Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien - Rund 130.000 Jugendliche in Österreich treten jeden Sommer ein (Pflicht-)Praktikum an. Den nahenden Ferienstart nahm die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus, Papier (GPA-djp) zum Anlass, um vor der "Missachtung geltender Rechte" bei Sommerjobs zu warnen. In erster Linie sollten sich die junge Leute über die geltenden Spielregeln und Unterschiede zwischen Ferienjob, Pflichtpraktikum, Praktikum oder Volontariat informieren, hieß es in einer Aussendung. Das ist in Form einer Checkliste und weiterer Broschüren im Internet unter http://www.ferienjob.or.at der GPA-djp oder auf Seiten der Arbeiterkammer (AK) möglich.
Die ersten Erfahrungen der jungen Menschen in der Berufswelt seien "für viele leider alles andere als positiv", erklärte GPA-djp-Jugendchef Florian Hohenauer. Beispielsweise würden Pflichtpraktikanten immer wieder wochenlang urlaubende Arbeitnehmer ersetzen, "was nicht dem Sinn der Sache entspricht", so GPA-Jugendsekretär Helmut Gotthartsleitner.
Praktikant statt Ferienjobber
"Häufig" käme es vor, dass Unternehmen Ferienjobber nicht mit einem Arbeitsvertrag ausstatten, sondern diese "nur" als Praktikanten einstellen würden - womit dem Betroffenen Geld vorenthalten werde. "Das ist eine Missachtung geltender Rechte", so Gotthartsleitner. Daher gehe es um das Aufklären über die Spielregeln der unterschiedlichen Formen der Sommerjobs. Jedenfalls wichtigste Frage sei aber die Abklärung der Bezahlung vor Start der jeweiligen Ferientätigkeit.
Beim Pflichtpraktikum etwa, könne es zum Problem werden, dass man "seine Arbeit nicht einfach 'hinschmeißen' kann", heißt es in der GPA-Infobroschüre. Schließlich ist ein Pflichtpraktikum ein Arbeitsverhältnis - im Gegensatz zu einem Volontariat, bei dem man nicht an Arbeitszeiten gebunden ist, dafür aber kein Entgeltsanspruch besteht. Die Praktikumszeiten müssen absolviert werden, um die Schule positiv abschließen zu können - deswegen müsse man sich aber nicht alles gefallen lassen: Arbeitsrecht, Jugendschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sind vonseiten des Betriebes einzuhalten. Arbeitszeitaufzeichnungen seien jedenfalls zu führen, so einer der gewerkschaftlichen Tipps.
Rechte einfordern
Bei einem Ferienjob als "normaler" Arbeitnehmer ist das Dienstverhältnis befristet und deshalb nicht einfach kündbar. Sollten dabei anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch und Vergütung der Überstunden nicht ordentlich ausbezahlt werden, können diese Forderungen noch im Nachhinein geltend gemacht werden, so der Hinweis der Gewerkschaft.
Oft werde auch ein Werk- oder freier Dienstvertrag vergeben, obwohl aufgrund gesetzlicher Regeln ein "echter " Dienstvertrag zu vergeben sei. "Derartige 'Umgehungsverträge' kommen den Arbeitgebern billiger, sind aber bis zu drei Jahre später einklagbar", so die GPA-djp. (APA, 27.6.2012)
Links mit Infos
Nachlese
"Wie viel Geld werde ich eigentlich verdienen?" - Interview zu Rechte und Pflichten bei Sommerjobs
Und stehen Dienstnehmern trotzdem bezahlte Überstunden zu? Arbeitsrechtsexperte Stephan Nitzl beantwortet Userfragen
Unfallversicherungsschutz auf Bürowegen gilt nur bei Tätigkeiten, die lebenswichtig sind oder mit der Arbeit zusammenhängen
Die AK Oberösterreich fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand
Im Forum oder via Mail - Arbeitsrechtler wird Userfragen beantworten
Fragen nach Familienplanung und Rauchgewohnheiten sind tabu, jene nach Erkrankungen nicht immer
Wer sich ohne guten Grund weit vom Arbeitsplatz entfernt und verunglückt, läuft Gefahr, keinen Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen
Nur wenige Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz landen vor Gericht - Scheu vor Klagen und kaum Schadenersatz
Eine ehemalige Verkäuferin klagte dänische Dessous-Kette und bekam Recht
Pirat ja, Playboy-Bunny nein: Chefs können per Weisung Kostümierungen verordnen
Nur bei Kulturwechsel mehr Jobs - Großteil des Urlaubs müsste am Stück konsumiert werden
Bei Fernbleiben darf es keine Sanktionen geben, wenn Mitarbeiter alles unternehmen, um ins Büro zu kommen
Morbus Crohn-Patient erhielt Absage nach Probemonat - Laut Post AG wegen Fehlern bei Zustellung
Geheimes Ausspionieren via Video in Österreich nicht erlaubt, auch in Deutschland soll Verbot kommen
War bereits wieder gesund geschrieben, als sie feierte - Allerdings habe sie das Krankenstandende vordatieren lassen, so die WKÖ
Offene Überwachung soll aber erleichtert werden - Gewerkschaft warnt: "Es ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte"
"Schwerstarbeit in der prallen Sonne - das kann es doch nicht sein
Gericht sieht Chef verantwortlich, obwohl er Mitarbeitergespräche führte - Nicht-Engagement eines Mediators als Grund angeführt
AK macht aufmerksam: Auch geringfügig Beschäftigte haben arbeitsrechtliche Ansprüche
Wer in den Genuss einer Sonderzahlung kommt und wer durch die Finger schaut, erklärt eine Arbeitsrechtsexpertin der AK
Grüne drohen mit EU-Beschwerde - Firmen sollen Beweis vorlegen, dass keine Diskriminierung vorliegt
Wer gekündigt wird, darf trotzdem Urlaub machen - Urlaubsvereinbarung kann nur beidseitig aufgelöst werden
Falsche Gehaltseinstufungen sollen ohne Einschränkung oder zumindest 3 Jahre lang beeinsprucht werden können, so die GPA-djp - Nicht nur 6 bis 12 Monate
Arbeitsrechtsexperte: Klare Trennlinie zwischen Beruf und Freizeit gehört gezogen - Bereitschaftsdienst darf nicht mit Arbeitszeitgesetz kollidieren
Arbeitnehmer müssen ihrer Dienstpflicht nachkommen, Arbeitgeber müssen Klimaanlagen aktivieren
Bei uns in der Schule wars so: konnte man 20 Absagen vorweisen, ersetzten diese das Praktikum.
Daher meine Frage: wird das auch an anderen Schulen so praktiziert? :D
Wie auch immer, nur als Tipp: auf jeden Fall auch bei einem Praktikum einen Steuerausgleich machen - a 20er is es auch und für an Schüler is ja das nicht nix ;)
Den Satz verstehe ich nicht.
Man kann das doch nur positiv sehen, wenn die Jugendlichen bereits bei ihrer ersten Begegnung mit den Arbeitgebern lernen worum es geht:
Tagtäglich von vorne bis hinten ausgebeutet und betrogen zu werden.
Dann sind sie für die Zukunft gewappnet oder erkennen sogar, dass es besser ist gleich selber auf die Ausbeuterseite zu wechseln - so oder so ist das doch äußerst positiv.
Finde ich zumindest.
und verkauf vorher meine Firma um einige Millionen.
Mit dem Geld hau ich mich auf eine kleine Bavaria und mach einmal 10 Jahre lang eine Weltumsegelung. Danach bin ich knapp über 60, kann die gesetzliche Pension beantragen und dann schau ma mal weiter.
Und was das ausbeuten anbelangt: Ich beute aus, was die Buchstaben des Gesetzes hergeben. In meiner Firma wimmelt es nur so vor lauter Gratisarbeitern die um 100,- Euro Taschengeld im Monat hackeln wie ein Vollangestellter. 6 HTL-Praktikanten in der Produktion über die Sommerferien ersparen mir das ganze Jahr über eine komplette Vollzeitkraft! SO spart man.
Wenn es das Gesetz erlaubt, weshalb sollte man das nicht ausnutzen? Beschwer dich bei der Politik.
Dahingehend, sind tausende Firmen in Ö gut mit Praktikanten versorgt - über das ganze Jahr verteilt. In Kursen für Arbeitslosen, vulgo "Deppenkurse", ist es auch Hausbrauch, sie mehrmals Praktika bei bestimmten Firmen machen zu lassen.
Vor allem bei solchen Firmen, die ohnehin nicht im geringsten daran denken, jemanden Einzustellen. Da gibt es ein sehr gutes Netz, auch Stromversorger wie zB. Stadtwerke, oder Minka, und andere sind da gut mit im Geschäft.
Schüler wissen das natürlich im Voraus nicht, denken sich - ich mache ein wenig Geld im Urlaub, und am Ende stehen sie dumm da. Es gibt auch ehrliche Firmen, aber die müssen die Schüler auch erst "erwischen". Gemeinden sind u.a. immer ein guter Tip für Ferialpraktika. ;)
Innerhalb von 2 Absätzen hast du zuerst eine eigene Firma, und beantragst (!) dann gesetzliche (!!!) Pension...
Nur fallst du dich fragst, warum dich die Erwachsenen so schnell als Schüler identifizieren.... :-)
Jene Jobs wegnehmen, die am Ende der Lehrzeit (Ausbildung) dann in die praktische Erfahrung bringen sollten.... So gibts 4-5 Jahre null Gehalt, bis man endlich den Sprung in den bezahlten Beruf macht, obwohl bereits Fachwissen.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.