Bild nicht mehr verfügbar.

Aufgrund des Urteils hat die ehemalige Angestellte das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen.

Foto: Reuters/Michaela Rehle

Stuttgart/Ehingen - Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Amtsgericht Heilbronn entschied, dass in ihrem Fall die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft war, wie das Landesarbeitsgericht in Stuttgart mitteilte. "Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter", sagte ein Gerichtssprecher.

Der langjährigen Leiterin einer Filiale der Drogeriekette war am 28. März im Zuge der Insolvenz wie 10.000 weitere Beschäftigte gekündigt worden. Dagegen hatte sie geklagt. Das Urteil sei bereits am 21. Juni gefällt worden (AZ: 8 Ca 71/12). Das Gericht geht davon aus, dass es sich hierbei um den ersten entschiedenen Schlecker-Prozess der ersten Kündigungswelle Ende März handelt. Bundesweit hatten rund 4.500 frühere Mitarbeiter geklagt.

Die Klägerin könne wegen der Betriebsstilllegung zwar davon ausgehen, wie die verbliebenen 13.200 Mitarbeiter ebenfalls erst freigestellt und dann erneut gekündigt zu werden. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen. Am Mittwoch hatten alle verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen in Deutschland endgültig geschlossen.

2.550 neue Jobs

Von den ehemaligen Schlecker-Verkäuferinnen haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bisher 2.550 einen neuen Job gefunden. Weitere 3.500 befänden sich derzeit in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker. Bei diesen Arbeitsmaßnahmen handle es sich etwa um Trainings zur richtigen Bewerbung oder für andere Kassensysteme als bei Schlecker. Umschulungen in andere Berufe würden derzeit nur vereinzelt laufen.

Laut Becker sind im Arbeitsmarkt-Bericht für den Juni 11.500 ehemalige Beschäftigte der Drogeriemarktkette erfasst, die nach ihrer Insolvenz inzwischen vollständig abgewickelt wird. Weitere 13.000 bis 14.000 dürften nun nach Schließung der letzten Filialen am Mittwoch dazu kommen. Neben den 3.500 ehemaligen Schlecker-Mitarbeitern in Arbeitsmaßnahmen und den 2.550 in neuen Jobs gebe es eine Gruppe von weiteren rund tausend früheren Beschäftigten, die nicht mehr als arbeitslos gelten. Diese seien etwa in Rente oder Erziehungszeit gegangen und damit aus der Statistik gefallen. (APA, 28.6.2012)