Fritz Neugebauer macht einen Vorstoß für mehr direkte Demokratie. Der Verfassungsgerichtshof soll vorab Gesetzesanträge prüfen.

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Wien - Fritz Neugebauer spricht von einem "gravierenden Systemwechsel". Die ÖVP setzt sich für die Einführung einer "Gesetzesinitiative des Bundesvolkes" ein. Im Gespräch mit dem STANDARD präsentiert Neugebauer, Zweiter Nationalratspräsident und fraktioneller Vorsitzender der ÖVP in der Arbeitsgruppe Parlamentarismusreform, das Konzept seiner Partei zum Ausbau der direkten Demokratie.

Kernstück ist eben die Gesetzesinitiative des Bundesvolkes. "Die gewählten Abgeordneten des Nationalrats geben in einem besonderen Fall ihr Recht auf Gesetzesbeschluss an das Volk ab", erläutert Neugebauer. Konkret soll das so ausschauen:

  • Das "Bundesvolk" kann eine auf die Erlassung eines konkreten Gesetzes gerichtete Initiative einbringen.
  • Diese Gesetzesinitiative muss von mindestens 650.000 Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Verwendung eines Online-Sammelsystems, auf das die ÖVP ebenfalls drängt, wäre möglich.
  • Eine Abänderung der Initiative in einem ausführlichen parlamentarischen Verfahren ist unter der Einbindung eines Komitees, das die Initiative vertritt, möglich.
  • Lehnt das Parlament die Initiative ab, kommt es verpflichtend zu einer Volksabstimmung. Bei Bundesgesetzen müssen 33 Prozent der Wahlberechtigten an der Volksabstimmung teilnehmen, 50 Prozent der abgegebenen Stimmen müssen die Initiative unterstützen. Bei Bundesverfassungsgesetzen müssen 50 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen. 66 Prozent der abgegebenen Stimmen müssen die Initiative unterstützen. Stimmen ausreichend Wahlberechtigte der Initiative zu, wird die Initiative Bundesgesetz.

Thematisch wären solche Initiativen streng eingeschränkt: Sie dürften nicht auf eine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung ausgerichtet sein, Grundrechte, Menschen- und Minderheitenrechte dürften nicht eingeschränkt werden, außerdem dürfte der Antrag weder gegen Unionsrecht noch gegen völkerrechtliche Verträge verstoßen, erklärt Neugebauer die ÖVP-Vorschläge.

Um den Initiatoren bereits vorher Klarheit über die Umsetzbarkeit zu verschaffen, sollen sie beraten werden, es soll eine Art Vorprüfung geben: Der Verfassungsgerichtshof soll die Initiative auf ihre Zulässigkeit prüfen.

Weitere Elemente zur Stärkung der direkten Demokratie sind die Aufwertung von Volksbegehren und die Einführung einer sogenannten Bürgeranfrage.

Für die Behandlung eines Volksbegehrens soll es eigene Plenarsitzung geben, die zuständigen Minister sollen dort verpflichtend Stellung nehmen müssen. Neugebauer kann sich vorstellen, dass auch die Initiatoren dort zu Wort kommen.

Mit 5000 Unterstützungserklärungen sollen Bürgeranfragen an einzelne Regierungsmitglieder möglich werden, die in einer eigenen Fragestunde im Nationalrat beantwortet werden müssen.

Sowohl bei Volksbegehren als auch bei Volksbefragungen sollen Online-Sammelsysteme möglich sein, "da muss das Innenministerium etwas zustande bringen", sagt Neugebauer. "Das sind die Vorschläge der ÖVP, dafür bin ich. Ich glaube, dass jetzt ein Zeitfenster für die Umsetzung offen ist." (Michael Völker, DER STANDARD, 16.6.2012)