und in welchem paragraphen genau steht das?
wobei ich hier von musik und nicht von software red'...

Wenns dich intressiert, du weisst wie man das internet benutzt. Ich hab es nicht notwendig dir etwas zu beweisen und Jus ist ein langweiliges Thema.

du kannst nicht was behaupten, wofür du keine belege hast und dann sagen, du musst mir nix beweisen...

ich kenn' das urheberrechtsgesetz, da steht nix drin von original.

aber vielleicht kannst mir die stelle ja zeigen, hier ist das gesetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF... r=10001848

Hauptargument: Kunst soll mit der Abgabe gefördert werden

Und wofür zahlen wir GIS-anteilig eine Kulturabgabe?
Nette Dopelbesteuerung...

Ich glaub', es ist andersrum.
Die Künstler bzw. deren Produktionen wurde mit den Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung gefördert und da brechen die Einnahmen derzeit halt weg. Kein Wunder. Um die Produktionen (auch eher unbekannter Künstler) aber weiter aufrecht erhalten zu können, soll die Abgabe halt jetzt auf Festplatten ausgedehnt werden bzw. wird sie offenbar seit Jahren vom Handel eingehoben aber nicht weitergegeben (was ja wirklich die größte Sauerei ist!)

Ich hab's schon gerne, wenn auch kleinere Produktionen vorhanden sind, ich mag den Einheitsbrei, der da "berühmt" wird, eher nicht...

Die "rechteverwerter" fördern mit dem erpressten geld unbekannte künstler ?

Das wäre mir neu.

Quelle ?

Und warum sollte man gezwungen werden können unbekannte künstler zu fördern, nicht aber unbekannte erfinder, unbekannte sportler, unbekannte irgendwas ?

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