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Väter kümmern sich auch um Kinder, mit deren Mutter sie nicht verheiratet sind. Dass diese Kinder, wenn die Frau Ausländerin ist, Ausländer bleiben, stößt zunehmend auf Unverständnis.

Foto: APA/Leonhardt

Wien - Die Pläne von SPÖ und ÖVP, Einbürgerungen noch im Laufe des heurigen Jahres punktuell zu erleichtern (der Standard berichtete) sind für Joachim Stern, Rechtsexperte für das Staatsbürgerschaftswesen, positiv. Aber sie seien unzureichend, meint der Staatsrechtler unter Hinweis auf "zu langen Wartefristen, zu hohe Gebühren und übertrieben strenge Ausschlussgründe vom Österreicher-Werden: Schon Verwaltungsstrafen können reichen".

Eigentlich bräuchte es in Österreich "eine grundlegende Diskussion über Staatsbürgerschaften", sagt Stern. Aber die Koalition will kleine Brötchen backen und sich auf bessere Einbürgerungsbedingungen für Personen beschränken, die nach Behördenfehlern oft jahrzehntelang als Österreicher galten, bis ihnen der Pass entzogen wird (Putativösterreicher). Sowie von Menschen, die unverschuldet, etwa wegen einer Behinderung, die Einbürgerungseinkommenshürde nicht schaffen.

Damit wären jedoch auch noch lange nicht alle "punktuellen Härten" im Staatsbürgerschaftsgesetz saniert, meint hier Volksanwältin Terezija Stoisits. Und weist, zum Beispiel, auf die "Diskriminierung unehelicher Kinder" laut Paragraf 7 Staatsbürgerschaftsgesetz hin, wenn diese einen österreichischen Vater und eine ausländische Mutter haben.

Denn während Kinder verheirateter Eltern aus solchen Verbindungen mit Geburt Österreicher werden - und oft die Staatsbürgerschaft der Mutter dazu erhalten -, bekommen sie, wenn sich Vater und Mutter nicht das Ja-Wort gegeben haben, nur die Staatsbürgerschaft der Mutter zuerkannt. Auch wenn die Beziehung aufrecht ist, die Familie in Österreich lebt und der Vater sich sehr um den Nachwuchs kümmert.

Etwa im Fall des Österreichers Benjamin E., der sich wegen dieser " Ungleichbehandlung" bei der Volksanwaltschaft beschwert hat. E.s Lebensgefährtin ist Italoargentinierin, mit italienischem und argentinischem Pass. Ihr in Wien geborener Sohn, Oliver Valentino, ist Italiener. Das heißt, Pass hat er noch keinen: "Herr E. bemüht sich von Wien aus in Italien derzeit um einen, was gar nicht so einfach ist. Aber ohne italienischen Pass kann er für den Buben keinen Einbürgerungsantrag stellen", erläutert Stoisits-Mitarbeiterin Claudia Marik.

"Konservative Werthaltung"

Weit rascher wäre Oliver Valentino ein Österreicher, würden seine Eltern heiraten. Doch das planen die beiden derzeit nicht - und sehen auch überhaupt nicht ein, warum der österreichische Staat ihrem Sohn einen Pass nur aushändigen will, wenn sie es tun. "Angesichts der heutigen Beziehungsrealitäten ist diese Benachteiligung unehelicher Kinder völlig unzeitgemäß", kommentiert Experte Stern. Hier komme eine "extrem konservative Werthaltung" zum Ausdruck.

Marik wiederum weist auf fortgesetzte Nachteile für nichteingebürgerte Kinder hin: "Kein Wahlrecht, Ausschluss von bestimmten Jobs im öffentlichen Dienst." Die Volksanwaltschaft rege hier seit Jahren rechtliche Änderungen an - bisher erfolglos. Während Alev Korun, Integrationssprecherin der Grünen, darüber hinaus auch einfachere Einbürgerungen von in Österreich geborenen Kindern zweier ausländischer Elternteile fordert: "Sind die Eltern seit drei Jahren niedergelassen, sollten die Kinder den Pass bekommen." So würde verhindert, "dass es Einwanderer gibt, die bis in die dritte Generation keine Österreicher sind". (Irene Brickner, DER STANDARD, 14.6.2012)