Wien - Eine Woche vor der für 1. Juli vorgesehenen Unterschrift unter den Eurofighter-Kaufvertrag versucht der grüne Rechnungshofsprecher Werner Kogler den Beweis zu erbringen, dass der Eurofighter teurer als der Gripen ist und daher im Sinne der Ausschreibung gar nicht gekauft werden dürfte. Wenn die so genannte Übergangslösung (Flugzeuge, die zwischen 2005 und 2007 als Platzhalter für die neuen Abfangjäger als Platzhalter dienen) mehr als 55 Millionen Euro kostet, wäre der Eurofighter jedenfalls teurer als der Gripen.

Ohnehin konnte das von EADS angebotene Flugzeug nur deshalb zum Zug kommen, weil es bei einer Finanzierung über neun Jahre etwas günstiger dasteht als in anderen Finanzierungsvarianten. Diese neunjährige Finanzierung wurde vom Finanzminister gefordert, um einerseits die jährlichen Zahlungen gering zu halten, andererseits aber den Preis nicht der Finanzschuld (zu der Verbindlichkeiten über zehn Jahre zählen) zuschlagen zu müssen.

Tatsache ist, dass Österreich nicht sofort nach Vertragsabschluss eigene neue Flugzeuge bekommen kann, weil man Kampfjets nicht von der Stange kauft. Da aber die alten Draken rasch ersetzt werden müssen, werden einige Flugzeuge ausgeliehen werden müssen. Dies ist (was Kogler nicht für zwingend hält) auch beim Gripen der Fall. Sollte sich Österreich jetzt noch entschließen, das EADS-Angebot auszuschlagen und doch den schwedischen Gripen zu bestellen, so würde die schwedische Luftwaffe mit sechs Flugzeugen einspringen, heißt es in einem Schreiben des schwedischen Generalmajors Staffan Näsström.

Kogler besteht auf der Berechnung, dass der Eurofighter dann teurer wäre, wenn die Eurofighter-Übergangslösung mehr als 55 Millionen mehr kostet als die Gripen-Übergangslösung: "55 Millionen sind allein die Betriebskosten - um den Preis kann man Eurofighter bestenfalls von einer Heilsarmee bekommen."

Unterdessen laufen die Planungen für den Großflugtag Airpower am Wochenende auf vollen Touren - und die Gegner laufen Sturm: Der Grüne Manfred Skoff hat das Spektakel wegen Gemeingefährdung angezeigt und hofft auf behördliche Untersagung. (cs/DER STANDARD, Printausgabe, 24.6.2003)