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Wien - Ein spannendes Programm hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der Juni-Session (11. bis 30. Juni) zu bewältigen. So haben sie am Beispiel Kärntens zu entscheiden, ob die Mindestsicherung verfassungswidrig ist, weil sie den Lebensstandard der Betroffenen schmälert - oder ob die automatische Obsorge der Mutter für uneheliche Kinder angesichts der EGMR-Rechtsprechung aufrechterhalten bleiben kann. Auch das Bettelverbot in fünf Bundesländern, in der Strafprozessordnung nicht vorgesehene Videokopien sowie das Glücksspielgesetz und das Sonntagsöffnungsverbot stehen am Prüfstand der Verfassungsrichter. Zudem müssen sie entscheiden, wie viel der Bund an Tirol für die Uniklinik zu zahlen hat.
Gemeinsame Obsorge
Nicht die umstrittene "gemeinsame Obsorge" für Scheidungskinder, sondern die Frage der Obsorge für uneheliche Kinder hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vor den VfGH gebracht. Das Gericht erachtet es für verfassungswidrig, dass die Mutter allein mit dieser Obsorge betraut ist und dem Vater gemeinsame Obsorge nur mit Zustimmung der Mutter zuerkannt wird. Dies widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Denn dieser habe festgestellt, dass die automatische Zuweisung der Obsorge an die Mutter eine unzulässige Ungleichbehandlung der Väter darstelle.
Mindestsicherung
Die Kärntner Regelung zur Mindestsicherung bekämpft der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten (UVS) beim VfGH. Der UVS hält es für verfassungswidrig, dass der Lebensstandard einer großen Zahl Betroffener massiv reduziert werde - durch die teilweise Bindung für Wohnkosten und die Auszahlung nur mehr zwölf statt 14 Mal. Außerdem bemängelt der UVS, dass es keine Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung gegen Bescheide zur Mindestsicherung gibt. Zu dieser Frage hält der VfGH am Freitag, den 22. Juni, um 10.30 Uhr eine öffentliche Verhandlung ab.
Sonntagsöffnung und Glücksspiel
Richard Lugner und andere Händler wollen das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag als verfassungswidrig aufgehoben haben. Ob der VfGH noch im Sommer entscheidet, ist nicht sicher. Spätestens im Herbst sollte ein Erkenntnis ergehen. Außerdem nehmen die Verfassungsrichter einen Teil der Anträge zum neuen Glücksspielgesetz in Angriff. Darunter den des Wiener Kartenspielcasino Montesino. Er wendet sich dagegen, dass mit der - nach dem EuGH-Urteil aus 2010 nötigen - Novelle zum Glücksspielgesetz auch Pokern als Glücksspiel erachtet wird und dafür eine Lizenz nötig ist. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt und daher verfassungswidrig - weil nämlich Pokern kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel sei. Das Pokercasino könne derzeit nur in völliger Ungewissheit darüber betrieben werden, ob und wenn ja wann es eine Konzession erhalten wird. Das sei ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit, argumentiert der Beschwerdeführer. (APA, 11. Juni 2012)
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als betroffener vater stellt sich für mich die frage wieweit es dann weiterhin möglich ist, dass die mutter die alleinige obsorge bekommt, nur weil sie die gemeinsame aufkündigt. sie fühlt sich durch 3elternkiga-termine und vaterwochenendsthemen in ihrer neugeschaffenen familie gestört.
als vater würde ich die ao nie erhalten, obwohl ich seit längerem permanente vertragsverletzungen der mutter dokumentiere. ein scheidungsvertrag ist sinnlos solange der vater die obsorge verliert wenn mütterliche verfehlungen dem jugendamt gemeldet werden und als konsequenz die mutter mit der ao belohnt.
alimentszahlungen werden per gehaltspfändung eingetrieben-ein hoch der gleichberechtigung!!!
kümmert, denn dass Männer, die sich einen Schmarren um ihre Kinder kümmern, deren Mütter wieder zu Bütteln machen wollen, das wissen wir eh.
Wenn ihr Rechte haben wollt, dann gibt es dazu eben die adäquaten Pflichten. Nur Anschaffen und Dreinreden - dieses Erziehungsmodell ist längst aus der Mode!
Sie wissen aber schon, dass es auch genügend Väter gibt, die sich liebend gerne mehr als 96h/Monat um ihr Kind kümmern möchten, die Mutter dieses aber nicht rausrückt und lieber eine Tagesmutter engagiert, die der Papa mit seinen Alimenten auch noch mit-finanzieren darf....?
also wenn es keine statistiken über liebevolle väter gibt, kümmern sich automatisch alle einen schmarren um ihre kinder und wollen die mütter zu büttel machen.
suchen sie mal die zahlen zu diesen fällen, dann sehen sie selbst wie viel raum da noch für super-väter bleibt.
und zwar bei ehelichen wie auch bei unehelichen Kindern.
Bei getrennten Haushalten gemeinsame Obsorge nur bei Zustimmung des betreuenden Elternteils.
Alles andere erschwert die Arbeit des betreuenden Elternteils - und nützt den Kindern sowieso rein gar nichts.
welch eine schreckliche person sie sein müssen, total frustriert, sie können ihre kinder nicht lieben, die kinder müssen ein anrecht auf den anderen elternteil haben, alles andere gehört ins gefängnis oder in die psychatrie, ich habe meinen vater sehr vermisst, und bin sprachlos das soetwas heutzutage überhaupt möglich ist, sie sollten mit ihrem kind zu einem psychiater gehen, damit ihr kind von möglichen schäden geheilt werden kann, es ist sehr hart, wenn der ehemalige partner ein ars...., ist aber sie schädigen ihr kind, und sie können diese liebe sowieso
nicht aufhalten, ja weniger man die möglichkeit hat den elternteil zu sehen, desto grösser wird das verlangen ihn oder sie zu sehen, sie sind ein armer mensch, schade um ihr kind
ein vater ist kein besucher
besucher sind die grünnen wesen vom mars.
ein vater sollte nur dann zum besucher degratiert werden, wenn er ein rabenvater ist. natürlich sollte das bei der mutter genauso sein
nun raten sie mal, was sie als mutter (ungefähr) tun müssen, um eine rabenmutter zu sein: im drogenrausch mit ihrem kind auf einen polizisten prügeln
und was müssen sie als vater machen, um ein rabenvater zu sein: 2 min zu spät zum treffpunkt kommen
Unsere beiden Töchter sind schon erwachsen, eine hat mich schon zum Großvater gemacht. Meine Frau und ich haben mit unseren Töchtern aber auch immer im gemeinsamen Haushalt gelebt, bis zu deren Selbständigkeit natürlich.
Also, machen Sie sich keine Sorgen um meine Kinder.
Ihr Beitrag klingt auch eher so, als müßte man sich um Ihre Kinder sorgen.
was interessiern mich ihre familien verhältnisse, ach da ist gerade ein fahrrad in china umgefallen, soviel zu ihrer überaus wichtigen person, die vielen rotstricherl zerigen ja wieviel ihre postings wert sind, im tiefen zero
erfahrungen gemacht und glauben daher zu wissen, dass sie die allgemein gültige lösung aus ihrem prall gefüllten ärmel schütteln können?
und wenn ich ihnen nun sage, dass genau der umstand der automatischen obsorge für uneheliche kinder den kindern viel mehr schadet, als es den müttern nützt?
konkret: kinder in geiselhaft um das eigene einkommen zu verbessern und das gemeinsame kind mit gesetzlicher rückendeckung zu indoktrinieren.
ich habe nur aus der sicht der kinder gesprochen, über manipulieren etc, habe ich gar nicht gepostet, das ist ein ganz anderes kapitel, dass noch dazu kommt, und ich nichts in meinem ärmel, sondern ic poste nur über meine erfahrung, die sicher keine gute war, und ich bin sicher nicht der einzige, der ähnliche erfahrungen machte
...ist eh für die katz'
die rumänischen/slowakischen bettelbanden haben halt umgeschult auf zeitungsverkäufer, und verkaufen offiziell eben irgendwelche schmierblätter.
betteln tun sie natürlich dennoch, ist aber nicht nachweisbar.
"...oder ob die automatische Obsorge der Mutter für uneheliche Kinder angesichts der EGMR-Rechtsprechung aufrechterhalten bleiben kann."
kann eben nicht aufrecht erhalten bleiben, da Ö vom EGMR rechtskräftig verurteilt und zur Korrektur aufgefordert wurde.
nja.... auch wenn sich unser gerichtshof der meinung des EGMR anschliesst, heisst das noch lange nicht, dass den männern das recht dann automatisch zufällt. so wie ich die frauenministerin einschätze fällt der bestimmt noch etliches ein um daraus einen spiessrutenlauf zu machen, welcher mit etlichen kosten verbunden sein wird, den sich manche gar nicht leisten werden können.
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