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Budapest - Ungarns umstrittener Medienrat liebt keine Witze über Tiere. Wie am Donnerstag bekanntwurde, verurteilte der Rat einen Radiosender zur Zahlung von 250.000 Forint (870 Euro), weil sich die Moderatoren einer Satiresendung über Tiere lustig gemacht hatten. Laut dem politischen Blog Velemenzyvezer hatten die Moderatoren der Sendung "Boomerang" im Februar im Radio NeoFM gesagt, das Aussterben der Pandas würde "niemanden stören", weil die Bären ohnehin nur "herumsitzen und fressen".
Das Gleiche gelte für Schildkröten, die ja "schon lange genug gelebt" hätten, witzelten die Moderatoren nach Angaben des Blogs. Demnach verurteilte der Medienrat nach einer Klage eines Umweltaktivisten den Radiosender am 6. Juni zu der Geldstrafe - mit der Begründung, dass die Moderatoren in ihrer Vorbildfunktion für Kinder versagt hätten.
Der Blog Velemenzyvezer sieht in der Verurteilung eine "absurde Angelegenheit", die die "schlimmsten Ängste" bestätige. Dem Medienrat sei per Gesetz erlaubt, die ungarische Medienlandschaft nach seinem Gutdünken zu gestalten, kritisierte der Blog.
Dem Medienrat gehören ausschließlich Verbündete der Regierungspartei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orban an. Das Gremium war im Jänner durch das neue Mediengesetz eingesetzt worden, das international auf scharfe Kritik gestoßen war. (APA, 21.6.2012)
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oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen
das juckt uns nicht, da in Ö In Österreich ist die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole im § 248 öStGB geregelt. Darüber hinaus ist das Delikt, obgleich nur ein Vergehen, gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 StPO vor einem Geschworenengericht zu verhandeln.
Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich
Ok, das ist so gesetzlich geregelt.
Was hat das aber mit einer politisch klar besetzten/gelenkten Medienbehörde, die willkürlich bestimmen kann, was gut und Recht ist, zu tun?
Was hat eine harmlose Tiersatire mit "Herabwürdigung" eines Staates oder der persönlichen Verunglimpfung eines Staatsoberhauptes zu tun?
Mir ist nicht ganz klar, wieso die EU diese Medienbehörde letztendlich zugelassen hat...
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