Der mit 6. Juni datierte Zwischenbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) umfasst 33 Seiten. Inhaltlich ist er deshalb interessant, weil es den Verfassungsschützern mit Expertenhilfe gelungen ist, die auf einer Computer-Festplatte des Drittangeklagten im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel, Wilhelm A., gespeicherten Daten zu entschlüsseln. 2.351 bis dahin geschützte E-Mails konnten damit gelesen werden.

Belastend

Dem Vernehmen nach sollen diese Wilhelm A. und den Zweitangeklagten Felix B. belasten. Auf APA-Anfrage wollten das weder ihre Verteidiger noch Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter explizit bestätigen. Herbert Orlich, der Rechtsbeistand von Felix B., hatte in seinem Vertagungsantrag erklärt, man wolle in der Verhandlung am Dienstag die Angeklagten offenbar mit neuen Ermittlungsergebnissen des BVT "konfrontieren und überraschen". Für die Verteidigung sei es unumgänglich, den Bericht zu prüfen und mit den Mandanten zu besprechen. "Eine Überrumpelung der Angeklagten und ihrer Verteidiger wäre ein schwerer Verstoß gegen das in der MRK (Menschenrechtskonvention, Anm.) verankerte Fairness-Gebot", gab Orlich zu bedenken.

Richterin Martina Krainz lehnte den Antrag mit dem Hinweis auf das Beschleunigungsgebot in Strafsachen ab. Außerdem sei es "nicht Aufgabe des Gerichts, den Verteidigern Akten nachzutragen", so Krainz. Unmittelbar darauf meldete sich Felix B. zu Wort und trennte sich von seinem bisherigen Anwalt.

Neuer Anwalt

Für Felix B. muss nun ein neuer Anwalt gefunden werden. Sollte das rasch gelingen, dürfte der nächste Verhandlungstermin am 12. Juli nicht gefährdet sein. Gottfried Küssel und den beiden Mitangeklagten wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. Sie sollen die Website alpen-donau.info sowie das Forum alinfodo.com betrieben haben, wobei die drei laut Anklage eine "nationalsozialistische Zielsetzung" bzw. den "Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern", verfolgten.

Küssel soll die Namen der beiden Domains ausgesucht und Wilhelm A. mit der Registrierung und Einrichtung der an die neonazistische deutsche Homepage "Altermedia" angelehnten alpen-donau.info beauftragt haben. Laut Staatsanwalt Kronawetter nahm er danach maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des bis zum 22. März 2011 abrufbaren "Sprachrohrs" für Rechtsextreme, mit dem "rassistische, fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte auf Basis nationalsozialistischen Gedankenguts verbreitet wurden" (Anklageschrift).

Nicht über Bericht informiert

Wie Küssels Rechtsbeistand Michael Dohr im Gespräch mit der APA versicherte, habe er erst am Montag vom BVT-Bericht erfahren: "Wir wurden nicht informiert." Dohr verwies außerdem darauf, dass der Bericht erst nach der am 24. Mai erfolgten zeugenschaftlichen Einvernahme der Leiterin des Extremismusreferats im BVT, Sybille Geissler, vorgelegt wurde: "Es ist schon interessant, warum nach jahrelangen Ermittlungen der Polizei ein Bericht über ein Verschlüsselungssystem 14 Tage nach Geisslers Befragung kommt." (APA, 26.6.2012)