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Oslo - Im Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik hat die Staatsanwaltschaft die Einweisung des 33-Jährigen in eine psychiatrische Einrichtung beantragt. Breivik solle für unzurechnungsfähig erklärt werden, hieß es am Donnerstag in Oslo im Schlussplädoyer der Ankläger in dem Verfahren zur Ermordung von 77 Menschen. Sollte das Gericht in seinem Urteil Breivik hingegen für straffähig erklären, werde die Anklage die Höchststrafe von 21 Jahren fordern.
Ankläger Svein Holden und seine Kollegin Inga Bejer Engh begründeten ihre Einstufung Breiviks als nicht schuldfähig mit "weiter bestehenden Zweifeln" an seinem psychischen Zustand während der Anschläge. Beide wollten sich der Einstufung des Täters als "psychotisch" durch ein erstes Gutachten nicht anschließen, wobei aber letzte Zweifel nicht auszuschließen seien.
"Keine sichere Einstufung"
"Nach unserer Überzeugung ist es schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen, als einen nicht-psychotischen in eine Zwangspsychiatrie", sagte Holden. Engh erklärte bei einer Pressekonferenz nach dem Plädoyer: "Wir hätten uns eine sichere Einstufung bei einem Verfahren wie diesem gewünscht. Aber es gibt sie leider nicht."
Die Staatsanwältin hatte zuvor detailliert ausgeführt, dass Breiviks behauptete Zugehörigkeit zu einem "Orden der Tempelritter" als politischem Netzwerk frei erfunden sei. In Wirklichkeit sei er von "Gewalt- und Mordfantasien" angetrieben gewesen. Breiviks Erklärungen zu seinem angeblichen politischen Hintergrund hätten das "für ihn tragische Bild eines jungen Mannes ergeben, der sich als Teil eines nicht existierenden Netzwerkes sieht". Sie hätten "jeder Logik entbehrt".
Breivik folgte dem Plädoyer weitgehend unbewegt, lächelte aber häufig spöttisch oder schüttelte den Kopf. Sein Anwalt Geir Lippestad erklärte im TV-Sender NRK, sein Mandant sei über die Haltung der Ankläger nicht überrascht gewesen. Breivik will bei seiner Einweisung in eine geschlossene Rechtspsychiatrie Berufung einlegen.
"Würdiger Verlauf"
Zu Beginn des Schlussplädoyers sagte Engh, der eigentliche Mittelpunkt des zehnwöchigen Verfahrens seien die Überlebenden und Hinterbliebenen des Massakers gewesen. Sie hätten mit ihren Aussagen für einen "angemessenen und würdigen Verlauf" gesorgt.
Breivik hat gestanden, im Juli 2011 in einem Jugendlager der in Norwegen regierenden Sozialdemokraten auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen und zuvor im Osloer Regierungsviertel mit einer Autobombe acht Menschen getötet zu haben. Der 33-Jährige betrachtet sich als nicht schuldig im Sinne der Anklage. Er begründet seine Taten damit, Norwegen vor der Einwanderung von Muslimen schützen zu wollen.
Der Angeklagte beharrt darauf, straffähig zu sein, und will seine Strafe im Gefängnis absitzen. Einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage zufolge wollen 74 Prozent der Norweger Breivik hinter Gittern sehen. Lediglich zehn Prozent sind für eine Einweisung in die Psychiatrie.
Nach dem Plädoyer der Verteidiger und einem Schlusswort von direkt betroffenen Überlebenden sowie Angehörigen von Opfern bekommt Breivik am Freitag die Gelegenheit zu einem Schlusswort. Er hat dafür eine Stunde Redezeit verlangt. Das Urteil soll am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden. (APA, 21.6.2012)
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Unter dem Begriff „Leukotomie“ werden heute mikrochirurgische Techniken subsumiert, bei denen gezielt epileptogene Zentren ausgeschaltet werden Elektrokrampftherapie, therapeutisches Insulin-Koma (Insulinschocktherapie) und Neuroleptika als „nichtinvasive Lobotomien“,bei diesen Techniken werden Nervengewebe mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zerstört! (aus wikipedia) Lobotomie !!
Das ist doch verrückt! Breivik statt ins Gefängnis in die Psychiatrie und nach kurzer Zeit aufgrund des Gutachtens eines selbst halbverrückten Psychiaters wieder frei, dh wieder auf der Jagd?
Aber auch anderswo gibts verrückte und/oder verbrecherische Staatsanwälte. Man denke nur an den US-Staatsanwalt, der Strauß-Kahn laufen ließ. Oder an die österreichischen Staatsanwälte, die wahrscheinlich überhaupt negative Weltspitze sind. Die österr. Beispiele, die Fälle Grasser, Meinl, Eurofighter, Dörfler, Libro usw usw sind ja wohl alle noch in unguter Erinnerumg
und diese Absicht unterstelle ich dieser, Breivik ohne weitere gerichtliches Urteil und Verfügung ein lebenlang weggesperrt werden.
Ein menschenrechtlich und allgemein rechtstheoretisch bedenkliches Verfahren.
Es geht wohl darum, die unsinnigen 24 Jahre Höchststrafe zu unterlaufen.
Wohl genauso unsinnig wie im amerikanischen Rechtssystem, wo jemandem 300 Jahre Gefängnis oder 3 mal die Todesstrafe verhängt werden kann.
Hier muss einem als normalen unbescholtenem Bürger über diese Willkürlichkeit der Rechtsanwendung Angst werden.
Morde pralerisch gestanden. Das sich die Zelltür für immer hinter im schließt hat null mit Willkür zu tun, sondern mit Recht. Übrigens info: die Höchststrafe wären nur lächerliche 21 Jahre.
er hat gestanden, Zeugenaussagen gibt es genug, also hätte der Prozess an einem nachmittag ereldigt werden können.
Da war wohl politische Absicht dahintern, das Ganze derart aufzubauschen.
Ihm die Bühne geben und dann noch jammern, dasss er sie benutzt hat, ist Perfide von der staatlichen Seite.
informieren, wenn sie so tief in den Sumpf des norwegischen Strafrechts hineinsteigen, ihre Sache, aber wenn das nicht kolporteirt wird, dann ist das halt die relevante Information. Sie Normalbürger.
Also, warum dann die Diskussion über den psychischen Zustand während der Straftat?
Sie Normalbürger!
Denn da er ziemlich genau die N-Ideen inhaliert hat, würden damit die Nürnberger Prozesse desavouiert werden. Dann wären die ja auch alle nur psychisch gestört gewesen und die Urteile damals damit falsch.
Das kann's doch wohl nicht sein.
Ich halte ihn für psychisch krank in welcher Form auch immer, die Frage ob er schuldfähig ist, ist eine ganz andere. Das Wort unzurechnungsfähig oder fähig sind Termini, die alles vermengen und daher unbrauchbar sind. Bin erstaunt, dass dieses 1x1 der forensischen Gerichtspsychiatrie hier nicht bekannt ist. Die Frage ist, ob er sich während seiner Tat der Schuldhaftigkeit bewusst war und die Bedenken bewusst überschritten hat.
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