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Wien - Die Causa Bawag bzw. Helmut Elsner ist um eine Facette reicher. Abseits des laufenden Verfahrens Bawag II, in das Elsner wegen einer Subsidiaranklage der Bank als Angeklagter involviert ist, gibt es nun auch eine Strafanzeige gegen die Gambit Privatstiftung, die das Ehepaar Elsner im November 2000 errichtet hat.
Die Bawag hat im Mai bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige gegen die Stiftung, ihre drei Vorstandsmitglieder, Helmut Elsner und andere erstattet - und zwar wegen des Verdachts auf Geldwäsche (§ 165 Strafgesetzbuch).der _Standard betont, dass für alle die Unschuldsvermutung gilt. Im Mittelpunkt der Anzeige steht die Pensionsabfindung von rund 6,8 Millionen Euro, die sich Elsner Ende 2000 hat auszahlen lassen. Recht früh, denn aus dem Vorstand ausgeschieden ist er erst 2003.
Subsidiaranklage der Bawag
Diese Abfindung ist auch der Grund für die Subsidiaranklage der Bawag; so will die Bank sich die Abfindung von Elsner zurück holen. Sie hält die Zahlung für per Täuschung veranlasst und daher unrechtmäßig - was Elsner heftig bestreitet. Der OGH hat den betreffenden Schuldspruch gegen Elsner aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nicht mehr angeklagt, weil Elsner sowieso schon die Höchststrafe (zehn Jahre) ausgefasst hat. Anstelle dessen tritt eben die Bank als Subisdiaranklägerin auf. Mit der Anzeige gegen die Stiftung will sie sich weiter absichern - und allenfalls Zugriff auf ihr Vermögen erlangen.
Denn: In der Gambit ist der Großteil der Abfertigung (5,1 Mio._Euro) gelandet und somit eingebunkert. Die Bank äußerst in ihrer Anzeige den „dringenden Verdacht, dass die Gambit von Anfang an zum Zweck der Beiseiteschaffung des rechtswidrig erlangten Vermögens und ... zum Zweck der Gläubigerbeeinträchtigung und Geldwäsche errichtet wurde". Mit der Geldwäschehandlung werde versucht, die illegal erlangten Vermögensbestandteile derart zu verwalten, dass sei selbst bei einem gerichtlichen Vorgehen gegen Herrn Elsner weiter für ihn und seine Familie zur Verfügung stehen sollten."
„Kontamination"
Die Vorstandsmitglieder - Rechtsanwältin Alice Gao und Elsners Ex-Sekretärin Sandra Rogatsch und ihr Mann Rudolf - hätten „von der Herkunft der Vermögensbestandteile gewusst, und selbige seit ihrer Bestellung im Jahr 2006 im Wissen über die Kontamination weiter angelegt und verwaltet".
Im Juni 2006 wurde das Stiftungsvermögen gerichtlich eingefroren; einzelne Zahlungen für_Versicherungen oder die Steuer wurden allerdings erlaubt.
Nun wackelt diese Tiefkühlung aber: Im April hat das Strafgericht den Antrag der Bawag, die Maßnahme aufrecht zu halten, abgewiesen; trotz Einspruchs dagegen könnte das Stiftungsvermögen vom Gericht jederzeit aufgetaut werden. Eben das will die Bawag verhindern. Sie ortet laut der Anzeige die „Gefahr, dass die Gambit das Vermögen ... ausschütten und somit dem Zugriff der Bank entziehen könnte".
Goa und ihre beiden Stiftungskollegen weisen die Vorwürfe zurück. Das Ehepaar Rogatsch argumentiert damit, dass die Auszahlungen „nach Genehmigung durch Staatsanwaltschaft und Gericht und unter Mitwirkung der Bawag erfolgten. Die Anzeige der Kanzlei Fellner Wratzfeld kommt daher einer Selbstanzeige (der Bawag; Anm.) gleich." Die Stiftung prüfe rechtliche Schritte. Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens kennt zwar die Anzeige, es sei „aber noch zu früh, inhaltlich etwas dazu zu sagen".(Renate Graber, DER STANDARD; 22.6.2012)
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Tja, wenn schon soviel Geld abgreifen will, dann muß die Stiftung juridisch wasserdicht konstruiert sein.
THE STATUTE OF ELIZABETH = STATUTEN VON QUEEN ELIZABETH
Diese 400 Jahre alten Statuten (im 16. Jahrhundert von Königin Elizabeth I. erlassen) besagen, daß ein Vermögenstransfer in einen Trust dann ungültig ist, wenn der Transfer mit dem Zweck erfolgte Zahlungen zu verhindern, zu verzögern bzw. Kreditoren oder künftige potentielle Kreditoren zu behindern oder zu betrügen. Manche Offshore-Juridikaturen (z.B. Nevis) haben diese Statuten in Bezug auf ihre Trust-Gesetzgebung für ungültig erklärt.
(http://www.globalcash.info/offshore_... ESSID=376f )
Kollektivverantwortung, wenn also etwas in den Bach gesetzt wurde sind alle verantwortlich.
Und "ich habs nicht gelesen" ist für einen Vorstand ein wenig lachhaft, er muss sich selbstverstädnlich aktiv über die Vorgängen im Unternehmen verantworten.
IMHO bräuchte man einen erweiterten Paragraphen zum KOnkurs (Verschleppung etc.). Weil der hat ja nur nicht stattgefunden weil der Staat unterstützt hat - und dann würden die Herren und Damen wegen Konkursverschleppung etc. zu Recht angeklagt und verurteilt werden (gilt natürlich auch für Hypo Adria, Bank Burgenland, Konsum, etc.)
... ECHT WAHR?
Mal eine Frage: Gibt es einen anderen Grund um eine Stiftung zu errichten!
;-)
Gläubigerbeeinträchtigung? Is der Elsner in Konkurs?
Hier könnte sichs ja wohl nur um die Absicherung von Gläubigeransprüchen Elsners gegenüber einem allfälligen Konkurs der BAWAG handeln, odr?
Geldwäsche? Da kann ich wenig sagen, weil ich nicht weiß, welche Transaktionen noch über diese Stiftung laufen. Eines ist jedoch sicher: vom Geldwäscheverdacht ist jedenfalls jener Theil des Stiftungsvermögens auszunehmen, der eben aus der Abfertigung stammt. Sollte darüber hinaus noch Geldwäscheverdacht bestehen, wäre seitens der StA gegen die BAWAG vorzugehen, da die BAWAG nur dann Anspruch hätte, hätte die BAWAG selbst unsaubere Geschäfte über diese Stiftung abgewickelt. Und den Unsauberkeits-Nachweis müßte die BAWAG selbst erbringen...
:-))
In der Realität werden Stiftungen fast nur aus einem Grund gegründet, um die Kontinuität und den Zusammenhalt des Vermögens im Erbschaftsfall zu sichern.
Natürlich gibt es auch andere Motivationen, wie etwa die ÖGB Stiftung, deren Zweck es war, die Höhe des Streikfonds dem politischen Gegner gegenüber zu verstecken.
Nachdem Stiftungen regelmäßig ziemlich genau geprüft werden, ist Steuerhinterziehung sowieso kaum möglich.
Sie sollte vielleicht das Privatstiftungsgesetz lesen, da werden Sie gehofen.
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