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Festplatten werden nicht nur für den Konsum urheberrechtlich geschützter Werke genutzt. Das spricht gegen eine Abgabe.
Im schon lange schwelenden Konflikt rund um eine urheberrechtliche Abgabe auf Computerfestplatten haben die Verwertungsgesellschaften überraschend prominente Unterstützung erhalten: Justizministerin Beatrix Karl hat sich im Schulterschluss mit Kulturministerin Claudia Schmied auf die Seite der Verwertungsgesellschaften geschlagen. Beide befürworten die Einführung einer Festplattenabgabe nach dem Muster der Leerkassettenvergütung noch in dieser Legislaturperiode. Dabei ist die Abgabe zu Recht umstritten.
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt seit jeher eine Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum eigenen bzw. privaten Gebrauch (freie Werknutzung). Ende der 1970er-Jahre nahm diese durch das Aufkommen der Leerkassetten und Aufnahmegeräte drastisch zu, was zum starken Rückgang beim Schallplattenabsatz führte. Als Reaktion erließ der Gesetzgeber 1980 die Leerkassettenvergütung (siehe Artikel unten).
Dabei geht es um Trägermaterial, das Vervielfältigungen ermöglicht: unbespielte Bild- und Schallträger, die für die freie Werknutzung geeignet, oder sonstige Bild- und Schallträger, die dafür bestimmt sind. Waren anfangs Audio- und Videokassetten im Blickpunkt, wurden später auch digitale Datenträger (CDs und DVDs) erfasst. Im Verfahren gegen Gericom versuchte die Austro Mechana 2005, die Regelung auch auf Festplatten auszudehnen. Der OGH hielt dem jedoch entgegen, dass Festplatten zu einem gewichtigen Teil nicht für freie Werknutzungen verwendet werden (OGH 12. 7. 2005, 4 Ob 115/05 y). Die Abgabe führt daher nicht zu einem angemessenen Interessenausgleich. Gegen einen weiteren Versuch der Austro Mechana, eine Festplattenabgabe einzuführen, hat Hewlett-Packard geklagt. In zweiter Instanz wurde das Gericom-Urteil bestätigt (OLG_2 R 139/11t), der Fall liegt beim OGH. Umso überraschender ist der Ministervorstoß während des laufenden Verfahrens. Die Wertung der Richter durch ein Gesetz auszuhebeln ist nicht sachgerecht.
Warum sollte ein Outsourcing-Betreiber, der mit seinen Maschinen Kundendaten verarbeitet, eine Abgabe leisten? Oder ein Manager, der sein Smartphone nur beruflich nutzt? Ein Nutzer, der eine externe Festplatte zum System-Back-up verwendet?
Beweislast umgedreht
Wer Medien außerhalb der freien Werknutzung nutzt, kann eine Freistellung beim Kauf oder eine nachträgliche Refundierung beantragen. Hier wird aber die Mühe und Beweislast umgedreht: Beim Freistellungsantrag erklärt sich der Nutzer mit einer umfassenden Kontrolle sogar in den eigenen Räumen einverstanden - bei einer Rückerstattung muss er sich frei beweisen. Zudem ist eine Freistellung/Rückzahlung nur bei betrieblicher Nutzung vorgesehen, Private bleiben auf der Abgabe sitzen. Das wirft neben der Mehrbelastung für Konsumenten auch verfassungsrechtliche Bedenken wegen Ungleichbehandlung auf.
Die Festplattenabgabe ist nur eine von vielen Baustellen im Urheberrecht und seiner Kompatibilität mit neuen Medien: Auch beim Recht der freien Werknutzung im Internet stellen sich kontroverse Fragen. So wird zum Teil gefordert, dass nach deutschem Vorbild eine Kopie von einem offensichtlich rechtswidrigen Ursprungswerk, etwa ein Download von P2P-Netzwerken, nicht erlaubt sein soll. Diese Überlegungen müssten jedoch bei Einführung einer Festplattenabgabe ad acta gelegt werden, da der Nutzer bereits eine Entschädigung für die Kopie gezahlt hat. Das gilt auch für Versuche, den Konsum von Werken per Streaming zu kriminalisieren.
Auf der anderen Seite liegt die Rechtsverfolgung bei Urheberrechtsverstößen wegen undurchsetzbarer Auskunftsansprüche sowie dem bloßen Privatanklageverfahren im Strafverfahren im Argen. Rechteinhaber führen als Reaktion Musterprozesse gegen Access-Provider, was das Verständnis der Bevölkerung für die (teilweise berechtigten) Forderungen der Künstler nicht fördert. Am Ende des Tages sehen sich Werkschaffende in ihren Ansprüche beschnitten, Nutzer kriminalisiert. Die Einführung einer undifferenzierten Festplattenabgabe schafft für all diese Probleme keinen angemessenen Interessenausgleich; wünschenswert wäre eine gesamtheitliche Lösung, die alle Baustellen berücksichtigt. (Axel Anderl, Martina Grama, DER STANDARD; 27.6.2012)
AXEL ANDERL ist Partner und Leiter des IT/IP Desk von Dorda Brugger Jordis, MARTINA GRAMA ein Senior Associate in seinem Team.
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Der Pilnacek wird ihr schon das Handerl halten und sie vor allen Bösartigkeiten beschützen.
Notfalls stottert er halt wieder ein paar unlogische Ungereimtheiten in ZiB2 zusammen.
js
Diese Abgabe ist eine Frechheit - so wie Zwangs-ORF-Gebühr - GIS (300,- Euro pro Haushalt, pro Jahr)
http://www.theintelligence.de/index.php... rsuch.html
Und wofür werden solche Geführen verwendet:
"Der Musikantenstadl ist eine cerebrale Massenvernichtungswaffe. Langfristige Studien unter jüngeren Menschen würden mit Sicherheit beweisen, dass im Laufe einer Sendung unzählige Gehirnzellen absterben, nicht wenige davon aus suizidalen Gründen.
Wer diese ORF-Sendung dauerhaft konsumiert, läuft Gefahr den „Point of no Return“ zu überschreiten, sofern er nicht bereits weit darüber hinaus ist.
Bei dem langen Weg zwischen Konsumenten, Festplattenverkäufern, Anwälten, Verwertungsgesellschaften und Künstlern wird schon genug an jeder Station hängenbleiben, um auch ein paar Politiker zu füttern.
Die Künstler hingegen bekommen garantiert nur den geringsten Teil...
es ist doch nach wie vor jeder privatperson gestattet, urheberrechtlich geschützte künstlerische inhalte zum privaten gebrauch zu kopieren. dafür steht als gegenleistung den künstlern / urhebern eine angemessene abgeltung zu. diese wird logischerweise pauschal verrechnet. auch für usb sticks zahlt man diese abgabe bereits jetzt.
es liegt doch auf der hand, dass es sich auf das einkommen negativ auswirkt muss, wenn filme / mp3s / bücher zig mal ohne Bezahlung „konsumiert“ werden.
natürlich hat man dieses Argument schon hundert mal gehört: aber jeder, der etwas (beruflich) leistet, will dafür entlohnt werden.
auf der anderen Seite soll natürlich nicht pauschal kriminalisiert werden …
Wieso?! Im Gesetzestext steht das nicht drin. Eine Rückvergütung ist IMMER möglich, eine Einschränkung auf Gewerbetreibende ist dort nicht zu finden. Und es funktioniert auch - meine Wenigkeit fordert regelmäßig privat zurück. War am Anfang mühsam, weil ich mithilfe eines Anwalts erst zu meinem Recht gekommen bin, aber inzwischen geht das eigentlich recht widerstandslos.
...unsere Politiker wollen's trotzdem durchziehen! Demaskierend, wie sehr der Politik die Justiz wurscht ist. Anstatt sich ein Model zu überlegen, bei dem 1% von der MWSt direkt an die Künstler abgeführt wird, versucht man - dank Lobbying irgendwelcher Medienkonzerne - auf Biegen und Brechen die Mafiavereine der Verwertungsgesellschaften am Leben zu halten. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt - und wenn nur ein Bruchteil des Widerstands in der Bevölkerung existieren tät wie er in Europa bei ACTA der Fall war, würde kein Minister mehr auf die Justiz scheixxen. Aber in Österreich wird lieber gesudert anstatt sich zu wehren.
Wieso muß JEDER präventiv für etwas zahlen?! Wie kommen andere Branchen dazu, diesen Vorteil NICHT zu genießen?
...ich für etwas zahlen soll was ich noch nie gemacht habe. Weder lade ich Filme runter noch Musiktitel. Kurzum, das wäre glatter Raub. Nachdem auch auf andren Gebieten diese Raubzugsmentalität mehr und mehr Platz greift ist es für mich persönlich klar, dass diese Regierung verjagt werden muss. Klar ist aber auch, dass keine einzige Partei wählbar scheint...
Ist ein Prinzip in Österreich: Wir erhöhen einfach die Steuern.
Wie bei der Maut, wer nur am Wochenende fährt ist selber schuld, er kann ja - zumindest kann ich mir aussuchen, ob ich überhaupt die Autobahn benutze.
Ob es noch ein Leben ohne Computer und FEstplatte geben kann???? Eigentlich hat man da heute keine Wahlfreiheit mehr. Aber das ist ja - eigentlich - auch bei der Autobahn so, über längere Strecken. Ergo .... wir werden geschröpft
... das heißt dann wohl, dass ich jetzt nach Herzenslust raubkopieren darf?! Jetzt wo ich als Computer-User pauschalkriminalisiert werde und die Strafe schon vor dem Delikt abdrücken muss.
Einfache Lösung: Ich werd in Zunkunft meine Speichermedien einfach direkt klauen - jetzt wo ich als Kunde sowieso als Verbrecher abgestemplet bin, kann ich meinem schlechten Ruf ja genausogut gerecht werden.
</irony>
Und dass hier (genau wie bei der VDS) fundamentale Rechtsgrundlagen verletzt werden, interessiert ohnehin keine Sau mehr - warum soll ich mich an Gesetze halten, wenn's die Justiz auch nicht mehr tut????????????
Die Verwerter haben "The Skills Group" als Lobbyisten engagiert (http://www.skills.at/?language... a_id=343). Die wissen schon, wie man die Ministerinnen anpacken muss, damit die Gesetze nach ihren Vorstellungen hingebogen werden.
Geh bitte! Jede Partei, jeder Politiker ist gleich! Spätestens, wenn's was zu sagen haben, sind alle gleichgeschaltet! Schauen Sie sich doch einfach nur mal die derzeitige Politik in Wien an... in Opposition haben die Grünen für alles und jedes Volksabstimmungen gefordert, jetzt findet man Ausreden weshalb eine Abzählung nicht gelten soll :-)
Es wird Zeit, dieses mafiöse Vorgehen der Verwertungsindustrie vor den EuGh zu bringen.
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