Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Sturmgewehr-Schießen auch am Heldenplatz, jedes Jahr am 26. Oktober? "Sicher nicht", sagt der Ministeriumssprecher.
Kriegsmaterial auch für ZivilistInnen: Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Neufassung des Wehrgesetzes beschlossen, wodurch nun auch Zivilpersonen Sturmgewehre und genehmigungspflichtige Schusswaffen verwenden dürfen, wenn sie vom Bundesheer dazu eingeladen werden. Anders gesagt: Auch Private dürfen mit dem Sturmgewehr schießen - vorausgesetzt, dies passiert auf einer Veranstaltung des Bundesheeres. So sieht es das neue Gesetz vor.
Was genau unter einer Bundesheerveranstaltung zu verstehen ist, verrät die Novelle nicht. Reicht es etwa, wenn ein hochrangiger Vertreter des Militärs die Veranstaltung anmeldet? Und werden auch Veteranentreffen und Veranstaltungen des Heeressportvereins künftig Zivilpersonen die Gelegenheit bieten, sich an Kriegswaffen zu üben?
"Nur auf Schießplätzen"
"Sicher nicht", wehrt Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums, auf derStandard.at-Anfrage ab. "Geschossen wird nur auf Schießplätzen", so Bauer, das Gesetz sei nur auf jene Privatpersonen anwendbar, die auf Einladung des Bundesheeres an solchen Scharfschieß-Turnieren teilnehmen.
Konkret heißt es im Gesetz: "Bei Veranstaltungen des Bundesheeres sind die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, betreffend den Besitz, das Führen und das Überlassen von Kriegsmaterial und verbotenen Waffen (...), jeweils einschließlich der Munition für diese Waffen, nicht anzuwenden."
In der Vergangenheit wurden mehrmals Vorwürfe laut, Angehörige des Bundesheeres würden in Uniform und zum Teil mit Sturmgewehren bewaffnet an Veteranentreffen in Österreich teilnehmen. Laut einem internen Erlass des Verteidigungsministeriums sind solche Teilnahmen verboten (derStandard.at berichtete).
Dass die neue Bestimmung Militärvertretern erlaube, quasi als Zivilperson mit Waffe teilzunehmen, ist laut Bauer undenkbar und sogar "grotesk": Mit dem Gesetz seien nur Schießveranstaltungen gemeint, und zweitens nur solche, "wo das Bundesheer für Organisation, Ablauf, Ausrüstung und Beistellung der Waffen verantwortlich ist", sagt Bauer.
Warum dann im Gesetz nicht genauer definiert ist, was als Bundesheerveranstaltung zu gelten hat? "Das wird rechtlich noch geregelt, aber nicht in diesem Gesetz", meint der Ministeriumssprecher. Auch Veranstaltungen des Heeressportvereins würden jedenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmung fallen.
"Deko-Waffe im Kellerstüberl"
Neu geregelt wurde per Parlamentsbeschluss am Mittwoch auch eine weitere Bestimmung zum Thema Kriegswaffen: Künftig sollen BesitzerInnen von Sturmgewehren, Granatenhülsen und anderem Kriegsmaterial sich von konzessionierten Betrieben eine Bestätigung ausstellen lassen können, dass es sich um "demilitarisierte", also unbrauchbare Waffen handelt. Wer nicht ohnehin über einen derartigen Bescheid des Bundesheeres verfüge, erhalte durch die Novelle Rechtssicherheit, meint Bauer. Das Gesetz sei für "die klassische Deko-Waffe im Kellerstüberl" gedacht.
Wer mit einem Sturmgewehr ohne Demilitarisierungs-Bestätigung erwischt wird, muss eine Verwaltungsstrafe bezahlen. Dass die Novelle dazu führen wird, dass in Umlauf befindliches gebrauchstaugliches Kriegsgerät unschädlich gemacht wird, glaubt aber selbst der Ministeriumssprecher nicht: "Wer sich eine Waffe irgendwo beschafft hat, der wird sie auch jetzt nicht melden." (Maria Sterkl, derStandard.at, 13.6.2012)
Verteidigungsminister Klug präsentierte Umfrage unter Grundwehrdienern - Auch mehr Schießübungen gewünscht
Zwischen 2016 und 2018 will Verteidigungsminister insgesamt 16 Millionen Euro ausgeben
Freiwilliges Sozialjahr wird für Rettungsdienste geöffnet - Keine generelle Öffnung für Frauen - Hilfsorganisationen zufrieden
Commenda, Oschep, Resch und Sinn wollen Generalstabschef werden
Schluss mit brutalen Ausbildungsmethoden, rüdem Kasernenton, rechtsextremen Umtrieben: Gerald Klug schafft in seinem Ressort ein Zentrum für adäquaten Führungsstil beim Militär
Angebotsfrist für Militärflugbasis mit viel Wald endet am 14. Juni - Mindestkaufpreis 10,5 Millionen Euro
Erste Bilanz des rot-schwarzen Ministerduos zur Wehrdienstreform: Klug und Mikl-Leitner exerzieren vor, wo man auf Rekruten verzichten kann
Papier an Vorsitzenden des Verteidigungsausschuss Fichtenbauer übergeben
Offiziersgesellschaft verlangt mehr Geld für Unteroffiziere, die Rekruten ausbilden
Umfrage unter Grundwehrdienern im Auftrag des neuen Verteidigungsministers
Seit Jahrzehnten bemüht sich der pensionierte Grazer Oberst Manfred Oswald um eine kritische Erinnerungskultur in den Kasernen und um sichtbare Zeichen des Gedenkens an die NS-Verbrechen
Generalstabschef wird am Freitag mit Orden und Feiern verabschiedet
Die Beschwerden über Missstände beim Bundesheer haben im vergangenen Jahr an Zahl und Schwere abgenommen
Innenministerin für Weisung zu Umgang mit Präsenzdienern
Im vergangenen Jahr langten 394 Beschwerden ein - Bundesheer-Kommission empfiehlt Verbesserung der Unterkünfte
Tiroler Initiative sammelte genügend Unterschriften
Heinisch-Hosek zerpflückt Mikl-Leitners Plan, den Zivildienst für Frauen zu öffnen
Generalstabschef verzichtet auf redimensionierte Feier - Stattdessen kleiner Festakt in Rossauerkaserne - Scharfe Kritik von FPÖ an Darabos
Der ÖVP-Plan birgt das Risiko des "Lohndumpings", sagt Klug über die Wehrdienstreform. Erste Resultate erwartet er im April
Politik will Chance auf weitere Exporte wahren
Militärischer Abschied von Edmund Entacher ohne Eurofighter, ohne Panzer, ohne Darabos, der aber dennoch omnipräsent war
Tiroler Initiative hält Fragestellung für verfassungswidrig und sammelt 200 Unterschriften
Darabos-Widersacher Entacher bekommt Orden und Festakt beim Bundespräsident zum Abschied
Keine Eurofighter und Hubschrauber bei Verabschiedung des Generalstabschefs
Bundespräsident Fischer wünscht "alles Gute für schwierige Aufgabe"
Interessanter Beitrag zu dem Thema.
Ich werde immer mehr ein Beführworter der direkten Demokratie denn die gewählten Verträter kann man wirklich nur als unfähig bezeichnen:
http://www.querschuesse.at/cms/index... &Itemid=22
Waffen sind klar definiert. Die sogenannten Kriegswaffen dürfen per Gesetz nicht in zivilen Händen.
Da es aber immer wieder Veranstaltungen des ÖBHs gibt, ergab das für einige gelangweilte Juristen ein reiches Betätigungsfeld: Dürfen´s das?
Und nun wurde dies mit dieser Novelle geregelt.
Fertig, aus, ende.
Nix N*z*, nix Riffle Association, nix Kärntner Abwehrkämpfer.
Einfach eine Gesetzeslücke, wenn es denn jemals als solche wahrgenommen wurde, geschlossen. Bitte, danke.
Wenn man dieses oder jenes nicht will dann soll mans reinschreiben verdammt, ob das Gesetz jetzt einen Absatz bei den Definitionen bzgl. Veranstaltung, oder was verbtoen ist mehr hat oder nicht ist doch auch schon wurscht. Aber nein man erklärt nur irgendwas im Hintergrund was man sich vorstellt (was ja bei der historischen Interpretation grs. zulässig ist) aber dennoch wird sich die Vollziehung durch Exektuive und Legislative mal an den Wortlaut halten.
Wenn man bedenkt mit welcher Weitsicht in einer Monarchie das ABGB geschrieben wurde und was der Gesetzgeber jetzt so raushaut weiß ich echt nicht was besser ist.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.