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Die GEMA will pseudonyme oder anonyme Veröffentlichungen unter CC-Lizenz nicht akzeptieren

Foto: apa

Der Verein der Musikpiraten in Deutschland wurde nun von der GEMA verklagt. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hat den Verein aufgrund eines Musiktitels verklagt, der eigentlich unter einer Creative-Commons-Lizenz steht. Eine vom Musikpiraten-Verein veröffentlichte CD, die diesen Song beinhaltet, enthält einen Musiktitel, der von der GEMA nicht als GEMA-frei bestätigt wurde. 

CC-Lizenzen nicht mit GEMA-Vertragsmodell vereinbar

2.000 handnummerierte CDs haben die Musikpiraten im Rahmen eines Musikwettbewerbs produziert, wie musik.klarmachen-zum-aendern.de berichtet. Alle Songs, die auf der CD sind, sind Creative Commons Material. Der Vorsitzende der Musikpiraten, Christian Hufgard, sagt, dass die GEMA immer wieder betont, dass Creative Commons Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar seien. 

70-jährige Schutzfrist auch für anonyme Werke

Dennoch klagt die GEMA. Der Grund ist laut Klageschrift die Anonymität der Künstler. Ein Song der Band texasradiofish wurde von zwei Musikern für den Wettbewerb produziert, die lieber anonym bleiben wollen und ihre bürgerlichen Namen nicht veröffentlichen möchten. Anonyme Veröffentlichung ist laut deutschem Urheberrechtsgesetz gestattet und bietet eine 70-jährige Schutzfrist, innerhalb derer die CC-Lizenzen volle Gültigkeit behalten. 

Musikpiraten begrüßen Klage

Das Argument der GEMA ist, dass aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Prüfung vorgenommen werden kann, ob das Werk tatsächlich eine Creative Commons Lizenz trägt. Die Musikpiraten wollen es auf eine Klage ankommen lassen, da dadurch die Gültigkeit der Creative Commons Lizenzen unter anonymer oder pseudonymer Veröffentlichung erstmals geregelt werden könnte. Ihrer Meinung nach kann man bereits bei der Anmeldung eines Werkes bei der GEMA ein Pseudonym angeben. Ist dieses Pseudonym nicht in ihrer Datenbank, darf sie dafür auch kein Geld verlagnen, so Hufgard. Die Musikpiraten lassen sich von der Klage nicht beirren und veranstalten auch dieses Jahr am 1. Juli wieder einen Musik-Contest. Als Schirmherr wird dieses Jahr Schriftsteller Cory Doctorow fungieren, der seine Werke seit Jahren ebenfalls unter der Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. (iw, derStandard.at, 27.6.2012)