Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
vergrößern 500x335Der Gründer des Filmportals Kino.to ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem soll 3,7 Mio. Euro aus seinem Vermögen in die Staatskasse fließen, entschied das Landgericht Leipzig am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers. Das 2008 gegründete Filmportal war im vergangenen Jahr gesperrt worden. Der 39-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und sich zu den Urheberrechtsverletzungen bekannt, im Gegenzug hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zuvor dem Angeklagten ein Strafmaß von maximal vier Jahren und zehn Monaten in Aussicht gestellt.
1,1 Millionen Urheberrechtsverletzungen
Laut Anklage hatte der Kino.to-Betreiber gemeinsam mit anderen Personen massenhaft Kopien von Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien verbreitet. Ihm wurde die Verletzung von Urheberrechten in mehr als 1,1 Millionen Fällen vorgeworfen, in denen er Links zu geschützten Filmen öffentlich zugänglich machte.
Verurteilt wurde der 39-Jährige wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. In vorherigen Prozessen waren bereits mehrere Mittäter verurteilt worden, darunter der Programmierer, der drei Jahre und zehn Monate Haft bekam.
Größte deutschsprachige Portal für Raubkopien
Das Filmportal kino.to war im vergangenen Sommer zwangsweise stillgelegt worden. Kino.to war das größte deutschsprachige Internetportal für Filme. Die Webseite hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sie fanden dort kostenlos Links zu Servern mit Filmangeboten. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen. (APA, 14.6.2012)
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
"Die Leute sind großteils ehrlich", meint Programmchef Sarandos
Die Internet-Memes sollen ohne Genehmigung im Spiel Scribblenauts verwendet worden sein
Initiative "beschenkte" Bundestagsabgeordnete mit falschen iPods
Schießt bei Kampf gegen Piraterie der eigenen TV-Serie über Ziel hinaus - Namensgleichheit reichte aus
Die wenigen IP-Adressen des Landes zeigen Interesse an Serien und Mac-Software
Musik zum Mieten macht Download-Verkäufern iTunes, Amazon und Google Konkurrenz
Kommunikationsminister will User wegen illegaler Downloads nicht vor Gericht bringen
Über eine Million Downloads am ersten Tag - Für HBO-Programmchef "eine Art Kompliment"
Allerdings 10 Prozent Zuwachs im Onlinebereich - Hannes Eder: "Onlinemusikangebote haben Potenzial, den gesamten Musikmarkt wieder auf Wachstumskurs zu bringen"
Neben dem eigenen Musikangebot - Wäre direkte Konkurrenz zu HBO Go oder Netflix
Die Reaktionen auf den einstweiligen Verzicht auf die Festplattenabgabe könnten unterschiedlicher nicht sein
HBOs Serie erfreut sich online großer Nachfrage, ein passendes legales Angebot fehlt jedoch.
Dateien nicht-zahlender Nutzer über 5 GB werden ab April gelöscht
Online-Piraterie hat weniger Auswirkungen auf Absätze als von der Musikindustrie vermutet wird
"Delta Machine" komplett auf Internetplattform MyVideo verfügbar
'
Und woraus ergaben sich die "enormen Gewinne", wenn die Nutzung für User kostenlos war? Werbung? Auf einer illegalen Seite??
Wie genau soll man denn diesen errechnen bzw. abschätzen können? Was ist zB wenn sich jemand einen Film von kino.to "gezogen" hat oder überhaupt erst einmal durch kino.to darauf aufmerksam wurde, und der Film so gut gefiel, dass er danach ins richtige Kino gegangen ist um das ganze noch einmal live zu sehen? Ich glaube aber es ging hier noch um was anderes: woher kamen die vielen Millionen? Doch sicher aus Werbeeinnahmen (Werbebanner auf kino.to denke ich mal) und dort wird wohl der Knackpunkt gelegen haben, nämlich die gewerbsmäßige Umsetzung der Urheberrechtsverletzungen.
und die erde ist eine scheibe, die sonne dreht sich um die erde, morgen ist weihnachten und der osterhase bringt die geschenke
einfach nur mehr lächerlich diese fantasieschätzungen
3,7 millionen und 4,5 Jahre haft. Wenn er damit 6 Millionen verdient hat ist das eigentlich kein schlechtes Geschäft und rechnet sich eigentlich.
Mit 25 so eine Seite machen, 6 Mille verdienen, dann vier bis 5 Jahre in den Häfen auf Staatskosten und dann mit 35 in Pension gehen und von den Restlichen 2,3 Mille leben (2,3 Millionen sind bei 5% Zinsen im Jahr - gibt sicher eine Bank her wenn er zu ihr geht - sind 10.000 Euro Zinsen im Monat ohne das sich das Vermögen verringert)
Herrlich :)
'
Vielleicht könnte man dann in Zukunft die Betreiber von Kinderpornoseiten nicht wegen des Inhalts ihrer Sites, sondern wegen Verletzung der Urheberrechte beim Vertrieb ihres Materials anklagen. Dann setzt es richtig Schmalz...
Der Kinderf**cker-Vergleich musste ja kommen... ;)
Als Privatmeinung würd geb dafür grün, aber ganz so einfach is es leider nicht.
Die Industrie hätte gerne, dass die Leute so abgestraft werden, als hätten sie anno 1990 100.000 Videokassetten in ihrer Garage kopiert und diese dann in Umlauf gebracht - die Frage ist nur, ob man das mit solchen Plattformen wirklich vergleichen kann.
Die Schadenswerte sind ja Annahmen, aber gibt es sowas wie gesicherte Werte dafür, wieviel Prozent der gesaugten Filme ohne Torrents & Co. wirklich gekauft bzw. im Kino angeschaut würden?
Das ist natürlich kein Persilschein zum Saugen, aber ich hab das Gefühl, bei Ermittlungen und Urteilen wird so vorgegangen, als ob das klassischer Diebstahl wäre...
Apfel mit Birnen verglichen, aber wie richtig gesagt, bietet sich als Privatmeinung an. Und das wirklich große Problem ist in der Tat, dass da behauptet wird es sei ein xy Schaden entstanden, das lässt sich aber nicht mal ansatzweise beweisen, errechnen oder abschätzen denn es konnte ja auch in der Tat sein dass semand auf kino.to einen Film "gesaugt" hat, dieser so gut gefiel, dass er anschließend ins Kino gegangen ist. Ich kann mir sowieso nicht vorstellen dass die Bild/Tonqualität des angebotenen Materials sonderlich gut war, das hätten ja dann 10GB/Stunde Film sein müssen, aber es ist halt wie immer, die Justitz hinkt der technischen Entwicklung / Realität Jahrzehnte hinterher, leider.
'
Naja, wohl nicht ganz. Es sei denn, Sie bewerten auch die Bild- und Tonqualität auf DVDs als "nicht sonderlich gut".
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.