Staatsbürgerschaftsgesetz soll bis November entschärft werden

17. Juni 2012, 09:42

Regierung will Benachteiligungen für Behinderte, uneheliche Kinder und "Putativ-Österreicher" beseitigen

Wien - Mehrere Härten im Staatsbürgerschaftsgesetz sollen beseitigt werden. So plane man die Streichung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung, für sogenannte Putativ-Österreicher und für uneheliche Kinder, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums der APA. Grund für die Gesetzesreparatur ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Bis November solle eine beschlussfertige Novelle des Einbürgerungsrechtes vorliegen.

Die letzte Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Jahr 2006 brachte unter anderem für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind - etwa mit einer Behinderung - laut Kritikern besondere Härten bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft mit sich. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung aufgehoben und eine Reparatur bis November 2012 gefordert. Auch für sogenannte Putativ-Österreicher - jene Personen, die sich versehentlich als Österreicher fühlten und denen später von den Behörden der Pass entzogen wurde - soll es Erleichterungen geben.

Auch Nachteile für uneheliche Kinder sollen beseitigt werden, hieß es aus dem Innenministerium. Während derzeit Kinder verheirateter Eltern mit ihrer Geburt Österreicher werden, bekommen unehelich Geborene die Staatsbürgerschaft der Mutter - also allenfalls auch eines anderen Staates, selbst wenn der Vater Österreicher ist - zuerkannt. SPÖ und ÖVP haben sich nun geeinigt, dementsprechende Gesetzesänderungen auszuhandeln, hieß es von beiden Seiten. (APA, 17.6.2012)

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16 Postings
Staatsbürgerschaftsgesetz soll entschärft werden...

Heisst das, das wir Staatsbürger nicht mehr für die verantwortungslosen Fehler anderer verantwortlich gemacht, und zwangssolidarisiert werden dürfen?!

"Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind"

Es wäre interessant, wie viel solche Ausländer es derzeit in Österreich gibt.
Im Jahr 2008 gab es alleine in Wien 26.000 unverschuldet in Not geratene Ausländer, die Sozialhilfe bezogen haben (bei insgesamt 93.000 Sozialhilfebeziehern, siehe Wiener Sozialbericht).
Seither wurde die Arm&Krank-Zuwanderungspolitik ungebremst fortgesetzt, aber die Einbürgerung der zugewanderten Armen hat nicht mehr funktioniert.
Bei nunmehr 129.000 Mindestsicherungsbeziehern in Wien - wie viele davon sind "unverschuldet in Not geratene Ausländer"?

Als 26.000 die keinen österr. Pass haben,

und wieviele vom Rest (93.00 - 26.000 = 67.000) sind Einwanderer mit österr. Pass erster Generation? Und wieviele 2. Generation?

Alle, die Staatsbürgerschaft von Politikern aus Klagenfurt geschenkt bekommen haben!

Die Scheinehen bleiben aber weiterhin unangetastet.

Es gibt jährlich tausende Scheinehen, die am Ende in Sozialausgaben aus Steuermitteln enden

Tausende? Wenn nicht sogar dutzende!!!1111einseins

ach was ... MILLIONEN sind das!

Du hast ja keine Ahnung...

..ja, 8 Millionen

uuuuh, fürcht. ich wußte gar nicht daß mein kleiner sohn schon verheiratet ist *g*

Dürfen dann auch ausländische Studenten nach dem Studium in Österreich bleiben? Derzeit fährt Österreich leider eine sehr seltsame Strategie was ausländische Studenten angeht. Sie dürfen ohne Probleme hier studieren, nach dem Studium schickt man sie aber wieder nach Hause. Österreich zahlt also die Ausbildung will aber von den Fachkräften scheinbar nicht profitieren. Ein Kollege durfte nicht bleiben weil er sein Studium um 2 Semester unter der Mindestzeit geschafft hat. Also in 4, statt 5 Jahren. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen muss man allerdings 5 Jahre durchgehend in Österreich gewesen sein.

Wie bitte geht das??

...jemand muss 5 Jahre in Österreich sein, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen damit er / sie sich in Österreich aufhalten darf???
Ich sehe schon, sie sind Akademiker!

Naja, hier geht es um die Staatsbuergerschaft

und nicht um die Einwanderung.
Kommt m.E. auch darauf an, was der Betreffende studiert hat, ist es ein Mangelberuf, sollte er bleiben und sich nach einem Job umschauen dürfen, sollte er mit einem Nord-Süd-Dialog-Stipendium hier gewesen sein, naja dann sollte er in die Heimat zurückkehren und das Erlernte dort anwenden, das ist dann ja der Sinn der Sache.

Ein Studium berechtigt eben nicht zum Aufenthalt über das Studium hinaus. Ist auch in anderen Ländern so, Japan, als Beispiel. Obwohl es immer Möglichkeiten gibt, sofern Jobs dahinter stehen, einen Aufenthalt zu erwirken.

Ob es Sinn macht, kA. aber manchmal ist es besser, nicht über Sinn und Unsinn von Regeln nachzudenken. ;)

Woher kommt ihr "Kollege"?

aus Kärnten?

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