Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Zur Hauptreisezeit taucht wieder die Fragen auf, wie viel wovon aus dem Urlaub mitgebracht werden darf. Wir klären über die wichtigsten Punkte auf.
Nicht überall auf der Welt sind schwule und lesbische Touristen gleich gern gesehen. In einigen Ländern heiß umworben, droht ihnen anderswo der Tod
Anspruch auf Erstattungen bei Überbuchung, Annuliereung oder Verzögerung um mehr als zwei Stunden bei Distanz über 250 Kilometer
Ändern Reiseveranstalter nachträglich die Abflugzeiten, ist das laut einem deutschen Gericht eine Vertragsänderung und könnte dem Ködern von Kunden dienen
Behörden könnten von im Jemen Entführtem 50.000 Euro zurückfordern - Außenministerium will Regress im Fall Dominik N. nicht ausschließen
Ein Aufpreis für das Verfallen-Lassen eine Fluges ist bei der Buchung von Hin- und Rückflug unzulässig - Vertragsklausel sei "überraschend"
Praxishandbuch "Fluggastrechte" soll Reisende über Rechte informieren - Buch soll Antworten auf grundlegende Fragen von Fluggästen bieten
EU-Fluggastdatenspeicherung stößt auf Widerstand - Abstimmung verschoben
Jährlich veröffentlicht der Zoll eine Aufgriffsbilanz. Es zeigt sich, dass aller Information zum Trotz weiterhin Klassiker geschmuggelt werden
Pirker: Schluss mit Schikanen - Leichtfried gegen "Abzockerei" - Lichtenberger: Große Probleme für Passagiere
Das neue Jahr bringt einige neue Gesetzte in Europa, die für Auslandsreisende empfindliche Strafen aber auch einige neue Rechte bringen
"Die Zollbeamten haben jahrelange Erfahrung und einen gewissen Instinkt, um Reisende aufzuspüren, die versuchen, widerrechtlich Waren ins Land zu bringen."
meine mutter ist noch nie kontrolliert worden obwohl sie zuviel zigaretten und alkohol mitnimmt, mein lebensgefährte und ich werden jedes zweite mal angehalten, obwohl wir weder rauchen noch trinken.
"Innerhalb der Europäischen Union dürfen geringe Mengen von Fleisch und Fleischerzeugnissen eingeführt werden. Für Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, die Schweiz und den Vatikanstaat gilt ebenfalls, dass geringe Mengen mitgebracht werden dürfen."
Daher beim Fleischer statt des simplen Scontrinos immer eine detaillierte Rechnung verlangen und zur Sicherheit vorab das Hauptzollamt des Heiligen Stuhls vom beabsichtigten Warentransit informieren, damit's bei der Wiederausreise keine Probleme gibt, wenn man in Rom lebt und mit einer Schweinehälfte über der Schulter eine Abkürzung über die Piazza San Pietro nimmt. :-)
Zumindest hier in Italien (neben Frankreich das zweite Land mit sehr mächtiger Luxusgüterindustrie) kann Ihnen das durchaus passieren, daß Sie bei einem Straßenhändler z.B. um grad mal 20,00 ein verblüffend gut gefälschtes LV-Tascherl kaufen, dann packt er plötzlich mit einem Griff das Leintuch samt restlicher Ware und rennt wie vom Teufel gejagt davon. Und während Sie noch mit dem vermeintlichen "Schnäppchen" in der Hand überlegen, was wohl der Grund für seine überhastete Flucht sein mag, steht selbiger (typischerweise 2-4 Beamte der GdF) auch schon hinter Ihnen und läßt Sie recht schnell die Gastfreundschaft der hiesigen Behörden kennenlernen, wenn Sie die dafür vorgesehene Strafe von ein paar Tausendern dafür nicht begleichen können.
Medikamente dürfen wie mitgeführt werden, nur in original Verpackung oder offen in der 7 Tages Medikamenten Box?
Ich warte bei jeder Reise darauf, dass der Zöllner einmal meine Pillenbox mit den darin offenen Immunsuppressiva durchcheckt und die Mitnahme verweigert.
Wir haben Medikamente, Verbandmaterial etc. für ein Krankenhaus in Griechenland gesammelt, es ist einiges zusammengekommen. Darf man das auf dem Landweg (also über das ehem. Jugoslawien) mitnehmen? Muß man das melden? Ist es besser, sowas im Flugzeug (also innerhalb der eu) mitzunehmen?
Sorry, auch der Hinweis mit dem Fleisch stimmt nicht. Es darf auch hier für den persönlichen Bedarf mitgenommen werden.
"Für das Mitführen dieser Erzeugnisse gelten bei Reisen in der EU generell keine Beschränkungen, da alle EU-Länder strengen gemeinsamen Veterinärschutzstandards unterliegen. Dasselbe gilt für Reisen aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz. Unter bestimmten Umständen – etwa bei Ausbruch von Tierseuchen – können jedoch Beschränkungen eingeführt werden."
Quelle: http://europa.eu/travel/sh... m#products
Ich würde bei derartigen Fragen eine offizielle EU-Seite konsultieren und nicht eine Seite des österreichischen Finanzministeriums.
Die, zum Teil fehlerhaften, Verlinkungen auf konkretere Unterlagen auf dieser EU-Seite sind auch ein besonderes Beispiel von Ignoranz gegenüber dem Bürger.
Der konkrete Spezialfall, ob ich über SLO einen in HR gekauften bosnischen Käse (Livno - guuut) nach A einführen kann, wird wohl ewig unerforscht bleiben.
Diese Frage stellt sich so nicht.
Die Frage ist, ob Sie den in HR gekauften Käse in die EU einführen dürfen. Ist er einmal (legal) drin, können Sie ihn mitnehmen, wohin sie wollen.
Die Grenze SLO-A existiert für den Warenverkehr und den Personenverkehr nicht mehr.
Nur mehr in den Köpfen :-(
Zu Ihrer Frage: Das ist auf der englischen Seite, die auf der EU-Seite verlinkt ist im Detail beschrieben:
"Travellers are not in general allowed to bring in meat, milk or their products, unless they are coming with less than 10 kilograms of meat, milk or their products from Croatia, the Faeroe Islands, Greenland, or Iceland."
http://ec.europa.eu/food/anim... dex_en.htm
10kg Käse aus Kroatien ist also erlaubt.
Welche Frage stellt der slowenische Amtskappler?
Und wo?
Wenn Sie von Kroatien aus nach Slowenien einreisen ist das vollkommen klar, dass der slowenische Amtskappler die Frage nach dem Käse stellt. Da sind Sie ja an der EU-Aussengrenze und er muss kontrollieren, ob Sie Waren mithaben, die Sie nicht in die EU einführen dürfen.
Daher interessiert den nicht, ob Sie den nach Österreich mitnehmen dürfen, sondern ob sie den generell in die EU einführen dürfen. Und wenn nicht gerade temporäre Auflagen dagegen sprechen, dürfen Sie das, wie ich ja in dem geposteten Link auch dargelegt habe.
Was ist da so unverständlich dran?
Na bitte ;-).
Auch Zöllner, die dort draussen stehen, sind nicht fehlerfrei. Deshalb ist's ja so wichtig, selbst entsprechendes Wissen zu haben (das durch solche Artikel, die vor Fehlern strotzen leider nicht vermehrt wird) und höflich aber bestimmt dann eventuelle Vorgesetzte verlangt.
Dinge, die in Kroatien gekauft wurden entsprechen selbstverständlich den Bestimmungen hinsichtlich der Mitnahme aus Kroatien, egal wie die dort in's Land kamen.
Ich kann ja auch nicht 100 Liter österreichischen Sekt aus Kroatien nach Österreich mitnehmen, weil der eh bei uns hergestellt wurde...
Argentinien liegt leider nicht in der EU und somit kommen ganz andere Einfuhrbestimmungen zum Tragen - "Reisen Sie aus anderen Ländern als den oben genannten in die EU ein, dürfen Sie Fleisch und Fleischwaren sowie Milch und Milchprodukte nicht ohne eine amtliche Veterinärbescheinigung mitführen."
Sollte das argentinische Rindfleisch in einem anderen europäischen Land gekauft worden sein (sprich offiziell bereits die europäische Grenze übertreten haben) ist es kein Problem es auch nach Österreich mitzunehmen.
Laut diesem Dokuments leider Nein:
http://www.bmf.gv.at/Zoll/Info... 012_01.pdf
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.