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Wenn das am Bild nicht echt ist, besser nicht kaufen. (Bild: Vom Bauhaus-Architekten Walter Gropius (1883-1969) entworfene Möbel sind in Alfeld in einer Ausstellung auf dem Firmengelände von Fagus zu sehen.)

Foto: AP/Simonsen

Luxemburg - Wer Kopien urheberrechtlich geschützter Waren liefert, muss sich vorsehen: Er kann sich strafbar machen, auch wenn er seine Produkte aus einem Land einführt, wo der Verkauf nicht verboten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-5/11). Ein Verkaufsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs, urteilten die Richter.

Im konkreten Fall geht es um einen Spediteur, der Möbel im Bauhaus-Stil aus Italien an Kunden in Deutschland lieferte. In Deutschland dürfen solche Möbel aus Urheberrechtsgründen nicht kopiert werden. In Italien waren die Einrichtungsgegenstände hingegen mehrere Jahre nicht oder nicht vollständig geschützt. Eine italienische Firma warb mit Anzeigen in Deutschland um Kunden.

Der Geschäftsführer der italienischen Spedition, die die Möbel auslieferte, wurde vom Münchner Landgericht verurteilt. Der Verurteilte ging in Revision. Das Bundesverfassungsgericht bat nun die Luxemburger Kollegen um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts. Diese sehen die deutschen Behörden im Recht. (APA, 21.6.2012)