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Weitere Verzögerung im Strafprozess gegen Gottfried Küssel und die zwei Mitangeklagten.

Foto: APA/Pfarrhofer

Der Prozess gegen Gottfried Küssel, Wilhelm A. und Felix B. ist am Dienstag nach nur wenigen Minuten geplatzt: Der Zweitangeklagte Felix B. hat seinen Anwalt "entlassen". Somit musste die Verhandlung vertagt werden, denn ein Rechtsbeistand ist in solchen Verfahren zwingend notwendig.

Belastendes Material

B.s Entscheidung scheint für seinen Verteidiger Herbert Orlich nicht ganz unerwartet gekommen sein. Der Hintergrund: Orlich hatte die Richterin um Vertagung der Verhandlung gebeten, da sein Mandant von neuen Ermittlungsergebnissen "überrumpelt" worden sei. Ein 33-seitiger, neu vorgelegter Zwischenbericht des Verfassungsschutzes dürfte für B. belastendes Material zutage gefördert haben. B. habe diesen Bericht jedoch "erst gestern erhalten", sagte Anwalt Orlich - und forderte die Vertagung, um sich besser vorbereiten zu können.

Vollmacht entzogen

Als Richterin Martina Krainz den Antrag ablehnte, sprang Felix B. auf: "Ich entziehe meinem Anwalt die Vollmacht", rief er. Sein wenig überraschter Anwalt erhob sich ebenfalls und fügte hinzu: "Dann bin ich nicht mehr bevollmächtigt, also kann ich nicht mehr vertreten." Die Verhandlung wurde vertagt.

Küssels Anwalt Michael Dohr bezeichnete Orlichs Entscheidung als "nachvollziehbar", aber dennoch bedauerlich - schließlich bedeute eine Prozessverlängerung auch eine Verlängerung der Untersuchungshaft.

Der Zwischenbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll sich auf Daten stützen, die auf einer Festplatte des Drittangeklagten Wilhelm A. gesichert worden seien. Laut Plan findet die nächste Verhandlung am 12. Juli statt - vorausgesetzt, Felix B. kann zu diesem Zeitpunkt einen Verteidiger nennen. (Maria Sterkl, derStandard.at, 26.6.2012)