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Ein von einem Tiroler Jäger "versehentlich" erlegter Steinadler sorgt im Ötztal für Aufsehen.
Innsbruck - Ein von einem Tiroler Jäger "versehentlich" erlegter Steinadler sorgt im Ötztal für Aufsehen. Ein Bergführer, der vergangenen Mittwoch mit einer deutschen Wandergruppe bei Vent unterwegs gewesen war, hatte den Vorfall beobachtet. Seinen Angaben gegenüber "ORF Radio Tirol" nach sei das auf einem Felsvorsprung sitzende Tier nach einem Schuss tot runtergefallen.
Zuvor habe der Steinadler noch Kreise über der Gruppe gezogen. Nach dem Vorfall seien zwei Jäger beobachtet worden, als sie ein Gewehr in einem Auto verstauten, schilderte der Bergführer. Er sei auf die Männer zugegangen und habe sie darauf angesprochen. Nachdem sich die Jäger aber so verhielten als hätten sie nichts mit der Sache zu tun, verständigte er die Polizei.
Jäger spricht von Querschläger
Gegenüber den Beamten habe der Schütze angegeben, das Fiepen eines am Boden liegenden Rehkitzes gehört zu haben. Um das Jungtier zu schützen, habe er den Steinadler mit einem Schuss vertreiben wollen. Seiner Aussage nach sei es nicht beabsichtigt gewesen, den Greifvogel zu treffen. Vielmehr sei die Kugel am Felsen neben dem sitzenden Adler abgeprallt, weshalb dieser vom Querschläger getötet worden sei.
Um die Schuldfrage zu klären, werde sowohl bei der Staatsanwaltschaft und bei der Bezirkshauptmannschaft Anzeige erstattet. Sollte der Jäger das Tier bewusst erlegt haben, müsse er laut ORF mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro und den Verlust der Jagdkarte rechnen. (APA, 19.6.2012)
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wer soll denn dieses gschichtl glauben??
abgesehen davon halte ich es für etwas fragwürdig ein streng geschütztes tier bei der jagt zu stören.
hoffentlich muss der seinen schein abgeben und kriegt ihn nie wieder!!
gibt es zwei möglichkeiten für solche vollidioten:
sie können auf schussweite und mit fernglas einen geschützten steinadler von einem ungeschützten greifvogel nicht unterscheiden -> jagdschein entziehen und nachschulung
sie schiessen (noch dazu in tirol) bewußt auf einen streng geschützten steinadler -> hohe geldstrafe, öffentliche nennung der namen und jagschein lebenslänglich entziehen
Diese "Jäger" sind einfach m.E. Lügner und miese Tier-Mörder und ich hoffe sie können für ihre Mordlust Länge mal Breite teuer bezahlen!
Die Naturschützer tun alles, investieren viel Geld, um ausgerottete Tierarten wieder heimisch zu machen und diese Jäger-Mörder knallen die Tiere dann zum persönlichen Gaudium ab. Einfach widerwärtige Menschen!
Ich bin überzeugt, wäre es erlaubt bzw. wären sich solche Leute sicher nicht erwischt und bestraft zu werden, würden sie zur Gaudi und aus Blutgier auch auf Menschen schießen! Hauptsache, sie fühlen sich allmächtig!
träum weiter in den Sternen!
der naturschutz, der öffentliche naturschutz dient einzig und allein der tatsache, dass der schutz der natur auf bestimmte gebiete beschränkt wird und auf der restfläche alles möglich ist. was glaubst wie viel geld jäger in die schaffung und den schutz von wildtierlebensraum stecken? mehr als nur viel! und, da sie interesse am jagdwild haben investieren sie da erst recht - jeder seinen finanziellen grenzen entsprechend.
trotzdem, dem in den vorfall verwickelten jäger sollte der jagdschein entzogen werden, entsprechend der höchststrafe im jagdgesetz! 99% der jäger denken so!
Der arme Jäger! Der muss ja echt arg unter seinen einschränkenden Behinderungen leiden, dass er nur noch die Schießbewegung machen kann und nicht mal mehr seine Jacke ausziehen und schwenken oder schreien oder so. So ein Armer!
Das Rehkitz war übrigens taub bzw. stark schwerhörig, es hätte daher durch den Schuss auch gar keinen Schreck gekriegt und wäre nicht weggerannt.
Und der böse seltene Vogel hätte sich auch noch von Reh und nicht von Gras ernähren wollen vermutlich. Das muss verhindert werden! Welches Recht hat der denn auf Essen!
Major Kottan muss zu einer Unfallstelle. Ein Jäger hat einen Jogger auf offenem Feld erschossen.
Major Kottan:" Wie konnten Sie den Jogger für einen Rehbock halten? Er lief bei Tageslicht auf offener Flur!"
Der Jäger" Jo I hob ins Zülfernroar g'schaut und do hob i auf seim T-Shört g'lesen:"Reebok""
[Strafgesetzbuch
§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.]
Warum wird totgeschwiegen, dass der Typ auch 3 Jahre in den Hefn (was ich ihm gönne) gehen könnte??? In besonders schweren Fällen (Mittäter, besonders brutal, etc.) sogar 3-5 Jahre.
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