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Der Gründer des Filmportals Kino.to ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem soll 3,7 Mio. Euro aus seinem Vermögen in die Staatskasse fließen, entschied das Landgericht Leipzig am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers. Das 2008 gegründete Filmportal war im vergangenen Jahr gesperrt worden. Der 39-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und sich zu den Urheberrechtsverletzungen bekannt, im Gegenzug hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zuvor dem Angeklagten ein Strafmaß von maximal vier Jahren und zehn Monaten in Aussicht gestellt.

1,1 Millionen Urheberrechtsverletzungen

Laut Anklage hatte der Kino.to-Betreiber gemeinsam mit anderen Personen massenhaft Kopien von Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien verbreitet. Ihm wurde die Verletzung von Urheberrechten in mehr als 1,1 Millionen Fällen vorgeworfen, in denen er Links zu geschützten Filmen öffentlich zugänglich machte.

Verurteilt wurde der 39-Jährige wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. In vorherigen Prozessen waren bereits mehrere Mittäter verurteilt worden, darunter der Programmierer, der drei Jahre und zehn Monate Haft bekam.

Größte deutschsprachige Portal für Raubkopien

Das Filmportal kino.to war im vergangenen Sommer zwangsweise stillgelegt worden. Kino.to war das größte deutschsprachige Internetportal für Filme. Die Webseite hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sie fanden dort kostenlos Links zu Servern mit Filmangeboten. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen. (APA, 14.6.2012)