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Wien - Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Am 1. Jänner 2013 wird es in Kraft treten, so das Gesundheitsministerium.
Zum ursprünglichen Entwurf gab es kaum Änderungen: Schönheits-OPs sind künftig bis 16 Jahren verboten, außerdem dürfen entsprechende Eingriffe nicht mehr beworben werden, und es wird klar gestellt, dass nur noch einschlägig ausgebildetes Personal tätig sein darf.
Besonderer Schutz für Jugendliche
Die Eckpunkte: In Zukunft sind Jugendliche besonders geschützt. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten.
Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patienten vorliegt sowie eine Wartefrist von mindestens vier Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde.
Durch das neue Gesetz ist es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind. Zur Erbringung dieses Nachweises haben Allgemeinmediziner noch bis 1. Juli 2013 Zeit.
Klarheit im Bezeichnungsdschungel
Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, dürfen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze wie "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" verwenden und anführen. Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.
Das Gesetz enthält gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch "Vorher-Nachher"-Bilder soll verboten sein.
Sanktionen
Bei Verstößen gegen das Gesetz könnte in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig werden, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.
Ästhetische Behandlungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnen oder vertraglich vereinbart wurden, fallen nicht unter das neue Gesetz. (APA, 12.6.2012)
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Also als Patientin würde ich gern Vorher-Nachher-Bilder, eben auch auf Websites von Ärzten, sehen. Wenn schon ein Werbeverbot eingeführt werden soll, dann müssen auch die Beiträge sog. 'Beauty Docs' auf österreichischen Privatsendern verboten werden.
Wer garantiert mir denn auch, dass ein plastischer Chirurg während der Ausbildung in einem öffentlichen Spital wirklich alle Eingriffe erlernt hat? Da sollen nun Ärzte, die die nötigen Kenntnisse in intensiven privaten Zusatzausbildungen erworben haben und sich nichts zu Schaden haben kommen lassen, nicht mehr operieren dürfen und plastische Chirurgen können fortan ohne Nachweis einer einschlägigen Weiterbildung alle Operationen durchführen.
Wäre sinnvoller gewesen, bei vorher nacher Fotos einen klaren Hinweis darauf vorzuschreiben, ob das eigene Ergebnisse des Arztes sind oder fremde Federn...
Nachbearbeitung kann man auch untersagen.
Seriöse Ärzte verwenden seriöse Bilder und das ist nicht einzige Kriterium.
- damit einige der unseriösen Chirurgen nicht mehr operieren dürften, die guten haben ja die Möglichkeit den Plastiker nachzuholen. Wer es nicht macht wird wissen warum.
Die Ausbildung zum plastischen, Wiederherstellungschirurgen ist eine Weiterbildung und garantiert eine gewisse Qualität. Logischerweise ist nicht jeder gleich gut.
Und das mit den Bildern. Foto´s sind geduldig - einige Minuten und Photoshop hilft hier sehr viel.
Ich habe 100e davon gesehen, mache grausam primitiv. Aber daran zu glauben muss man jedem selbst überlassen.
Also Ärzten, die seit Jahrzehnten kosmetische Eingriffe vornehmen und auch die nötigen privaten Weiterbildungen gemacht haben, eine Ausbildung zum plastischen Chirurgen zu empfehlen, erhöht niemandes Sicherheit.
Die Ausbildung zum plastischen Chirurgen ist für die betroffenen Ärzte redundant.
Dass man nur mehr plastische Chirurgen zu gewissen Eingriffen berechtigen will, ist mMn eher als Einschränkung der freien Arztwahl anzusehen und führt sicher zu einer Qualitätsminderung, da der Wettbewerb künstlich eingeschränkt wird.
… keine Plastikpuppen mehr: www.youtube.com/watch?v=m... ure=relmfu
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