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Wien - Mindestens zwei Ex-Chefs der BayernLB könnten für das Hypo-Alpe-Adria-Abenteuer der Bayern persönlich zur Kasse gebeten werden. Das Landgericht München, das den Managern wegen des Kaufs der Krisenbank den Prozess macht, lässt die Landesbank auf Schadenersatz hoffen. "Wir können uns eine Haftung bestimmter Beklagter durchaus vorstellen", sagte Richterin Isabel Liesegang am Dienstag zum Auftakt des Schadenersatzprozesses, den die BayernLB angestrengt hat.
Vor allem Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt und Ex-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky müssen sich nun Sorgen machen. Sie dürften am ehesten für den Deal haftbar gemacht werden, der die Steuerzahler letztlich 3,7 Milliarden Euro gekostet hat.
Die Richterin schlug allen Beteiligten eine nichtöffentliche Mediation vor, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Dies sei geboten, weil die Klage sehr komplex sei, es in mehreren Punkten Gegenklagen gebe und die Verfahrensdauer nicht absehbar sei. Außerdem brachte das Gericht einen Vergleichsvorschlag von 25 Mio. Euro ins Spiel - die Bank pocht eigentlich auf Schadenersatz von 200 Millionen.
Sie wirft acht Managern vor, dass die Konditionen des Erwerbs von Anfang an unvertretbar gewesen seien. Der Kaufpreis sei völlig überhöht und die Prüfung der Bücher zu knapp gewesen, Alarmsignale seien ignoriert und Sicherungsmechanismen nicht in den Vertrag eingebaut worden. Die Ex-Manager weisen jede persönliche Schuld zurück, stellen die Transaktion als unternehmerische Fehlentscheidung dar.
Richterin Liesegang erklärte, wegen der vielen offenen Fragen seien nur 25 Mio. Euro als mögliche Vergleichssumme vorgeschlagen worden. Zu berücksichtigen sei etwa die "Goldgräberstimmung", mit der Banken damals nach Osteuropa drängten. Auch politische Vorgaben (die BayernLB ist vom Freistaat dominiert) und unternehmerische Ermessensspielräume müssten bewertet werden. Zudem tendiere das Gericht dazu, dass nur leichte Fahrlässigkeit vorliege.
Aus dem Schneider dürfte Ex-Bayern-Finanzchef Michael Kemmer sein. Er ist als Chef-Lobbyist der privaten Banken in Deutschland noch immer sehr einflussreich. Nach Angaben des Gerichts hat er bei seinem Ausscheiden aus der BayernLB einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der ihn von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen befreit.
Der Prozess soll am 23. Oktober fortgesetzt werden. (Reuters, DER STANDARD; 20.6.2012)
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