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Übergabe der Vollmachten.

Die Initiative konnte in eineinhalb Monaten 11.139 Vollmachten für eine Individualbeschwerde sammeln.
In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG und ihre Übernahme ins österreichische Recht bekommt allerdings weiter Gegenwind.
11.139 Vollmachten
Am Freitag übergab der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) die "erfolgreichste Verfassungsklage der österreichischen Geschichte" dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Initiative konnte in eineinhalb Monaten 11.139 Vollmachten für eine Individualbeschwerde sammeln, die in Schubkarren übergeben wurden. Unterstützung erhielt die Initiative unter anderem von den Grünen, dem Schriftsteller Robert Menasse und "Facebook-Kläger" Max Schrems. "Alle diese Menschen sind der Meinung, dass es eine Grenze für staatliche Überwachung geben muss", sagte Andreas Krisch vom AK Vorrat.
Vorteile in keinem Verhältnis zu Nachteilen
Der AK Vorrat sieht - wie viele andere Kritiker - die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten verletzt. Ziel der Verfassungsklage ist die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die aufgrund einer EU-Richtlinie in Österreich eingeführt werden musste. Auch in anderen europäischen Staaten hätten die Höchstgerichte die Vorratsdatenspeicherung gekippt, so der AK Vorrat.
Video: Scheibtruhenweise Klagen
"Die Vorratsdatenspeicherung dringt in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich ein", erklärt Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt. Dabei sei diese gar nicht dafür geeignet, die behaupteten Ermittlungserfolge zu erzielen. "Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung den angegebenen Zweck erfüllte, gibt es schonendere Mittel, um diesen Zweck zu erreichen", so Scheucher. Etwaige Vorteile der Vorratsdatenspeicherung stünden in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Betroffenen und die Gesellschaft.
Verfahrensdauer rund neun Monate
Der VfGH bestätigte das Einlangen von drei Individualanträgen durch den AK Vorrat am Freitag. Angekündigt wurde dabei, die restlichen Anträge nachzureichen. Gegen die Vorratsdatenspeicherung sind bereits zwei weitere Fälle beim VfGH anhängig - von der Kärntner Landesregierung sowie einer Privatperson. In beiden Fällen laufe bereits das Vorverfahren, die Bundesregierung ist dabei zu einer Stellungnahme zu den Bedenken aufgefordert. Ein Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts war am Freitag noch nicht bekannt, üblich sei eine Verfahrensdauer von rund neun Monaten. (sum, derStandard.at 15.6.2012)
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Ja, in einigen anderen Ländern wurde die VDS gekippt - dort ist die Justiz allerdings unabhängig von der Politik...
Ich seh da hierzulande ehrlich gesagt schwarz, und zwar im Wortsinne - den Neocons geht doch alleine beim Wort “Vorratsdatenspeicherung“ schon das sprichwörtliche Achterl ab.
ist nie unabhängig von der Politik. Gesetze werden im Parlament beschlossen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Daneben gibt es noch ministerielle Verordnungen. Also: Welche Gesetze gelten, bestimmt die Politik.
Die Justiz kann nur auf Grund dieser Gesetze Urteile fällen. Wenn das Ergebnis nicht "passt", war nicht die Justiz schuld, sondern der Gesetzgeber - siehe oben. Und dazu gibt's gelegentlich Wahlen...
Jein bis nein.
Dazu haben wie Gewaltenteilung.
Und letzteres ist gut und schön, macht aber nur einen Unterschied, wenn die Volksvertreter tatsächlich das Volk vertreten, und nicht gegen die Interessen des Souveräns handeln - bzw. nicht stattdessen nur für die eigenen.
Dazu braucht es verfassungsmäßige Rechte, unfähige oder untragbare Politiker auch wieder loswerden zu können - dass die politischen Sitten etwa so verludern, dass ein den Neonazis nahestehender Mensch Nationalratspräsident wird, damit haben die Väter unserer Verfassung offenbar nicht gerechnet...
nein, es sind keine 2 Millionen Euro, weil das nicht pro Kläger sondern pro Klage berechnet wird. Die Richter des VfGH müssen die Klage ja auch nicht 11.139 Mal behandeln, sondern nur 1 Mal.
Und nein, es entstehen keine zusätzlichen Kosten im Fall einer Abweisung. Hier geht es nicht um eine zivilrechtliche Klage (Streit zwischen zwei Bürgern), wo der eine dem anderen die Kosten ersetzen muss.
der nächste grund warum dieses antidemokratische teil am besten gestern wie morgen gekippt werden muss.
http://www.gulli.com/news/1907... 2012-06-15
wobei ich mir (leider) fast sicher bin, dass es die vds in österreich wahrscheinlich auf immer und ewig geben wird.
das mittel der permanenten überwachung des saudummen stimmvolkes muss einfach erhalten bleiben, ob es nun was bringt oder nicht.
dass hinter dem privatfernsehen eine geheime staatorganisation steckt.
nur wenn die menschliche psyche derart verkrüppelt und verblödet wird, lassen sich acta, vds, bankenrettungen ect. durchziehen. hauptsache genug sozialpornos, millionenshows und wer-wird-supertrottel.
sowas in ordentlicher dosis läßt den eigenen geist einfrieren und dämpft jegliche eigeninitative. und wenn man es geschickt macht, wird diese lebensweise gleich der nächsten generation weitergegeben.
und bevor jetzt alle volksschullehrerinnen mit rotem kopf in die tastatur hämmern- das war ironisch gemeint ;-)
oder doch nicht?
aber es gibt durchaus formate, die ich großartig finde. zb radiokolleg ö1, einfach großartig.
terra-x, 37 grad, kreuz und quer,... solche sachen. das kann sich fast nur ein steuerfinanzierte proporzbonzenverein leisten. so traurig es klingt, aber diese perlen findet man eben nur im öffentlichen fernsehen/radio.
was mich zuletzt wirklich beeindruckt hat:
http://www.zdf.de/ZDFmediat... n-zu-wenig
stellen sie sich sowas im privat-tv vor ;-)
ist halt minderheitenprogramm...
ja und für die volksschullehrerinnen: man kann diese sachen auch bei freunden bzw freundin sehen/hören.
Es gibt zwei Möglichkeiten, warum in GMX "unbescholtene" Mails im Spam laden:
a) Massensendung. Das wird wohl nicht der Fall gewesen sein, da max. ein paar 100 gleichzeitig bei GMX eingetroffen sein können.
b) Absenderemailadresse "gefälscht". GMX prüft, ob die eingetragene Absenderadresse zum Mailserver, von dem aus das Mail gesendet wurde, passt.
Zu b) Behörden, Firmen und ähnliche Instititionen sollten endlich kapieren, dass sie zusammenpassende Mailserver und echte Emailadressen verwenden müssen! Gerade sie sollten ja der Wahrheit und Transparenz verpflichtet sein.
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