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Ein Chirurg bereitet die Instrumente für eine Beschneidung vor.

Foto: EPA/BEA KALLOS

Köln - Das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach die religiöse Beschneidung von Buben rechtswidrig und strafbar ist, hat in Deutschland heftige Kritik von Religionsgemeinschaften ausgelöst.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kritisierte am Mittwoch in Köln, man sehe in dem Urteil "einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht". "Die Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut in unserer Verfassung und darf nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein, die obendrein diesem Thema gegenüber bestehende Vorurteile und Klischees noch weiter verfestigt", kritisierte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek.

Integrationsfeindlich und diskriminierend

Zuvor hatte bereits die Religionsgemeinschaft des Islam in Deutschland vor der Kriminalisierung von Eltern und Ärzten gewarnt. "Das ist ein harmloser Eingriff mit tausende Jahre alter Tradition und hohem Symbolwert", sagte der Vorsitzende Ali Demir in Stuttgart. Demir verwies darauf, dass die Entfernung der männlichen Vorhaut hygienische Vorteile habe und die Übertragung von Infektionen vermindere. "Das Urteil empfinde ich als integrationsfeindlich und diskriminierend für die Betroffenen", sagte er.

Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hat sich kritisch geäußert. Die Beschneidung von Buben sei seit Jahrhunderten religiöse Praxis bei Juden und Muslimen, die nun in Frage gestellt werde, erklärte die Gemeinde am Mittwoch in Berlin. Sie geht davon aus, dass eine höhere Instanz das Urteil korrigiert.

Zentralrat der Juden: "Unerhörter und unsensibler Akt"

Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Zentralratspräsident Dieter Graumann sprach von einem "unerhörten und unsensiblen Akt".

Die Vornahme von Beschneidungen aus religiösen Gründen zu "kriminalisieren" bedeute nichts anderes, als "jüdisches Leben in Deutschland grundsätzlich für unerwünscht" zu erklären, kritisierte der "oordinierungsrat der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit am Mittwoch laut Kathpress.

Die Beschneidung, also die Entfernung der Vorhaut, hat im Judentum und im Islam eine große religiöse Bedeutung. Im Judentum erinnert das Ritual an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat.

Nach Auffassung des Kölner Landgerichts sind religiöse Beschneidungen von Buben als Körperverletzung zu werten. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. (APA, 27.6.2012)