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Flüchtling ist Asylwerber ist „Asylmissbrauch", lautet jetzt die in den meisten Staaten Europas aufgestellte Gleichung.
"Einspirrn, Einspirrn!", dieser programmatische Ausspruch wird in Österreich gern Ordnungshütern in den Mund gelegt wird, wenn sie einen tatsächlich oder vermeintlich Tatverdächtigen dingfest machen. Aber der Geist des "Einspirrn, Einspirrn" beschränkt sich nicht auf die Mühsal des Verbrechensbekämpfung: Missbrauch von Freiheitsentzug, wenn es um missliebige oder lästige Personen geht, ist weltweit nach wie vor an der Tagesordnung.
Und so wie es in diesen Tagen ausschaut, besteht erhöhte Gefahr, dass sich just die Europäische Union, dieser Hort der Menschenrechte, eine neue Richtlinie antut, die "Einspirrn, Einspirrn" durchaus zum Normalfall machen könnte - just für eine Personengruppe, die aufgrund einer der zentralen internationalen Konventionen als schützenwert gilt.
Die Rede ist von Flüchtlingen, zu deren Schutz 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet wurde, nachdem das Naziregime und der Zweite Weltkrieg in Europa Millionen Menschen von dort, wo sie lebten, vertrieben hatte. Die Rechte von "displaced persons" wurden damit einigermaßen abgesichert, doch dieser Geist ist lange verpufft: Flüchtling ist Asylwerber ist "Asylmissbrauch", lautet jetzt die in den meisten Staaten Europas aufgestellte Gleichung, die von Rechtspopulisten bis Rechtsextremen in die Hirne getrommelt wird.
Gespräche am Dienstag
Jetzt setzt vielleicht die gesamte Union an, sich ein umfassendes Flüchtlingsinhaftierungsgesetz zu geben: Eine neue „Aufnahmerichtlinie", die zwecks Harmonisierung des EU-Asylwesens schon seit 2011 in Diskussion ist, aber am 26. April 2012 von den EU-InnenministerInnen inhaltlich ordentlich aufmunitioniert wurde. Kommenden Dienstag, am 19. Juni, sind weitere Verhandlungen für die Regelung angesetzt, die nach einem Beschluss von den Mitgliedstaaten zwingend umzusetzen ist. Um die vertretenen Interessen klar auszuschildern: EU-Kommission und Europaparlament haben schwere Bedenken.
Denn der Entwurf enthält unter Punkt acht ("Inhaftierungsvoraussetzungen") sechs Gründe, wegen derer Drittstaatangehörige ohne Visum - als welche die meisten Flüchtlinge nach Europa kommen - künftig EU-weit eingesperrt werden dürften: Zur „Feststellung der Identität", zur "Beweissicherung", zur "Prüfung des Einreise", wegen "verspäteter Asylantragstellung", wegen der "nationalen Sicherheit und Ordnung" sowie wegen "Gefahr des Untertauchens".
Das heißt: Eigentlich immer. Denn wer flieht, führt meist keine umfassenden Dokumente mit sich (Einsperrgründe eins und zwei) und stellt entweder an der Grenze (Einsperrgrund drei) oder eben später (Einsperrgrund vier) den Antrag auf internationalen Schutz. Gelingt es ihm oder ihr aber trotzdem, über diese ersten Inhaftierungsanlässe hinweg in Freiheit zu bleiben, so greifen die Einsperrgründe fünf oder sechs. Vor allem Grund fünf ("nationale Sicherheit und Ordnung") ist fast beliebig interpretierbar. Etwa so, wie es die österreichischen Fremdenbehörden tun: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird laut ihnen durch jede Art "illegalen Aufenthalts" gefährdet. Und sei es, weil ein Drittstaatangehöriger vor Jahren unverschuldet eine Frist versäumt hat, um sein Visum zu verlängern.
Wie „Illegale"
Würden die neue "Aufnahmerichtlinie" in dieser Form beschlossen: Flüchtlinge würden in der EU pauschal als "illegale Migranten" behandelt. Die Gefahr wäre groß, dass sich die EU für Schutzsuchende in ein einziges Gefängnis verwandelt. Oder, um der Einsperrung zu entgehen, in ein Europa des Untergrunds, mit hohem Risiko, der organisierten Kriminalität in die Fänge zu laufen. Denn Menschenhändler, die Arbeitssklaven rekrutieren, würden sich diese Zwangslage wohl zunutze machen.
Würde die neue "Aufnahmerichtline" in dieser Form beschlossen, wäre die Genfer Flüchtlingskonvention in Europa de facto wohl außer Kraft gesetzt. Denn viele Flüchtlinge würden sich wohl abschrecken lassen: Die Last, sich um "displaced persons" zu kümmern, würde in noch höherem Maß als bisher den ärmeren Ländern außerhalb der EU aufgehalst.
Daher ist sehr zu hoffen, dass sich kommenden Dienstag ein Vorschlag der Präsidentschaft des permanenten Rats der EU durchsetzt, der in einem internen Papier kursiert: Nämlich, dass der gesamte Punkt acht ("Inhaftierungsvoraussetzungen") gestrichen werden soll. Dann würde die Frage der Flüchtlingseinsperrung nationale Sache bleiben, wie jetzt, wo etwa Ungarn und Malta eine "Einspirrn, Einspirrn"-Politik verfolgen, während in anderen EU-Staaten, etwa in Österreich, mit Einsperrdiskussionen (Anwesenheitspflicht im Traiskirchen) innenpolitisch rechtslastige Akzente gesetzt werden können.
Unguter Status Quo
Damit würde der im Grunde inakzeptable Status Quo erhalten bleiben, der immer noch besser als eine umfassende Einperrrichtlinie ist. Die gefährlichen Begehrlichkeiten der EU-InnenministerInnen wären abgewehrt - und diese hätten erreicht, dass die Union es nicht schafft, beim Umgang mit Flüchtlingen mit einer einzigen, liberalen und humanen Stimme zu sprechen. (Irene Brickner, derStandard.at, 16.6.2012)
Für Brickners Blog auf derStandard.at wurde die Journalistin 2010 in der Kategorie Online ausgezeichnet
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Die paar Krümel, die dagegen für Flüchtlinge abfallen sind gelinde gesagt vernachlässigbar.
"In Österreich beträgt die Grundversorgung für Aslywerber Euro 17,69 pro Tag, was bei derzeit 23.000 Asylwerbern jährliche Kosten allein der Grundversorgung von ca. 150 Millionen Euro ergibt."
Stimmen übrigens mit meiner Überschlagsrechnung (siehe weiter unten) überein...
Zufrieden?
Arbeiten dürfen sie in den ersten drei Monaten, nachdem sie den Asylantrag gestellt haben, prinzipiell nicht, danach nur in Ausnahmefällen. Häufig werden sie in Heimen oder Pensionen untergebracht, wo sie neben dem Quartier auch Essen und zusätzlich pro Kopf und Monat 40 Euro Taschengeld bekommen. Kaufen und kochen die Asylwerber ihr Essen selbst, bekommen sie 150 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 110 Euro (Kinder) pro Monat, aber kein zusätzliches Taschengeld. Lebt eine Familie in einer Privatwohnung, erhält sie monatlich 220 Euro Mietzuschuss und 180 Euro Essensgeld (Erwachsene). Unterstützung für Kleidung oder Schulbücher wird meistens nur in Form von Gutscheinen geleistet. Und...
Welche "Millionen", rechnen Sie den Satz durch, den Asylwerber im Höchstfall bekommen, und sie kommen pro Jahr nicht auf die Summe einer Million.
Es sei denn, sie haben andere Daten, und Fakten, um diese Aussage zu untermauern. Dann will ich nichts gesagt haben.
"Asylproblematik: Schleppersyndikate nutzen gezielt minderjährige Flüchtlinge, um Menschen ins Land bringen zu können."
Quelle:http://kurier.at/nachricht... kinder.php
Einfach zum Nachdenken . . .
nicht zutrauen, eine eigene Meinung zu haben.
Gell, für Sie sind alle anderen Marionetten von irgendwelchen dubiosen Volksverhetzern.
Mit einem so einfachen Weltbild lebt sich's leichter. Vor allem erübrigt es sich da, auf die Argumente der Gesprächspartner wirklich einzugehen. Auch praktisch...
in ihren jüngsten Kampagnen, dass Asylbewerber deutlich mehr Staatshilfe als österreichische Staatsangehörige erhalten würden. Diese Behauptung wird von Menschenrechtsorganisationen scharf zurückgewiesen und lässt sich auch nicht mit Zahlen belegen. (bo)
Also ich persönlich traue Ihnen alles zu!
Und jeder darf seine eigene Meinung haben, Sie natürlich auch.
Sie dürfen auch Ihren Schreibtisch Baum nennen oder Lolly!
KOst und Unterkunft (Heizen), Kleidung muss sich der Pensoinist selbst zahlen. Dann muss er auch noch Selbstbehalte bei der medizinischen Versorgung zahlen.
Sooo schlecht steigt der Asylwerber da nicht aus
Fehlende Dokumente als "Einsperrgrund":
Niemand kann ein Flugzeug betreten, ohne gültigen Reisepass. Das wissen alle die sich ein mal im Jahr Richtung Mallorca aufmachen, nur Frau B. nicht.
Dass dieser Pass just während des Fluges, spätestens in der Flughafentoilette sich in Nichts auflöst, ist ein allgemein bekanntes noch ungeklärtes Phänomen.
Asyl = Asylmissbrauch:
Wenn bei 90% der Anträge auf Asyl, auch bei größtmögliche Dehnung der Wahrnehmung trotzdem kein Asylgrund gefunden werden kann, dann, ja dann versucht hier eine Mehrheit doch über einen falschen Weg Zugang zu vermeintlich fließendem Honig und Milch zu finden.
Somit ist an der Gleichung schon aus statistischen Grund was dran. Nur sagen darf man es nicht.
Nein, niemand kann ein Flugzeug betreten ohne Reisepass. Und nicht immer ist das Leben so einfach wie in der Mitteleuropäischen Mittelschicht.
Menschen flüchten, nicht weil sie den vermeintlich fließenden Milch und Honig suchen, sondern einfach ein bisschen Menschenwürde. Wer MigrantInnen kennt, weiß, Europa macht es ihnen nicht leicht.
Das tun anscheinend nicht viele, denn nicht wirklich überraschender Weise postet hier sich fast jeder seine frustrierte und ängstliche Seele aus dem Leib, aber tut mir einen Gefallen und redet mal mit den sogenannten Ausländern, Sozialschmarotzern, Tschuschn, Jugo, Muslmänner oder wie auch immer. Nur mit einem. Keine Angst sie tun euch nichts und niemand will euch euren wertvollen Honig wegfressen.
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