Vergleich mit Ex- Chefkurator Thomas Mießgang

15. Juni 2012, 23:15

Fristlose Entlassung nach Arbeitsrechtsprozess aufgehoben

Wien - Die fristlose Entlassung des ehemaligen Chefkurators der Kunsthalle Wien, Thomas Mießgang, ist aufgehoben worden. Die Kunsthalle habe im Zuge des arbeitsrechtlichen Prozesses einen Vergleich angeboten und eine einvernehmliche Trennung vorgeschlagen, und er habe den Vergleich akzeptiert, erläuterte Mießgang.  Der ehemalige Trägerverein der Kunsthalle Wien habe dem zwischen den Anwälten ausgehandelten Vergleich zugestimmt, bestätigte der ehemalige Vereinspräsident Thomas Häusle.

Für Mießgang ist der Vergleich ein Zeichen dafür, "dass die fristlose Entlassung arbeitsrechtlich keinen Bestand hatte". Über die vereinbarte Entschädigungssumme wurde Stillschweigen vereinbart. Das Ergebnis ist noch nicht rechtskräftig.

Mießgang war unter der Direktion von Gerald Matt vor rund einem Jahr mit der Begründung gekündigt worden, er habe interne Daten widerrechtlich weitergegeben und Urheberrechtsverletzungen in Form illegaler Downloads begangen. Der frühere Kulturjournalist hatte 2000 an die Kunsthalle gewechselt und dort zahlreiche Ausstellungen gestaltet. Gemeinsam mit anderen Mitarbeitern hatte Mießgang zuvor auf autoritären Führungsstil und demokratische Defizite innerhalb des Betriebes hingewiesen und war seitdem in der Stabsstelle Kommunikation tätig gewesen, bevor Ende Mai 2011 die Entlassung erfolgte.

Die nunmehrige Kunsthallen-GmbH wollte die Einigung nicht kommentieren.    (APA, 15.6.2012)

aufgeklärt und aufgearbeitet...

....werden die Vorgänge von damals sicher nicht...

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