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Wien - Am zwölften Verhandlungstag im zweiten Bawag-Prozess stand heute, Donnerstag, das Thema "Bilanzdelikte" im Mittelpunkt der Erörterungen. Als erster Zeuge wurde KPMG-Partner Johann Zöchling befragt, der im Jahr 2001 erstmals als zweiter Partner des damaligen Bawag-Wirtschaftsprüfers und jetzigen Angeklagten Robert Reiter den Jahresabschlusses 2000 testiert hatte. 2001 ging es darum, ob die Bilanz ohne Garantieerklärung des Haupteigentümer ÖGB testierbar war. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass Forderungen in nicht unbeträchtlichem Umfang nicht werthaltig waren und gleichzeitig die Werte der Sicherheiten des Angeklagten Wolfgang Flöttl aus dem Jahr 1998 als nicht mehr ausreichend angesehen wurden.
Es habe zwar stille Reserven in anderen Bereichen der Bank gegeben, diese hätten aber nicht mit den "stillen Lasten" saldiert werden können. Problem für die Bilanz 2000 sei vor allem gewesen, dass neue zusätzliche Verluste hinzugekommen waren. "Die Verluste im Herbst 2000 waren durchaus dramatisch, das war durchaus eine kritische Situation", so Zöchling.
Bei der Bilanzbesprechung im Jänner 2001 sei evident gewesen, dass das Privatvermögen von Flöttl bei weitem nicht ausreiche. Die Prüfung der Flöttl-Werte sei aber nicht mehr unmittelbarer Prüfungsgegenstand gewesen. "Die Frage war, muss das Testat verweigert werden oder kann es mit Hilfe des Eigentümers erteilt werden", so Zöchling. Die Garantie des Haupteigentümers ÖGB sei damals absolut notwendig gewesen. "Ich hätte ohne Garantie nicht unterschrieben, ohne Zweifel", so Zöchling.
Signalwirkung bei Verweigerung des Testats
Eine Verweigerung des Testates hätte Signalwirkung gehabt, dass viele Kunden ihre Einstellung zur Bank geändert hätten - das ein Run auf die Bank stattgefunden hätte. Die Bawag sei kein "0815-Produkt" gewesen, sondern eine systemisch notwendige Bank, dass habe sich 2006 gezeigt, als die Refco-Verluste bekannt geworden seien. Das wäre auch 2001 so gewesen. "Als Auslöser eines Runs auf eine österreichische Bank in die Geschichtsbücher einzugehen ist auch nicht die Perspektive, die man sich in einem Berufsleben vorstellt."
Er habe damals als zweitunterschreibender Partner Wert darauf gelegt, dass es einmal im Jahr Gespräche mit dem Vertreter des Haupteigentümers der Bank, dem ebenfalls angeklagten Ex-Bawag-Aufsichtsrats-Chef Günter Weninger, gegeben habe, um sich selbst ein Bild über die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Testats machen zu können.
Die ÖGB-Garantie sei im Februar 2001 von Weninger schriftlich erteilt worden und sollte alle nicht werthaltigen Forderungen garantieren. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Garantie habe man mit Weninger Gespräche geführt. Dieser habe Vermögensgegenstände benannt. Belege dafür oder stichprobenartige Überprüfungen konnte Zöchling nicht bestätigen: "Es war eine Liste mit Sparbüchern, Immobilien und letztlich auch der Mehrheitsbeteiligung an der BAWAG", so Zöchling. "Meine feste Überzeugung war, dass das Gesamtvermögen der Bawag ausreicht. Ich hatte keine Veranlassung, ein Auge zuzudrücken."
Keine Prüfung im Detail
Eine Prüfung des ÖGB im Detail sei nicht durchgeführt worden. Wesentliches Deckungsvermögen für die Garantie sei der Anteil an der Bawag selbst gewesen. Die Anteile hätten verkauft werden können, was ja später ohne Hilfe der Republik auch passiert sei. Richter Christian Böhm monierte, dass dies wohl noch keine kritische Überprüfung gewesen sei.
"Das Vermögen des ÖGB ist letztlich auch die Bonität einer durchaus politisch bedeutenden Organisation mit Mitgliedsbeiträgen", so Zöchling. Der ÖGB sei nicht irgendwer gewesen, das Wort des Finanzchefs Weninger habe auch Bedeutung gehabt. Zudem habe es "dynamisches Schuldentilgungspotenzial" aus sonstigen Mitteln gegeben - "das war ausreichend". Zudem sei auch ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch dabei involviert gewesen. Es sei auch um den Streikfonds des ÖGB gegangen. "Das war eines der größten Staatsgeheimnisse", so Zöchling.
Werthaltige Forderungen abbauen
Garantieerklärungen eines Eigentümers seien schon damals in so einer Situation durchaus nicht unüblich gewesen. Zum Beispiel habe es vorher schon für die Länderbank Staatsgarantien gegeben, diese seien auch Vorbild für die ÖGB-Garantien gewesen. Ziel sei es gewesen, die nicht werthaltigen Forderungen abzubauen, damit die Garantien nicht mehr notwendig waren. Der Minderheitseigentümer, die BayernLB, sei bei den Gesprächen nicht dabei gewesen.
Richter Böhm wies noch darauf hin, dass laut dem Gerichtssachverständigen Thomas Keppert die Bilanz 2000 "so nicht richtig" gewesen sei und die damalige Lage der Bank nicht ganz vollständig dargestellt habe. Es gebe nicht "den" Unternehmenswert, erwiderte Zöchling, Keppert habe wohl einen konservativen Wert angesetzt. Die BAWAG hätte aber 2006 trotz neuer Verluste aus der Refco-Beteiligung zu einem Vielfachen des Vermögenswertes verkauft werden können.
Keppert: Bawag und ÖGB mit falschen Bilanzen
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige Thomas Keppert präsentierte eine Kurzfassung seines vom Gericht beauftragten Gutachtens zu den Jahresabschlüssen der Bawag für die Jahre 1998 bis 2002, sowie für die Jahre 2003 und 2004 sowohl von Bawag als auch der ÖGB-Tochter ÖVV (ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH) und der gewerkschaftlichen Solidaritäts-Privatstiftung (ÖGSP). Von 1998 bis 2002 hätten die BAWAG-Bilanzen und von 2001 bis 2004 auch die ÖVV/ÖGB/ÖGSP-Bilanzen nicht den Grundsätzen der ordentlichen Buchführung entsprochen.
Für den Bawag-Jahresabschluss 1998 kommt Keppert zu fehlenden Wertberichtigungen in Höhe von 558 Mio. Euro, die sich in der 1999er-Bilanz auf 1,2 Mrd. Euro verdoppelten. 1998 und 1999 sei der Wertansatz für die vom Angeklagten Wolfgang Flöttl an die Bawag übertragenen Gemälde und Liegenschaften mit den der Bawag beigemessenen Werten unvertretbar gewesen, so Keppert. Sie hätten maximal mit den Anschaffungskosten berücksichtigt werden dürfen, die weit niedrigere Werte ausgewiesen hätten. "Die von der Bawag angesetzten Sicherheitswerte sind zu keinem Zeitpunkt gegeben gewesen", so der Gutachter. Auch Werte für Bermuda-Liegenschaften und die verpfändeten Anteile der Flöttl-Firmen Ross Capital Markets und Ophelia hätte es unter anderem nicht geben dürfen. 1999, als die ersten Verwertungserlöse für Gemälde eintrafen, wären die dabei erzielten Erlöse nur unwesentlich von den Anschaffungskosten abgewichen. "Es war nicht vertretbar, die von der Bawag angesetzten Werte anzuerkennen", so Keppert.
Neue Situation 2001
Für 2000 hätte sich eine neue Situation ergeben. Im Jänner 2001 hätten die Prüfer festgestellt, dass eine Bilanzierung ohne Sicherheiten des Mehrheitseigentümers ÖGB nicht möglich sein werde. Das sei damals fast die einheitliche Sichtweise gewesen. Das sollte durch Ausfallsgarantien der ÖVV - rückgedeckt durch eine ÖGB-Patronanzerklärung - abgedeckt werden. 2001 und 2002 habe unstrittig das gesamte Vermögen für das Sicherheitsmanko gehaftet. Dass nicht alle Kredite von den Haftungen erfasst waren, sei wohl ein Flüchtigkeitsfehler gewesen. Rund 1,5 Mrd. Euro waren demnach abgedeckt, 175 Mio. Euro nicht. Trotz Anrechnung von stillen Reserven und behaupteter stiller Reserven fehlten 86 Mio. Euro. Die Werthaltigkeit der ÖGB-Garantien wurde dabei von Keppert nicht überprüft. Die fehlende Sicherung für die 175 Mio. Euro sei im Oktober 2001 auch von der Bawag-Bilanzrunde erkannt und 2001 abgeschrieben worden.
Kleiner Fehler
2001 sei wieder ein kleiner Fehler passiert. Nach Umschichtung seien rund 600 Mio. Euro nicht mehr durch die Ausfallsgarantie des ÖGB gedeckt gewesen. Das sei wohl übersehen worden. Damit habe der Jahresabschluss 2001 nicht mehr den Grundsätzen einer ordentlichen Buchführung entsprochen. Das Wertberichtigungmanko machte 594 Mio. Euro aus.
Für 2002 hatte Kepper zwei Varianten geprüft, je nachdem, ob die Kreditaufträge der ÖGSP vom 20. Dezember 2002 die Ausfallsgarantien der ÖVV ersetzt haben oder zu diesen hinzugetreten sind, was eine Frage der Beweiswürdigung durch das Gericht sei. Nach der ersten Variante (Kreditaufträge haben Garantien ersetzt) bleibt eine Unterdeckung von 665 Mio. Euro. Auch nach der zweiten Variante (Kreditaufträge werden zu Garantien hinzugerechnet) bleibt eine Unterdeckung von 134 Mio. Euro.
Wert der Bawag-Aktien
Für 2002 hat Keppert auch erstmals den Wert der Bawag-Aktien überprüfen müssen, da das Vermögen der ÖGSP im wesentlichen nur mehr aus 49 Prozent Bawag-Aktien bestand und von einem 20 Jahre lang unkündbaren Fruchtgenussrecht für den ÖGB belastet war. Daraus ergab sich dann ein Nettodeckungswert von 610 Mio. Euro, die Deckungslücke machte allerdings 1,275 Mrd. Euro aus - damit fehlten wieder rund 600 Mio. Euro.
Ab 2003 kam Refco ins Spiel. Daran hatte sich die Bawag mit einem Genussrecht von 27,2 Prozent beteiligt, zusätzlich zu ihrer bereits bestehenden 10 Prozent-Beteiligung. Der sich daraus ergebende Sicherungswert sei nur anzusetzen gewesen, wenn niemand aus der Bawag von den malversiven Finanzierungspraktiken des US-Brokers gewusst hatte, so Keppert. Nach Stand des ersten BAWAG-Verfahrens habe es dafür keine Beweise gegeben. Unter Einbeziehung der Refco-Beteiligung hätte es schon für 2003 und 2004 eine richtige Bilanz gegeben.
Ausfallgarantien nicht dargestellt
Beim Garantiegeber ÖVV/ÖGB hätten die Bilanzen 2001 bis 2004 eindeutig nicht entsprochen. "Dort wurden die Ausfallsgarantien für die Bawag in keiner Weise dargestellt", so Keppert. Das gelte auch für die ÖGSP, unter der Annahme, dass durch die Kredite die Garantien nicht erloschen sind. "Das war gravierend unrichtig."
KPMG-Prüfer Florian Botschen meinte bei seiner Zeugen-Befragung heute, er habe im Jänner 2001 beim Angeklagten Bawag-Prüfer Robert Reiter erstmals eine "gewisse Enttäuschung" bemerkt, weil er von der Bawag nicht umfassend über die Vermögenswerte der Flöttl-Bilder und Liegenschaften informiert worden sei. Reiter habe 1998 und 1999 noch geglaubt, dass die Vermögenswerte ausreichend seien, und sei über die neuerlichen Verluste 2000 sehr enttäuscht gewesen. Flöttl sei ein "heikler" Themenkomplex gewesen. Hier sei "Diskretion" gewünscht gewesen.
KPMG-Bawag-Prüfungsleiter Anton Kampelmühler, sagte, er habe kein Dokument gesehen, woraus die Werthaltigkeit der ÖGB-Garantien hervorgegangen wären. Das sei Aufgabe des zuständigen Partner (Anm.: Reiter) gewesen. Ob das Vermögen des ÖGB ausreiche, dazu habe er zum Unternehmenswert der Bawag "Plausibilitätsrechnungen" auf Basis der Jahresabschlüsse, künftigen Ertragswerte und sonstigem ÖGB-Vermögen angestellt.
Der Prozess wird am Freitag um 9 Uhr mit der Einvernahme von Ex-Bawag-Chef Johann Zwettler fortgesetzt. Auch die Erörterung des Keppert-Gutachten ist geplant. (APA, 21.6.2012)
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was heisst, weil es eine Systembank ist wurde das Testat unterschrieben? Was heisst man wollte nicht in die Anala eingehen einen Run auf die Bank ausgelöst zu haben?
Der Prüfer muss prüfen und ein objektives Urteil abgeben - die Konsequenzen müssen da egal sein
nicht unterschreiben - Verlust der Existenz. Gusch und aus. Oder glauben sie bei den ÖVAG Bilanzen wurde nicht gekämmt, frisiert und geföhnt. Und der Abgang Zwickls unter Mitnahme seiner Insider Kenntnisse beim Kauf ...... Nun ja, Österreich eben. Anderswo hängt man unter der Blackfriars Bridge.
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