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Anders Behring Breivik hört seinem Verteidiger zu.

Anders Behring Breivik und Staatsanwalt Svein Holden im Gerichtssaal von Oslo.
Oslo - Der Massenmörder Anders Behring Breivik wertet seine zwei Anschläge vor elf Monaten mit 77 Toten als "barbarisch", aber gerechtfertigt. In seiner Schlusserklärung vor dem Osloer Gericht beharrte der 33-jährige Islamhasser darauf, zurechnungsfähig zu sein. "35 von 37 Leuten, die sich mit mir befasst haben, haben keine mentalen Störungen festgestellt."
Zu den politischen Motiven für die Autobombe im Osloer Regierungsviertel mit acht Toten und das Massaker auf der Insel Utöya, bei dem er 69 Menschen tötete, sagte Breivik: "Es gibt einen fundamentalen Bedarf an neuer Führung in Norwegen und Europa."
In seinem Land hätten die regierenden Sozialdemokraten ein "multikulturalistisches Experiment" gestartet und nach britischem Vorbild asiatische sowie afrikanische Massenzuwanderung in Gang gesetzt. Breivik nannte auch die "Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten und die sexuelle Revolution". Als Ideal würden heute TV-Serien wie "Sex and the City" herausgehoben, in denen weibliche Hauptfiguren Sex mit "Hunderten Männern" hätten.
Viele wollen Breivik nicht zuhören
Zum Auftakt von Breiviks Schlussrede verließen zahlreiche Zuhörer den Gerichtssaal aus Protest. Viele von ihnen gehörten zu den Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer von Breiviks Anschlägen.
Zuvor sprachen Breiviks Anwälte davon, dass er zurechnungsfähig sei und daher entweder zu einer Haftstrafe verurteilt oder freigesprochen werden solle. Er plädiere auf Freispruch wegen "Notstand" oder - bei einem Schuldspruch - auf Breiviks Einstufung als zurechnungsfähig, sagte der Anwalt Geir Lippestad in seinem Schlussplädoyer. Breivik handelte nach Angaben seines Anwalts bei den beiden Anschlägen am 22. Juli 2011 überlegt wie ein "zynischer Terrorist".
Der Attentäter sieht sich im "Krieg" mit islamischen Kräften, die Europa erobern wollten. Damit begründete er ein "Notstandsrecht" zur Tötung von Menschen. Sein Verteidiger erklärte zur Bestimmung des Strafmaßes und zur Frage Haft oder Zwangspsychiatrie: "Wir plädieren für eine so milde Strafe wie möglich. Zeitlich begrenzte Haft ist milder als eine dauerhafte Zwangseinweisung."
Verteidiger: Opfer "gezielt politisch" ausgesucht
Zum Tatmotiv erklärte der Verteidiger, Breivik habe vor elf Monaten nicht einfach so viele Menschen wie möglich töten wollen, sondern seine Opfer "gezielt politisch" ausgesucht.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag auf Zwangseinweisung in eine Rechtspsychiatrie wegen weiter bestehender Zweifel an Breiviks Zurechnungsfähigkeit plädiert. Dazu meinte Anwalt Lippestad im Plädoyer: "Wenn man seine Handlungen als krank einstuft, nimmt man ihm ein grundlegendes Menschenrecht. Es besteht darin, dass man die Verantwortung für eigene Handlungen trägt."
"Taten waren nur ein Feuerwerk"
Zur Einstufung des Attentäters als getrieben von allgemeinen Gewaltfantasien erklärte der Anwalt: "Nicht die Gewalt ist Mutter seiner Taten, sondern seine rechtsextreme Grundhaltung." Lippestad stufte den Attentäter als "Teil einer politischen Kultur" ein, für die er sein vorher geschriebenes "Manifest" verfasst habe: "Zu den Taten am 22. Juli sagte er zu mir, sie seien nur ein Feuerwerk gewesen, um das Manifest zu verbreiten."
Lippestad sagte am Freitag zu Beginn seines Plädoyers, er teile "voll und ganz" die Meinung der Ankläger, dass Breivik eine grausame Terrorhandlung von kaum vorstellbarer Bösartigkeit begangen habe. Breivik bestreitet sein beispielloses Verbrechen nicht.
Überlebende sagen aus
Zum Abschluss des Gerichtsverfahrens haben Überlebende ihr Vertrauen in die Entscheidung der Justiz ausgedrückt. Die Regierungsbeamtin Sissel Wilsgard, die Breiviks Autobombe am 22. Juli in der Nähe ihres Arbeitsplatzes im Osloer Regierungsviertel schwer verletzt überlebte, sagte vor Gericht: "Wir sind jetzt am Ende eines Gerichtsverfahrens angelangt, in dem alle rechtlichen und demokratischen Prinzipien sowohl für den Angeklagten wie auch für uns eingehalten worden sind."
Wilsgard hatte als Zeugin ausgesagt und erhielt ebenso wie vier weitere Überlebende und Hinterbliebene das Wort für eine kurze Schlussbemerkung. Sie schilderten auch noch einmal ihre Erlebnisse während des Verbrechens und danach. Nach Berichten norwegischer Medien aus dem Gerichtssaal brachen sowohl Wilsgard wie auch eine zuhörende Richterin während der Aussage in Tränen aus.
Unni Espeland Marcussen, deren 16-jährige Tochter auf Utöya von Breivik getötet worden war, sprach sich im Zeugenstand für eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Haftstrafe aus. Sie sagte: "Er hat bei seiner Tat großen Einsatz sowohl in der Planung wie bei der Ausführung bewiesen." Zuhörer reagierten mit Applaus, wie die Zeitung "VG" aus dem Gerichtssaal berichtete. (APA, 22.6.2012)
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Wenn der Name des norwegische Nazikollaborateurs Quisling - norwegischer Ministerpräsident während der deutschen Besatzung - ein Synonym für verräterische politische Kollaboration mit Verbrechern wurde, ist der Name des norwegischen Ministerpräsidenten Stoltenberg ein Synonym für politische Anständigkeit, Toleranz und Humanismus. Danke, Norwegen!
diesen Begriff kann man in der WIKIPEDIA nachlesen. Aus meiner Sicht wurde der Fehler gemacht, daß sein Name weltweit bekannt wurde und daher in die Geschichte eingeht. Das hätte man vermeiden sollen, somit hat er eines seiner Ziele erreicht: weltweite Bekanntheit seines Namens/Person.
Na ja, berühmt, aber als was denn?
Ja eben nicht als der aufrechte, mutige, sich selbst gegenüber harte "Tempelritter", der das Abendland verteidigt hat - sondern als schwer gestörter, brutaler und zugleich sich selbst betreffend äußerst wehleidiger Mensch, der sich in seinem Kopf (ob er es noch steuern konnte oder nicht, darüber streiten sich ja die Experten) eine bizarre Welt, irgendwie an Ritterromane für Kinder angelehnt, zurechtgezimmert hatte.
So wollte er ja nun wohl nicht gerade in Erinnerung bleiben - und merkt vielleicht gar nicht mal, daß er es, egal, ob nun der Diagnose eine Psychose gefolgt wird oder nicht, in jedem Falle tut.
irgendwie "mysteriös" geblieben wäre, für bedeutsamer. So mancher "normale" Rechtsextreme teilt ja wohl einige seiner Zielsetzungen und hätte sich sonst darin bestätigt gefühlt, daß hier "etwas unterdrückt wird", da ein "Kampf für die Sache" von "der Politik", oder was auch immer in Verschwörungstheorien gerne bemüht wird, unterdrückt würde. Jetzt, nach der im Prozeß erfolgten Bloßstellung der Gestörtheit Breiviks, ist der Drang, ähnlich zu enden, vielleicht etwas gebannt.
Sicher, es mag echte Psychopathen geben, die das dennoch motiviert. Ob die das aber alles auch so planen könnten? Hoffen wir mal, daß es nicht so ist - oder daß das Umfeld jetzt hellhöriger reagierte.
Außerdem: Rechtsstaatlicherseits gab es doch gar keine Alternative...
Mmn. ist B. 100% geisteskrank...damit will ich aber nicht beurteilen ob Haft oder Geschlossene geeigneter sind.
Aber wäre er gesund i.S.v. rational, human denkend würde er nun berechnend Reue zeigen und gleichzeitig um eine Einweisung kämpfen: Da hat er die Chance mit gutem Schauspiel in viell. 20 Jahren raus zukommen.
Er ist jedoch mit seiner Show wirklich daran interessiert sein verqueres Weltbild zu erklären und sich als Märtyrer zu positionieren, weil er offenbar wirklich glaubt dass er das notwendig richtige getan zu haben, anstatt die Strafe für ihn zu optimieren.
....er stellt sein Wohl unter die Sache -> hat also sein Weltbild 100% verinnerlicht und ist somit kein funktionierender Mensch mehr
die art und weise wie sein fall verhandelt wird, stilisiert ihn erst recht zum helden für ebenso abartige menschen.
er verhöhnt nicht nur die opfer sondern auch die demokratischen gesetzte des landes in dem er lebt. er hat seinen opfern nicht nur das leben genommen, sondern sie auch jeglicher menschenrechte u. würde beraubt, während seine geachtet und respektiert wird. ausnahmegesetze für ausnahmetäter. ein gerichtsverfahren ohne öffentliche bühne, strenge haftbedingungen bis an sein lebensende.
automatisch ist hier gar nichts, da immer jeder einzelfall für sich zu betrachten ist. und da mag es sein, dass vielleicht der eine oder andere nazi oder rechtsextreme geisteskrank ist/war, deswegen muss das auf einen anderen noch lange nicht zutreffen. denn tatsächlich gibt es das böse auch ohne geisteskrankheit.
Verteidiger schön und gut, aber Herrn Breivik einen Notstand zugestehen und dass er die Opfer gezielt politisch ausgesucht hat und auf eine milde Strafe plädieren ist angesichts der 77 Toten schon grenzwertig.Der ist ja fast so abartig wie der Angeklagte
es macht doch gar keinen sinn, auf den verteidiger hinzuhauen. der entledigt sich der misslichen aufgabe, die ihm dazugefallen ist, ohnehin bestmöglich, indem er es offenbar so formuliert, dass b. selbst dieses und jenes sagt und er als sein vert. das wiedergeben MUSS. außerdem spricht er selbst vom zynismus des b. viel weiter kann er ja fast nicht gehen, um seine aufgabe doch formal noch zu erfüllen und trotzdem erkennen zu lassen, dass er absolut nicht konform geht mit seinem mandanten.
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