Internetdienste sollen für die Verwertung von Zeitungstexten auf ihren Webseiten künftig Geld an die deutschen Presseverlage zahlen müssen. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht ein eigenes Schutzrecht der Verlage etwa gegenüber Suchmaschinen wie Google vor. Sie sollen so "einfacher und umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet" vorgehen können. Einen entsprechenden Vorausbericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag) bestätigte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Berlin.

Ausschließliches Recht

Dem Blatt zufolge soll der Presseverleger das ausschließliche Recht erhalten, das Presseerzeugnis oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Presseverlage könnten somit die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen. Gewerbliche Nutzer sollen für die Nutzung Lizenzen erwerben müssen. Die bloße Verlinkung eines Artikels solle aber erlaubt bleiben. Dies könne auch künftig nicht unter Hinweis auf das neue Leistungsschutzrecht verboten werden. Auch die Zitierfreiheit gelte weiterhin. Bloße Zitate können demnach nicht unter Hinweis auf das Leistungsschutzrecht verboten oder mit Lizenzgebühren belegt werden. Die Journalisten sollen an den Vergütungen, die Presseverlage durch das neue Recht erhalten, angemessen beteiligt werden.

Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist als Ziel schon im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition aus dem Jahr 2009 enthalten. Das Projekt ist seitdem heftig umstritten. Vor allem im Internet laufen die Nutzer Sturm gegen das Vorhaben. Ungeachtet dessen hatten die Parteichefs von CDU, CSU und FDP vergangene Woche vereinbart, dass ein Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden soll. Angepeilt ist dafür nach Angaben aus Regierungskreisen der 4. Juli.

Protest

Die Piratenpartei forderte, das geplante Leistungsschutzrecht zu stoppen. Es könne nicht angehen, dass Suchmaschinen, automatisierte Nachrichtensammlungen und Blogbetreiber künftig Geld für Inhalte zahlen sollten, die zuvor freiwillig und kostenlos ins Netz hätten gestellt werden können. Presse- und Zeitschriftenverlage würden in einem nicht akzeptablem Maße bevorteilt, beklagte die Partei.

Kritik kam auch vom Branchenverband Bitkom. Der Gesetzentwurf wirke trotz der langen Reifezeit wie ein Schnellschuss und lasse viel Deutungsspielraum, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. So sei nicht klar definiert, was mit einer gewerblichen Veröffentlichung gemeint sei, und der Begriff "Presseverleger" lasse Fragen offen. "Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten." (APA, 14.06. 2012)