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Kein Fuchs, aber ein Kärntner Kommunalpolitiker lief vor die Wildkamera.
Klagenfurt - Ein Kärntner Kommunalpolitiker ist von einer Kamera zur Wildbeobachtung beim Schäferstündchen im Wald fotografiert worden. Das berichtete der ORF am Montag. Der Fall löste eine Debatte zu der Praxis der elektronischen Waldüberwachung auf, insbesondere weil die Aufstellung der unscheinbaren Geräte genehmigungspflichtig ist und Passanten durch Schilder vorgewarnt werden müssen. Die inkriminierenden Bilder landeten vorerst nicht in der Öffentlichkeit.
Die Kameras werden an Bäumen befestigt und schießen ein Bild, wenn sich etwas vor der Linse regt - und das mittels Infrarot sogar bei Dunkelheit. "Wie viele Kameras zur Wildbeobachtung in Kärnten aufgestellt sind, kann ich nicht sagen, weil uns das nicht gemeldet werden muss", sagte Freydis Burgstaller-Gradenegger, die Geschäftsführerin und Juristin der Kärntner Jägerschaft, auf APA-Anfrage. Die Kameras würden von Jägern in Wildfütterungsbereichen aufgestellt, seien aber auch für wissenschaftliche Projekte und private Naturbeobachtungen in Gebrauch.
Laut Burgstaller-Gradenegger waren die Kameras für sie bis dato kein Thema, auch weil sie in der Regel dort aufgestellt würden, wo es Wild und als Voraussetzung dafür kaum Menschen gebe. In einem 400-Meter-Radius um Rotwildfütterungen bestehe außerdem ein absolutes Betretungsverbot, das auch ausgeschildert sei.
Den aktuellen Fall will die Geschäftsführerin aber zum Anlass nehmen, um die Jägerschaft über die rechtlichen Erfordernisse der Waldüberwachung zu informieren. Burgstaller-Gradenegger: "Eigentlich braucht jede Kamera eine datenschutzrechtliche Bewilligung."
Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, betonte, dass jede Videoüberwachung, bei der Personen identifiziert werden können, melde- und kennzeichnungspflichtig sei. Derartige Videoaufnahmen dürften grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Insbesondere bei Aufnahmen, die jemanden bloßstellen, könnten Schadenersatzansprüche von bis zu 20.000 Euro von der betroffenen Person eingefordert werden. Ob dies im konkreten Fall gegeben ist, müsse jedoch ein Gericht entscheiden, so Zeger. Wie viele Wildkameras genehmigt wurden, konnte Zeger nicht sagen. (APA, 11.6.2012)
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Ganz einfach, in der Nacht sind deren Infrarotscheinwerfer bzw. Blitz sehr gut durch Digitalkameras zu finden.
Sehen sie sich mal die Infrarot LED der TV Fernbedienung mit der Digicam an, dazu reicht auch die allerbilligste.
Einfach mit der Cam im Videomodus durch den Wald gehen, am Display sehens jede Infrarotquelle.
In Kärnten bezahlt man über "connect" oder man/frau geht mit dem Ermessensentscheider ein Stückchen in den Wald.
Es muss ja nicht immer mit Geld geschmiert werden: heißt ja auch "Bestechung".
Diese Waldspaziergänge waren auch "part of the game".
In Kärntner Wäldern soll es seit Jörgl ziemlich oft gleichgeschlechtlich statt hetero zugegangen sein.
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