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Im Ausland adoptierte Kleinkinder sollen gleich Österreicher werden dürfen. Daran denkt man sogar im Innenministerium
Wien - Dass das Staatsbürgerschaftsgesetz recht beschwerdeträchtig ist, zeigten Volksanwaltschaft, SPÖ und Grüne zuletzt am Beispiel unehelicher Kinder auf. Im Vergleich zu ehelichem Nachwuchs werden diese benachteiligt: Ist nur der Vater, nicht aber die Mutter Österreicher, muss das Kind die Mühlen der Bürokratie durchlaufen, um eingebürgert zu werden. Auch wenn es seit Geburt in Österrreich lebt.
Ähnlich hürdenreich ist der Staatsbürgerschaftserwerb im Fall von Adoptionen. Das, so Claudia Marik von der Volksanwaltschaft, treffe österreichische Paare und Einzelpersonen etwa nach einer rechtskräftigen Auslandsadoption: "Konnten sie das Kind auf legalem Weg endlich nach Österreich bringen, so steht ihnen gleich das nächste langatmige Verfahren bevor."
Verleihung nicht automatisch
Denn statt diesen Kindern zeitgleich mit der Adoption die Staatsbürgerschaft zu gewähren, muss um deren Verleihung erst angesucht werden. Ein Prozedere, das im Fall einer Salzburger Familie seltsame Blüten trieb.
Ein Ehepaar, beide Österreicher, hatte dort den 2007 geborenen Thomas an Kindes statt angenommen. Zu diesem Zeitpunkt war der Bub erst wenige Wochen alt, denn seine Mutter, eine Deutsche, hatte ihn noch im Wochenbett zur Adoption freigegeben. Doch Österreicher war Thomas damit noch lang nicht: Erst müsse das Baby einen deutschen Pass vorweisen, ohne den kein Antrag auf Staatsbürgerschaftsverleihung eingereicht werden könne, setzte ein Beamter dem Vater auseinander.
Innenministerium fürchtet "Umgehungsgefahr"
"Der Mann fand das extrem familienfeindlich. Er wandte sich an uns", schildert Volksanwältin Terezija Stoisits. Direkt helfen konnte sie ihm nicht: "Das Problem liegt nicht im Vollzug, sondern im Gesetz selbst." Dafür regte sie beim zuständigen Innenministerium ein Überdenken der Rechtslage an - was dort jedoch auf wenig Verständnis stieß.
"Eine generelle Gleichstellung adoptierter Kinder mit leiblichen wird abgelehnt", heißt es im ministeriellen Antwortbrief. Begründung: Es bestehe "Umgehungsgefahr" des geltenden Einbürgerungsrechts, etwa wenn Erwachsene adoptiert würden, um in Österreich bleiben zu dürfen.
Vielfacher Änderungsbedarf
Nur einer "Adaptierung" der Regeln im Fall von "Kleinkindern" könne man unter Umständen nähertreten: eine Änderung, die, wie Stoisits meint, Teil der geplanten Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes bis zum November dieses Jahres sein sollte.
Die Liste der Einbürgerungshärten, die ihrer Beseitigung harren, ist, wie der Standard berichtete, lang. Auch für Personen, die fälschlicherweise als Österreicher galten (Putativösterreicher) und Menschen, die unverschuldet die Einkommenshürden für die Einbürgerung nicht schaffen, werden Änderungen eingefordert. (Irene Brickner, DER STANDARD, 22.6.2012)
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dass es in vielen rechtssystemen keine adoption gibt. namentlich im islamischen recht ist die adoption untersagt. man kann zwar kinder annehmen und aufziehen, aber ihnen nicht den eigenen familiennamen geben. sie sind auch rechtlich nicht den eigenen kindern gleichgestellt. das diente u.a der verhinderung von ungewollter blutschande.
adoptionen aus diesem raum laufen dann meist nicht so ab, dass österr. kinderlose eltern ein baby adoptieren, das seine eltern verloren hat, sondern es adoptiert ein zuwanderer, der eben erst die staatsbürgerschaft bekommen hat, seine neffen und nachbarskinder.
da es aber dort gar keine adoptionsbehörde gibt (wie denn auch) wird in wien halt auch der stempel des gas- und wasserwerks akzeptiert.
Kinder aus einem islamischen (und auch aus jedem anderen) Land kann man auch in Österreich nicht rechtswirksam adoptieren, sofern ihr Heimatland keine Adoption anerkennt. Eine Regelung, um gespaltene Familienverhältnisse zu verhindern (hier Kind, dort nicht Kind).
das stimmt in der theorie. die praxis schaut anders aus. gerade die gemeinde wien erkennt alle möglichen adoptionen an, auch wenn die behörde des herkunftslands offensichtlich nicht für adoptionen zuständig ist, und verleiht auch gleich die staatsbürgerschaft. die botschaften dieser länder hier in wien geben ihren stempel nur zu gern darauf, ob es stimmt oder nicht. selbst gesehen.
Stellen Sie sich doch mal vor, da könnte jeder kommen, durch seine Adoptiveltern eine Geburtsurkunde vorlegen lassen, die ihn als vor zwei Wochen geboren ausweist und wenn er dann Österreicher ist, stellt sich heraus, dass er schon pensionsberechtigt ist...:-)
Solch extrem häufigen Betrügereine muß man doch unbedingt vorbeugen. Die wirklich kleinen Kinder haben ohnehin genug Zeit noch vor sich um sich um die Staatsbürgerschaft (und alles andere) zu kümmern...:-)
...warum die Rechtslage so ist, wie sie ist, und zweitens erscheint mit das doch ein wenig ein Orchideen-Problem zu sein.
Wieviele Leute und wen betrifft denn das? Mit Sicherheit keine unterpriviligierten Menschen.
Da frag ich mich natürlich, wie das Thema in diese Kolumne gekommen ist. So als Teil der General-Kritik an allem, was Einwanderung beschränkt?
Oder hat vielleicht schon jemand die Idee mit der Erwachsenen-Adoption gehabt und festgestellt, dass dieses Schlupfloch gestopft ist?
Per Gesetz versteht sich – und mit Rechtsanspruch.
Die erleichterte Einbürgerung wird direkt von der Bundesbehörde – dem Bundesamt für Migration – vorgenommen. ….
Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann stellen:
d) wer fünf Jahre gutgläubig annahm, Schweizer Bürger zu sein und in dieser Zeit von kantonalen oder kommunalen Behörden als solcher behandelt wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schw... .BCrgerung
Fehler (auch von Behörden) müssen in einem Rechtsstaat repariert werden können.
es gibt tatsächlich wenig einheimische Adoptionsmöglichkeiten. Daher entscheiden sich adoptionswillige Paare, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Das ist aber nicht billiger, sondern teurer.
Dabei entstehen die hohen Kosten weniger durch die Adoption an und für sich, sondern durch die Reisen, die deswegen notwenig sind. Flug für mehrere Personen, ev. sogar öfter (die Adoptionswerber), Hotel usw.
Es gibt kann kein Anrecht auf Elternschaft.
Kinden sollen bei ihren Eltern aufwachsen.
Nur wenn das absolut nicht geht, muss man die Adoptivelternschaft als Lösung hernehmen.
Bei Auslandsadoptionen - die ja nur in eine Richtung stattfinden - armes Land zu reichem Land, ist immer ein Beigeschmack dabei - Kinder verkauft?
den Beigeschmack hat es dann, wenn man sich nicht auskennt in der Materie.
In Österreich ist das sehr streng geregelt, da kann man nicht einfach in eine Adoptionsagentur reinschneien und man kauft ein Kind, wie sich das vielleicht manche vorstellen.
Mein Herr, eine liberale Abtreibungspolitik führt nicht zu mehr Abtreibungen (denn keine, keine Frau tut sich sowas "einfach so" an), sondern zu weniger Frauen, die an den Folgen heimlicher, unprofessionell durchgeführter Abtreibungen krepieren.
Gar nichts damit zu tun hat damit der Umstand, dass 6 Monate dazwischen liegen.
Wer, wie es viele tun, mit der Begründung abtreibt, dem Kind eine triste Zukunft ersparen zu wollen bzw. es nicht verantworten zu können, einem Kind die aktuelle soziale Lebenssituation der Mutter zuzumuten, der wird dieser Aegumentatiosmöglichkeit beraubt, wenn auf das Kind nach der Geburt ein diesbezüglich sorgfältig ausgesuchtes Elternpaar wartet, das es adoptieren will.
Und wenn Sie anfangen ein Haus zu bauen und nach einem Monat draufkommen, dass Sie es doch nicht haben wollen, dann bauen Sie es weiter mit all dem verbundenen Stress und den Kosten und lassen schließlich jemand anderen darin wohnen.
Nur keine Panik. Die Abtreibung hat Sinn und Berechtigung. Und mit Adoption eben nichts zu tun - das betrifft nämlich nur geborene Kinder.
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