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"Es muss zu einem Schluss dieser Debatte kommen, es kann nicht sein, dass die Auseinandersetzungen über Studienbeiträge zu einem derart dominierenden Thema der österreichischen Hochschulpolitik wird."
Wien- Nachdem acht der 21 Universitäten entschieden haben, ab dem Wintersemester 2012/13 für einen Teil der Studenten wieder Studiengebühren einzuheben, appelliert der Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), Heinrich Schmidinger, an alle Seiten, den zu erwartenden Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über diese Entscheidung zu respektieren und daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. "Es muss zu einem Schluss dieser Debatte kommen, es kann nicht sein, dass die Auseinandersetzungen über Studienbeiträge zu einem derart dominierenden Thema der österreichischen Hochschulpolitik wird", sagte Schmidinger am Montag im Gespräch mit der APA.
Schmidinger wäre es lieber gewesen, wenn alle Unis geschlossen die Wiedereinführung der Studiengebühren beschlossen hätten, "das hätte sicher viel größere Wirkung gehabt". Aber das sei eben nicht möglich gewesen, weil einigen Unis das Rechtsrisiko zu hoch gewesen sei oder die Senate und Rektorate nicht einer Meinung gewesen seien, wie etwa an der Uni Salzburg, wo Schmidinger Rektor ist.
Der Rektorenchef hofft, dass die Bundesregierung nach dem VfGH-Spruch "diese Pattsituation, in der sie sich zu diesem Thema befindet, aufgibt und endlich entsprechend handelt". Sollte das Höchstgericht entscheiden, dass die Unis keine Gebühren einheben dürfen, stelle sich die Frage der Finanzierung. "Studiengebühren haben oder nicht haben ist ein bedeutender Unterschied, an der Uni Salzburg etwa acht bis neun Prozent des Globalbugets", so Schmidinger, der in diesem Fall von den Regierungsparteien eine Klärung der Finanzierungsfrage erwartet.
"Wir können so nicht weitertun"
Fällt der VfGH-Spruch für die Einhebung von Studiengebühren aus, würde nach Ansicht des uniko-Präsidenten der Vorschlag von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) zum Tragen kommen. Dieser sieht die Möglichkeit zur autonomen Einhebung von Gebühren mit einer Obergrenze von 500 Euro und zahlreichen Ausnahmeregelungen vor.
Dass die Entscheidung des VfGH - Schmidinger rechnet nicht damit, dass diese noch heuer fallen wird - mitten in den Wahlkampf platzen wird, sieht er durchaus als Problem. "Trotzdem hoffe ich, dass alle einsehen, dass wir so nicht weitertun können. Es muss die Sache einmal entschieden werden und das müssen dann alle akzeptieren", sagte Schmidinger. (APA, 18.6.2012)
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noch haben Politik und die Zivilgesellschaft den damals zuständigen Minister Hahn in jenem Maße zur Verantwortung gezogen, wie es einer funktionierenden politischen Kultur entsprochen hätte.
Stattdessen werden die festgefahrenen Meinungsunterschiede zur Gestaltung des Zugangs etc. auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen - jener Substanz die man in anderen Ländern - unabhängig von politischen Positionen - als primär schützenswert begreift, da sie die Zukunft des Landes darstellt!
So schauts aus.
Bei Gebühren hast man einen Rechtsanspruch auf Gegenleistung, bei Beiträgen nicht.
Bei Studiengebühren könnte man wahrscheinlich argumentieren, dass man einen Anspruch darauf hat, in die Kurse reinzukommen, die man braucht. Bei Studienbeiträgen zahlst einfach, wenn du wo nicht rein kommst, hast Pech gehabt.
Es hätten sich aber auch alle Unis darauf einigen können, keine autonomen Gebühren einzuheben.
Dann hätten alle Unis geschlossen dass verlorene Geld vom Wissenschaftsministerium einfordern können und gleichzeitig eine politische Lösung der Gebührenfrage fordern. Das hätte wahrscheinlich die größte Wirkung gehabt.
sie hätten sich nicht nur sich darauf einigen können bis zu einer politischen Lösung keine Studiebeiträge einzuheben, sonder die Rektoren sollten auch keine unzureichenden Leistungsvereinbarungen unterschreiben, dann sind sie wesentlich glaubwürdiger
Allein schon die Insolvenzgefahr der TU Wien könnte zu einer Abstufung des Ratings der Repubik Österreich führen !
http://www.profil.at/articles/... ien-pleite
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