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Fritz Neugebauer macht einen Vorstoß für mehr direkte Demokratie. Der Verfassungsgerichtshof soll vorab Gesetzesanträge prüfen.
Wien - Fritz Neugebauer spricht von einem "gravierenden Systemwechsel". Die ÖVP setzt sich für die Einführung einer "Gesetzesinitiative des Bundesvolkes" ein. Im Gespräch mit dem STANDARD präsentiert Neugebauer, Zweiter Nationalratspräsident und fraktioneller Vorsitzender der ÖVP in der Arbeitsgruppe Parlamentarismusreform, das Konzept seiner Partei zum Ausbau der direkten Demokratie.
Kernstück ist eben die Gesetzesinitiative des Bundesvolkes. "Die gewählten Abgeordneten des Nationalrats geben in einem besonderen Fall ihr Recht auf Gesetzesbeschluss an das Volk ab", erläutert Neugebauer. Konkret soll das so ausschauen:
Thematisch wären solche Initiativen streng eingeschränkt: Sie dürften nicht auf eine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung ausgerichtet sein, Grundrechte, Menschen- und Minderheitenrechte dürften nicht eingeschränkt werden, außerdem dürfte der Antrag weder gegen Unionsrecht noch gegen völkerrechtliche Verträge verstoßen, erklärt Neugebauer die ÖVP-Vorschläge.
Um den Initiatoren bereits vorher Klarheit über die Umsetzbarkeit zu verschaffen, sollen sie beraten werden, es soll eine Art Vorprüfung geben: Der Verfassungsgerichtshof soll die Initiative auf ihre Zulässigkeit prüfen.
Weitere Elemente zur Stärkung der direkten Demokratie sind die Aufwertung von Volksbegehren und die Einführung einer sogenannten Bürgeranfrage.
Für die Behandlung eines Volksbegehrens soll es eigene Plenarsitzung geben, die zuständigen Minister sollen dort verpflichtend Stellung nehmen müssen. Neugebauer kann sich vorstellen, dass auch die Initiatoren dort zu Wort kommen.
Mit 5000 Unterstützungserklärungen sollen Bürgeranfragen an einzelne Regierungsmitglieder möglich werden, die in einer eigenen Fragestunde im Nationalrat beantwortet werden müssen.
Sowohl bei Volksbegehren als auch bei Volksbefragungen sollen Online-Sammelsysteme möglich sein, "da muss das Innenministerium etwas zustande bringen", sagt Neugebauer. "Das sind die Vorschläge der ÖVP, dafür bin ich. Ich glaube, dass jetzt ein Zeitfenster für die Umsetzung offen ist." (Michael Völker, DER STANDARD, 16.6.2012)
Wissen:
Für ein Volksbegehren, das auf eine Gesetzesinitiative abzielt, sind derzeit 100.000 Unterschriften notwendig. Die aktuelle Debatte dreht sich um die Frage, ob das Volksbegehren automatisch in eine Volksabstimmung münden soll, wenn das Parlament die Gesetzesinitiative ablehnt. Damit würde verhindert, dass Volksbegehren im Sand verlaufen.
Ein solcher Automatismus würde jedenfalls eine Verfassungsänderung nach sich ziehen, da eine Volksabstimmung ohne Vetorecht des Parlaments dem repräsentativen Prinzip der Demokratie widersprechen würde.
Für einen Automatismus sind jetzt im Grunde genommen alle Parteien - mit unterschiedlichen Ansätzen. Uneinigkeit herrscht über die Zahl der Unterschriften, die dafür nötig sein soll. Bundeskanzler Werner Faymann hat für die SPÖ eine Hürde von 700.000 Wahlberechtigten vorgeschlagen, die ÖVP ist für 650.000 Unterschriften (siehe Artikel links), das BZÖ für 400.000, FPÖ und Grüne sind jeweils für die niedrigste Schwelle, sie haben eine Grenze von 250.000 Unterschriften vorgeschlagen. Streitpunkt ist außerdem, ob bestimmte Materien, etwa Grundrechtsfragen, ausgeklammert werden sollen.
Die Grünen schlagen ein dreistufiges Verfahren vor. Für einen Initiativantrag im Parlament sind 30.000 Unterschriften notwendig. Wenn die Vorlage abgelehnt wird, kommt es zu einer Volksbefragung, da sind 250.000 Unterschriften notwendig, erst dann kommt es zu einer Volksabstimmung. (fux)
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Diese Gesetzesinitiative muss von mindestens 650.000 Wahlberechtigten unterstützt werden.
Was soll diese hohe Zahl, damit werden es doch fast keine schaffen, in der Schweiz reichen 100.000 Unterschriften für eine Verfassungsinitiative.
Ebenso unverständlich ist, warum eine vollständige Änderung der Verfassung nicht möglich ist. Das Volk ist ja der Souverän und sollte damit auch das wichtigste Dokument komplett ändern können bzw. eine Totalrevision beantragen können.
Ansonsten eine gute Idee, bleibt zu hoffen, dass sich die Österreichische Politik weiter in diese Richtung bewegt
1. Satz: Fritz Neugebauer spricht von einem "gravierenden Systemwechsel"
-> ohne Kommentar
Punkt 2: Eine Abänderung der Initiative in einem ausführlichen parlamentarischen Verfahren ist unter der Einbindung eines Komitees, das die Initiative vertritt, möglich.
-> d.h.: ablehnen können wir den inhalt nicht aus angst vor einer volksabstimmung, also ändern wir ihn soweit, dass es uns schon wurscht ist.
Einschränkungen: Gesamtänderung der österreichischen Verfassung, Grundrechte, Menschen- und Minderheitenrechte
-> und sicherheitshalber gleich mal eine art blankoscheck; volksabstimmungen über z.b. bildung kann man sich schon mal auf wienerisch "am bauch haun"
Da in der EU ca 80% der österreichischen Gesetze gemacht werden bedeutet Neugebauers Vorschlag, dass bei 80% der österr Gesetze keine Volksabstimmung von der ÖVP erwünscht ist.
Wovor hat Neugebauer Angst?
Dass die Mehrheit der österr Bevölkerung gegen die EU ist?
Wo doch die EU so gut zu uns ist ???
Und wie will er die EU-Gegner bei Wahlen aufhalten?
Will er die vom Wahllokal aussperren?
Österreich-Befürwortern bleibt nur mehr ein Ausweg: Die EU-Austrittspartei bei der nächsten Wahl zu wählen.
R. Marschall, Parteiobmann
www.euaustrittspartei.at
Eh, umso abstruser die großen Ängste bzw. diversen Demagogien, dass da die direkte Demokratie ausbräche, das Parlament entmachtet würde usw. Nur alle Jahrzehnte käme eine Volksabsimmung zustande, ein Erfolg der Initiative bei der Volksabstimmung wäre ein Jahrhundertereignis.
Trotzdem wäre auch das ein Gewinn und Fortschritt, ein erster Einstieg in mehr Mitbestimmung bzw. so etwas wie eine weitere Feuerwehr für den Krisenfall (also ruhende, im Normalfall rein theoretische Kompetenzen wie beim ULHBP).
Grasser, Strasser und alle ÖVP-Mitglieder die sich von Mensdorf-Pullover schmieren haben lassen ?
so ein Fahrplan würde die Leute beeindrucken. Aber leider ist die ÖVP keine demokratische Partei.
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