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Graz - In der Oststeiermark ist eine ukrainisch-kosovarische Familie möglicherweise von der Abschiebung bedroht, die die Familie auseinanderreißen würde. Der Vater und die Mutter müssten mit jeweils einem Teil der Kinder in die Ukraine bzw. in den Kosovo, wie die "Kleine Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) und der ORF berichteten. Seitens der Behörden wurde auf APA-Anfrage beruhigt: Es liege zwar ein negatives Urteil des Asylgerichtshofs vor, eine sofortige Abschiebung gebe es vorerst nicht. Die Familie habe einen Antrag auf humanitäres Aufenthaltsrecht gestellt und müsse einige Unterlagen vorlegen, solange werde nichts geschehen, hieß es seitens der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark.
Negativer Bescheid liegt vor
Der negative Bescheid des Asylgerichtshof mit gleichzeitiger ausgesprochener Ausweisung liegt schon vor, demzufolge sei die Familie weder im Kosovo noch in der Ukraine bedroht. Als Kosovare dürfe der Vater aber nicht in die Ukraine einreisen, die Mutter wiederum habe Probleme im Kosovo: Als Ukrainerin werde ihr pauschal unterstellt, den Serben nahzustehen, weshalb es erst Erpressungen gegeben habe und dann Drohungen, so die Zeitung.
Antrag auf humanitäres Aufenthaltsrecht
Die Familie hofft nun auf humanitäres Aufenthaltsrecht, der Antrag wurde am Montag gestellt. Die Ausweisung würde das im Bezirk Hartberg lebende Ehepaar, das sich in Deutschland kennengelernt hatte, und ihre vier Kinder trennen: Der Vater - der laut Zeitung eine Arbeit in Aussicht hätte - müsste mit dem achtjährigen Sohn in den Kosovo, die Mutter - die Deutsch studiert hat - mit den beiden Töchtern (13 und elf Jahre) sowie dem zweijährigen Sohn in die Ukraine.
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg habe nun dem Paar einen sogenannten "Verbesserungsauftrag" gegeben, so Ingrid Koiner, Leiterin der Fachabteilung 7C für Innere Angelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen des Amtes der Landesregierung Steiermark. Die Familie hat nun 14 Tage Zeit, diverse Unterlagen vorzulegen. Dies könnte z. B. eine Bestätigung sein, dass die Kinder und die Frau durch die Drohungen traumatisiert seien. Die Unterlagen gehen dann an die Sicherheitsdirektion Steiermark (SiD), zusammen mit Stellungnahmen von Vereinen oder Organisationen wie etwa der Caritas. Dann erfolge eine Stellungnahme der SiD, die wiederum der BH Hartberg vorgelegt werde, so Koiner. Hernach folge eine endgültige Entscheidung.
Seitens der Caritas der Diözese Graz-Seckau - die das Paar und die Kinder in der Oststeiermark betreut hat - hieß es, die Einheit der Familie sei ein hohes und wichtiges Gut. Man müsse aber die Entscheidung der Behörden abwarten. (APA, 14.6.2012)
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Dass die Republik Österreich eine Familie aus formalen Gründen in zwei verschiedene Länder abschieben will und der Asylgerichtshof der Republik "glaubt", dass die schon irgendwie wieder "zusammenkommen" werden, finden unsere Soziopathen normal, und die Innenministerin aus der ÖVP-Familienpartei bringt wieder mal den Mund nicht auf.
*fremdschäm*
frau brickner, zum 107. mal: her mit dem link zum asylgerichtsentscheid, denn hier wird gepostet auf teufel komm raus, basierend auf einer information, die unvollständig ist. wie kam das paar nach AT, sind sie schlüsselkräfte, wo kamen die vielen kinder auf die welt, was war mit ihrem aufenthalt in deutschland, wieviele einsprüche wurden erhoben, wieviel hat das den österr. steuerzahler gekostet, welche arbeit hat der mann in aussicht,usw????
fragen, auf die sie antwort geben könnten, aber es (wie immer) nicht tun.
Die Rechten haben gerne eine Leseschwäche und / oder einen Vollklescher.
Da wird die APA gleich einmal zur "frau brickner, zum 107. mal: her mit dem link zum asylgerichtsentscheid". Die leben in ihrem eigenen APA-Brickner-Paralleluniversum und diskutieren lieber über Empfängnisverhütung von fremden anderen, statt ihre eigenen unübersehbaren Defekte zu betrachten.
:-)
Und Sie bezeichnen andere als "leseresistent"? Um Schlüsselarbeitskraft geht es hier gar nicht. LESEN Sie den Artikel.
Es geht hier nicht um den Nutzen für den Staat. Um das muss es auch nicht immer gehen. Um das soll es auch nicht immer gehen. Denn was dem Staat nützt, wird von unterschiedlichen Leuten unterschiedlich gesehen. Da gibt es keine Norm.
"Halbinformativ" ist der Artikel für Sie wohl deshalb, weil die nackte Wahrheit da drinnen doch etwas unangenehm und peinlich berührend ist. So geht man halt mit Menschen doch nicht um, obwohl man es gerne täte, aber die stichhaltige Begründung dafür fehlt, also "Halbinformation". Und Frau Brickner hat diesen Artikel gar nicht geschrieben.
Manche Leute sollten sich nicht erdreisten, über andere Menschen zu urteilen. Sie gehören dazu.
Andernfalls würde ich mein Urteil über Sie abgeben, und das wäre dann noch wesentlich schärfer.
Und was für das Land gut ist oder nicht, wissen auch andere besser als Sie.
Das mag schon sein, aber eines steht fest: durch die Abschiebung und dem damit verbundenen Auseinanderreißen dieser Familie gewinnt Österreich genau gar nichts. Hingegen, was diese Leute, die offenbar unbedingt hier bleiben wollen, für Österreich leisten könnten, wird man dann nie erfahren.
Und mein Urteil über Sie: Ich habe es nicht notwendig, anderen Menschen etwas Schlechtes zu wünschen. Sie offenbar schon. Warum, wissen nur Sie.
natürlich gewinnt AT etwas, nämlich ca 3000€ im monat. nämlich zweimal notsatndshilfebezug in der höhe von ca 1500€, viermal kindergeld, mietkostenzuschuss, geld für schule, krankenversorgung, etc. wäre der mann höchstqualifiziert, könnte er seine familie ernähren und noch dazu steuern bezahlen. glauben sie mir, der standard wäre die erste zeitung, die groß darüber schriebe. aber da das nicht der fall ist, ist auszugehen, dass der mann unqualifiziert ist.
Und ich gehe davon aus, dass die Familie sich selbst ernähren kann, wenn man sie lässt, und Steuern zahlt. Ich habe keine Veranlassung, etwas anderes anzunehmen. Auch Leute aus der Ukraine oder dem Kosovo können arbeitsfähig bzw. willig sein, auch wenn Sie das nicht für möglich halten.
Und glauben tu ich Ihnen gar nichts.
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