Innsbruck - Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat am Donnerstag den Schuldspruch gegen den früheren Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer wegen übler Nachrede bestätigt. Königshofer war Anfang Februar in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Er war von dem Linzer Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer verklagt worden, weil er dem Beamten öffentlich unterstellt hatte, in seinem Namen eine Datei mit einem gescannten Zeitungsartikel an die Neonazi-Homepage alpen-donau.info gemailt zu haben.

Weniger Entschädigung

Von der Geldstrafe wurden dem Ex-Abgeordneten 2.500 Euro unbedingt auferlegt. Der 58-Jährige hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Lediglich die Entschädigungszahlung an Sailer sei in der zweiten Instanz von ursprünglich 6.000 Euro auf 3.000 Euro herabgesetzt worden, teilte OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann der APA mit. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Königshofer hatte sich in der erstinstanzlichen Verhandlung damit verteidigt, dass er dem Kriminalbeamten "nicht übel nachreden", sondern sich lediglich selbst verteidigen habe wollen. (APA, 14.6.2012)