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Ein Cent ist das Zünglein an der Waage bei der Barzahlung in Italien.

Foto: Paul Hanna/REUTERS/derStandard.at

Bereits seit dem 6. Dezember 2011 ist es in Italien nicht mehr erlaubt, Beträge über 999,99 Euro mit Bargeld zu bezahlen. Wer keine Bankomat- oder Kreditkarte mithat, kann daher unter Umständen seine Rechnungen nicht bezahlen, warnt der ARBÖ in einer Aussendung.

Um Schwarzgeldzahlungen vorzubeugen, wurde diese Regelung von der Regierung getroffen. Wer Shoppen geht, Lebensmittel in Supermärkten einkauft oder Übernachtungen bezahlen will, kann dies über einen Betrag von 999,99 Euro nur mehr mit Bankomat- oder Kreditkarte, nicht übertragbarem Scheck bzw. mittels Banküberweisung tun. Wer den Sommerurlaub in Italien gebucht hat sollte daher die Restzahlung des Hotels schon vorab klären, rät der ARBÖ. 

Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung - diese betrifft aber nur Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Diese können gegen Kopie des Reisepasses und einer Eigenerklärung Beträge bis zu 14.999,99 Euro bar bezahlen. Da die Verkäufer aber mit horrenden Auflagen belegt sind, werden sich die meisten dieser Ausnahme verwehren. Denn abgesehen davon, dass der Verkäufer den kassierten Betrag nachweislich am Folgetag auf das Bankkonto einzahlen muss, hat er vor dem Kassieren eine Absichtserklärung zur Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung abzugeben. Das Formular ist allerdings noch nicht verfügbar. (red, derStandard.at, 13.6.2012)