Gründer des Portals Kino.to zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

14. Juni 2012, 13:37

39-Jähriger bekannte sich zu Urheberrechtsverletzung - 3,7 Millionen Euro Strafe

Der Gründer des Filmportals Kino.to ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem soll 3,7 Mio. Euro aus seinem Vermögen in die Staatskasse fließen, entschied das Landgericht Leipzig am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers. Das 2008 gegründete Filmportal war im vergangenen Jahr gesperrt worden. Der 39-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und sich zu den Urheberrechtsverletzungen bekannt, im Gegenzug hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zuvor dem Angeklagten ein Strafmaß von maximal vier Jahren und zehn Monaten in Aussicht gestellt.

1,1 Millionen Urheberrechtsverletzungen

Laut Anklage hatte der Kino.to-Betreiber gemeinsam mit anderen Personen massenhaft Kopien von Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien verbreitet. Ihm wurde die Verletzung von Urheberrechten in mehr als 1,1 Millionen Fällen vorgeworfen, in denen er Links zu geschützten Filmen öffentlich zugänglich machte.

Verurteilt wurde der 39-Jährige wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. In vorherigen Prozessen waren bereits mehrere Mittäter verurteilt worden, darunter der Programmierer, der drei Jahre und zehn Monate Haft bekam.

Größte deutschsprachige Portal für Raubkopien

Das Filmportal kino.to war im vergangenen Sommer zwangsweise stillgelegt worden. Kino.to war das größte deutschsprachige Internetportal für Filme. Die Webseite hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sie fanden dort kostenlos Links zu Servern mit Filmangeboten. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen. (APA, 14.6.2012)

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Für Totschlag gibts in Deutschland deutlich weniger!

.. da hat man wenigstens einen groben Vergleich zwischen dem Wert von geistigen Eigentum und der Unantastbarkeit des Lebens ...

Der Haupttäter ist Wiederholungstäter!

Der Vermögensschaden ist beträchtlich!

Wer sagt das? Hänsel oder Grettel?

Blödsinn:

"Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe NICHT UNTER fünf Jahren bestraft."

Sie fanden dort kostenlos Links zu Servern mit Filmangeboten. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen.

'
Und woraus ergaben sich die "enormen Gewinne", wenn die Nutzung für User kostenlos war? Werbung? Auf einer illegalen Seite??

Werbung!

Links zu Abzockseiten!

"Werbung? Auf einer illegalen Seite??"

Ja.

Werbung für Blockbuster

.. sicher haben dort gierige Konzerne für ihre kommenden Blockbustergeworben und ihm so eine Menge Geld verschafft:o)

der Schaden für die Filmwirtschaft ...

Wie genau soll man denn diesen errechnen bzw. abschätzen können? Was ist zB wenn sich jemand einen Film von kino.to "gezogen" hat oder überhaupt erst einmal durch kino.to darauf aufmerksam wurde, und der Film so gut gefiel, dass er danach ins richtige Kino gegangen ist um das ganze noch einmal live zu sehen? Ich glaube aber es ging hier noch um was anderes: woher kamen die vielen Millionen? Doch sicher aus Werbeeinnahmen (Werbebanner auf kino.to denke ich mal) und dort wird wohl der Knackpunkt gelegen haben, nämlich die gewerbsmäßige Umsetzung der Urheberrechtsverletzungen.

"lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich"

und die erde ist eine scheibe, die sonne dreht sich um die erde, morgen ist weihnachten und der osterhase bringt die geschenke

einfach nur mehr lächerlich diese fantasieschätzungen

3,7 millionen und 4,5 Jahre haft. Wenn er damit 6 Millionen verdient hat ist das eigentlich kein schlechtes Geschäft und rechnet sich eigentlich.

Mit 25 so eine Seite machen, 6 Mille verdienen, dann vier bis 5 Jahre in den Häfen auf Staatskosten und dann mit 35 in Pension gehen und von den Restlichen 2,3 Mille leben (2,3 Millionen sind bei 5% Zinsen im Jahr - gibt sicher eine Bank her wenn er zu ihr geht - sind 10.000 Euro Zinsen im Monat ohne das sich das Vermögen verringert)

Herrlich :)

Der Täter

wird einige zivilrechtliche Rechnungen kriegen.

Auerßdem darf man meines Wissens Gewinne aus Straftaten nicht behalten.

Werbung ist keine Straftat.

Die hatten auch nicht ganz unerhebliche Betriebskosten schätz ich mal.

ich hoffe er wurde für die miese bildqualität verknackt!

ja, ist so. hätte er ein kind missbraucht, wär er früher wieder draussen, wenn er überhaupt eingesessen wäre.

unverhältnismäßig ist es allemal!

Man gewinnt in der Tat den Eindruck dass Kindesmißbraucher und Mörder u.U. mildere Urteile erhalten als der Betreiber einer "Raubkopiererseite". Das hinterläßt schon einen unwohlen Geschmack.

Re: Man gewinnt in der Tat den Eindruck dass Kindesmißbraucher und Mörder u.U. mildere Urteile erhalten als der Betreiber einer "Raubkopiererseite".

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Vielleicht könnte man dann in Zukunft die Betreiber von Kinderpornoseiten nicht wegen des Inhalts ihrer Sites, sondern wegen Verletzung der Urheberrechte beim Vertrieb ihres Materials anklagen. Dann setzt es richtig Schmalz...

Materielle Werte zählen in unserer Gesellschaft mehr als Menschen, das sollte man ja eigentlich wissen...

Sie hatten halt damals Glück und einen milden Richter.

Der Kinderf**cker-Vergleich musste ja kommen... ;)

Als Privatmeinung würd geb dafür grün, aber ganz so einfach is es leider nicht.

Die Industrie hätte gerne, dass die Leute so abgestraft werden, als hätten sie anno 1990 100.000 Videokassetten in ihrer Garage kopiert und diese dann in Umlauf gebracht - die Frage ist nur, ob man das mit solchen Plattformen wirklich vergleichen kann.

Die Schadenswerte sind ja Annahmen, aber gibt es sowas wie gesicherte Werte dafür, wieviel Prozent der gesaugten Filme ohne Torrents & Co. wirklich gekauft bzw. im Kino angeschaut würden?

Das ist natürlich kein Persilschein zum Saugen, aber ich hab das Gefühl, bei Ermittlungen und Urteilen wird so vorgegangen, als ob das klassischer Diebstahl wäre...

der Vergleich zum Kinderf***cker ist zwar

Apfel mit Birnen verglichen, aber wie richtig gesagt, bietet sich als Privatmeinung an. Und das wirklich große Problem ist in der Tat, dass da behauptet wird es sei ein xy Schaden entstanden, das lässt sich aber nicht mal ansatzweise beweisen, errechnen oder abschätzen denn es konnte ja auch in der Tat sein dass semand auf kino.to einen Film "gesaugt" hat, dieser so gut gefiel, dass er anschließend ins Kino gegangen ist. Ich kann mir sowieso nicht vorstellen dass die Bild/Tonqualität des angebotenen Materials sonderlich gut war, das hätten ja dann 10GB/Stunde Film sein müssen, aber es ist halt wie immer, die Justitz hinkt der technischen Entwicklung / Realität Jahrzehnte hinterher, leider.

Re: Ich kann mir sowieso nicht vorstellen dass die Bild/Tonqualität des angebotenen Materials sonderlich gut war, das hätten ja dann 10GB/Stunde Film sein müssen

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Naja, wohl nicht ganz. Es sei denn, Sie bewerten auch die Bild- und Tonqualität auf DVDs als "nicht sonderlich gut".

Wenn die Betreiber der illegalen Seite Millionen gemacht haben, dann müsste das doch ein Ansporn für die Rechteinhaber sein. Macht das selbe und kassiert die Millionen. win-win-situation.

können sie nicht so einfach
da steht denen das eigenen urheber- verwertungsrecht im weg

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