Zollbestimmungen bei der Einreise

Ansichtssache | 21. Juni 2012, 12:52

Zur Hauptreisezeit taucht wieder die Fragen auf, wie viel wovon aus dem Urlaub mitgebracht werden darf. Wir klären über die wichtigsten Punkte auf.

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foto: frank may/apa

Die Lederbekleidung so billig, die alkoholischen Getränke so ausgefallen, die Souvenirs so exotisch, der Schmuck so exklusiv: Wer im Urlaub ist, bringt gerne etwas mit nach Hause. Reisende sollten sich aber umfassend über die Zollbestimmungen für die Einreise aus EU- und Nicht-EU-Ländern informieren. Sonst könnte es im besten Fall zu Geldstrafen, im schlimmsten Fall zu Anzeigen kommen. Wir zeigen einige der wichtigsten Einfuhrbestimmungen.

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"Die Zollbeamten haben jahrelange Erfahrung und einen gewissen Instinkt, um Reisende aufzuspüren, die versuchen, widerrechtlich Waren ins Land zu bringen."

meine mutter ist noch nie kontrolliert worden obwohl sie zuviel zigaretten und alkohol mitnimmt, mein lebensgefährte und ich werden jedes zweite mal angehalten, obwohl wir weder rauchen noch trinken.

"Die Zollbeamten haben jahrelange Erfahrung und einen gewissen Instinkt, um Reisende aufzuspüren, die versuchen, widerrechtlich Waren ins Land zu bringen."

http://www.youtube.com/watch?v=yMVJ0shw_LY

"Innerhalb der Europäischen Union dürfen geringe Mengen von Fleisch und Fleischerzeugnissen eingeführt werden. Für Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, die Schweiz und den Vatikanstaat gilt ebenfalls, dass geringe Mengen mitgebracht werden dürfen."

Daher beim Fleischer statt des simplen Scontrinos immer eine detaillierte Rechnung verlangen und zur Sicherheit vorab das Hauptzollamt des Heiligen Stuhls vom beabsichtigten Warentransit informieren, damit's bei der Wiederausreise keine Probleme gibt, wenn man in Rom lebt und mit einer Schweinehälfte über der Schulter eine Abkürzung über die Piazza San Pietro nimmt. :-)

"Allerdings muss man im Ausland, wo man die Ware kauft, mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn man dabei erwischt wird."
Angstmacher-Quatsch!

Zumindest hier in Italien (neben Frankreich das zweite Land mit sehr mächtiger Luxusgüterindustrie) kann Ihnen das durchaus passieren, daß Sie bei einem Straßenhändler z.B. um grad mal 20,00 ein verblüffend gut gefälschtes LV-Tascherl kaufen, dann packt er plötzlich mit einem Griff das Leintuch samt restlicher Ware und rennt wie vom Teufel gejagt davon. Und während Sie noch mit dem vermeintlichen "Schnäppchen" in der Hand überlegen, was wohl der Grund für seine überhastete Flucht sein mag, steht selbiger (typischerweise 2-4 Beamte der GdF) auch schon hinter Ihnen und läßt Sie recht schnell die Gastfreundschaft der hiesigen Behörden kennenlernen, wenn Sie die dafür vorgesehene Strafe von ein paar Tausendern dafür nicht begleichen können.

Noch vor der Einreise kommt die Ausreise

Es gibt vieles, was man nicht ins Ausland bringen darf.

Medikamente dürfen wie mitgeführt werden, nur in original Verpackung oder offen in der 7 Tages Medikamenten Box?
Ich warte bei jeder Reise darauf, dass der Zöllner einmal meine Pillenbox mit den darin offenen Immunsuppressiva durchcheckt und die Mitnahme verweigert.

Medikamente ins Ausland?

Wir haben Medikamente, Verbandmaterial etc. für ein Krankenhaus in Griechenland gesammelt, es ist einiges zusammengekommen. Darf man das auf dem Landweg (also über das ehem. Jugoslawien) mitnehmen? Muß man das melden? Ist es besser, sowas im Flugzeug (also innerhalb der eu) mitzunehmen?

Am besten beim Zoll nachfragen :-)

Am besten mit der Post schicken.

Theoretisch irgendwas zwischen nein oder vielleicht oder weiss keiner.
Eventuell Fähre verwenden ?

theoretisch ...

am besten die ware versichern! in ex-yu sind werden die menschen auch krank und dann ...

dann, kommt nur der lkw an ... aber leer ;(

Eine besonders schöne Fotoauswahl!

Sorry, auch der Hinweis mit dem Fleisch stimmt nicht. Es darf auch hier für den persönlichen Bedarf mitgenommen werden.

"Für das Mitführen dieser Erzeugnisse gelten bei Reisen in der EU generell keine Beschränkungen, da alle EU-Länder strengen gemeinsamen Veterinärschutzstandards unterliegen. Dasselbe gilt für Reisen aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz. Unter bestimmten Umständen – etwa bei Ausbruch von Tierseuchen – können jedoch Beschränkungen eingeführt werden."

Quelle: http://europa.eu/travel/sh... m#products

Ich würde bei derartigen Fragen eine offizielle EU-Seite konsultieren und nicht eine Seite des österreichischen Finanzministeriums.

Die, zum Teil fehlerhaften, Verlinkungen auf konkretere Unterlagen auf dieser EU-Seite sind auch ein besonderes Beispiel von Ignoranz gegenüber dem Bürger.
Der konkrete Spezialfall, ob ich über SLO einen in HR gekauften bosnischen Käse (Livno - guuut) nach A einführen kann, wird wohl ewig unerforscht bleiben.

Diese Frage stellt sich so nicht.

Die Frage ist, ob Sie den in HR gekauften Käse in die EU einführen dürfen. Ist er einmal (legal) drin, können Sie ihn mitnehmen, wohin sie wollen.

Die Grenze SLO-A existiert für den Warenverkehr und den Personenverkehr nicht mehr.

Nur mehr in den Köpfen :-(

Zu Ihrer Frage: Das ist auf der englischen Seite, die auf der EU-Seite verlinkt ist im Detail beschrieben:

"Travellers are not in general allowed to bring in meat, milk or their products, unless they are coming with less than 10 kilograms of meat, milk or their products from Croatia, the Faeroe Islands, Greenland, or Iceland."

http://ec.europa.eu/food/anim... dex_en.htm

10kg Käse aus Kroatien ist also erlaubt.

Doch, die Frage stellt der slowenische Amtskappler.
Und auf den EU-Seiten hätte ich gerne gelesen, ob er das darf.
Die Links führen jedoch alle zu unverständlichem oder sind broken.

Welche Frage stellt der slowenische Amtskappler?
Und wo?

Wenn Sie von Kroatien aus nach Slowenien einreisen ist das vollkommen klar, dass der slowenische Amtskappler die Frage nach dem Käse stellt. Da sind Sie ja an der EU-Aussengrenze und er muss kontrollieren, ob Sie Waren mithaben, die Sie nicht in die EU einführen dürfen.

Daher interessiert den nicht, ob Sie den nach Österreich mitnehmen dürfen, sondern ob sie den generell in die EU einführen dürfen. Und wenn nicht gerade temporäre Auflagen dagegen sprechen, dürfen Sie das, wie ich ja in dem geposteten Link auch dargelegt habe.

Was ist da so unverständlich dran?

Cabar
Und der stellt sich auf den Standpunkt, das bosnischer Käse bosnischer Käse bleibt, auch wenn er in HR gekauft wurde und 6 Laibe davon kein Reisefutter sind.
Hab es ihm aber ausgeredet.

Hab es ihm aber ausgeredet.

Na bitte ;-).

Auch Zöllner, die dort draussen stehen, sind nicht fehlerfrei. Deshalb ist's ja so wichtig, selbst entsprechendes Wissen zu haben (das durch solche Artikel, die vor Fehlern strotzen leider nicht vermehrt wird) und höflich aber bestimmt dann eventuelle Vorgesetzte verlangt.

Dinge, die in Kroatien gekauft wurden entsprechen selbstverständlich den Bestimmungen hinsichtlich der Mitnahme aus Kroatien, egal wie die dort in's Land kamen.

Ich kann ja auch nicht 100 Liter österreichischen Sekt aus Kroatien nach Österreich mitnehmen, weil der eh bei uns hergestellt wurde...

Argentinien liegt leider nicht in der EU und somit kommen ganz andere Einfuhrbestimmungen zum Tragen - "Reisen Sie aus anderen Ländern als den oben genannten in die EU ein, dürfen Sie Fleisch und Fleischwaren sowie Milch und Milchprodukte nicht ohne eine amtliche Veterinärbescheinigung mitführen."

Sollte das argentinische Rindfleisch in einem anderen europäischen Land gekauft worden sein (sprich offiziell bereits die europäische Grenze übertreten haben) ist es kein Problem es auch nach Österreich mitzunehmen.

Ich meine Bild fünf und "Innerhalb der Europäischen Union dürfen geringe Mengen von Fleisch und Fleischerzeugnissen eingeführt werden."

Darf...

... man wirklich kein vakuumverpacktes argentinisches Rindfleisch mitnehmen?

Nein, darf man nicht.
Ist eigentlich auch gut so, die Maul- und Klauenseuche will man eigentlich nicht einführen...

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