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Nicht nur wegen seiner Stiftungstätigkeit in der Kritik. Auf offiziellen Wahllisten des Innenministeriums wurde Martin Graf in den 1990er Jahren als Rechtsanwalt angeführt - einen Berufsstand, den Graf nie inne hatte.
vergrößern 494x103Berufsbezeichnung 1999.
vergrößern 508x63Berufsbezeichnung 2002.
vergrößern 1026x313Berufsbezeichnung 2006.
vergrößern 1202x73Berufsbezeichnung 2008.
Die Causa Martin Graf zieht immer weitere Kreise. Nun geht es auch um Martin Grafs direkte politische Tätigkeit, genauer seine Kandidaturen zum österreichischen Nationalrat in den 1990er Jahren, jener Zeit in der die FPÖ von Wahlsieg zu Wahlsieg zog.
Martin Graf ist Jurist, als solcher absolvierte er nach seinem Studium ein Gerichtsjahr, arbeitete bei einer Bank und war in weiterer Folge als Rechtsanwaltsanwärter tätig, laut offiziellem Lebenslauf auf der Homepage des Parlaments von 1992 bis 2002.
1994 zog der damalige Bezirksvorsteher-Stellvertreter des Wiener Bezirks Donaustadt erstmals in den Nationalrat ein. Auf der amtlichen Wahl-Vorschlagsliste stand - wie Recherchen der Kronen Zeitung ergaben - damals als Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt. Der Haken: Martin Graf war jedoch nie Rechtswalt.
Der Wahlleiter im Innenministerium, Robert Stein, erklärte laut Kronen Zeitung, dass die entsprechenden Listen von einem sogenannten Zustellungsberechtigten der jeweiligen Partei an die Behörden übermittelt werden. Bei der FPÖ war dies zu diesem Zeitpunkt Gernot Rumpold, damals blauer Bundesgeschäftsführer.
"Wir haben mehrfach den Versuch unternommen, den Eindruck richtigzustellen, dass Dr. Martin Graf Rechtsanwalt ist. Martin Graf war nie Rechtsanwalt, er hat eine andere Laufbahn eingeschlagen", wird Alexander Höferl, der Sprecher von Martin Graf in der Kronen Zeitung zitiert.
Rechtsanwalt darf man sich nur nach bestandener Anwaltsprüfung und Eintragung in das Kammerregister nennen.
Graf kandidierte auch 1999 als Rechtsanwalt
Die Bemühungen dürften zumindest in den 1990er Jahren endenwollend gewesen sein, wie derStandard.at-Recherchen ergeben. Betrachtet man die Ergebnisse der Vorzugsstimmen bei der Nationalratswahl 1999 auf der Homepage des Innenministeriums so wird auch hier Martin Graf als "Rechtsanwalt" bezeichnet.
2002 - dem Jahr in dem die FPÖ eine herbe Niederlage einstecken musste und Martin Graf es nicht mehr ins Parlament schaffte - wählten die Freiheitlichen schließlich die Bezeichnung "Rechtsanwaltsanwärter" für Graf.
Bei seinem Wiedereinzug in den Nationalrat 2006 titulierte die FPÖ den nunmehrigen Dritten Nationalratspräsidenten als "Geschäftsführer". 2008 wechselte Graf erneut seine Berufsbezeichnung, laut dem Vorzugsstimmenergebnis gab Graf an, den Beruf des "Nationalratsabgeordneten" auszuüben.
Rudas fordert Graf zum Rücktritt auf
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Rudas nahm den Bericht nun zum Anlass, von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erneut den Rückzug Grafs zu fordern. "Das Fass ist übergelaufen, Herr Strache. Nachdem der Burschenschafter Martin Graf offenbar nicht genug Ehrgefühl aufbringt, um selbst zurückzutreten, muss sein Parteichef eingreifen und das österreichische Parlament von der Person Graf befreien", so die Parteimanagerin. "Jeder weitere Tag mit Graf als Nationalratspräsident schadet dem Ansehen des Hauses und unserer Demokratie."
Auch ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch kritisierte die FPÖ. "Wie lange schaut FPÖ-Chef Strache noch zu?", fragt Rauch in einer Aussendung. "Das Fass zum Überlaufen bringt, dass Strache weiterhin keinen Finger rührt". Strache müsse nun endlich Anstand zeigen und für Ordnung in den eigenen Reihen sorgen, so Rauch.
Graf: "Habe nie falsche Berufsbezeichnung verwendet"
Graf selbst zeigte sich in einer Aussendung verwundert: "Ich habe niemals in meinem Leben eine falsche Berufsbezeichnung verwendet - weder auf meinen Zustimmunsgerklärungen zur Kandidatur bei Wahlen noch sonst irgendwo".
Er könne es sich nicht erklären, warum er auf den Wahlvorschlägen als Rechtsanwalt ausgewiesen worden sei. Graf: "Offenbar ist irgendwo im Bereich der Erstellung, Übermittlung oder Veröffentlichung der Liste ein Fehler passiert."
Der Dritte Nationalratspräsident will sich nun auf die Suche der Originaldokumente machen, die belegen sollen, dass "die unkorrekte Eintragung nicht durch mich erfolgt ist", so Graf.
Kickl verteidigt Graf
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl hat sich am Samstag hinter den in Kritik geratenen Dritten Nationalratspräsident Martin Graf (F) gestellt. Dass Graf auf Wahllisten als Rechtsanwalt aufscheine, sei "gewiss auf einen Fehler bei der Listenerstellung oder -veröffentlichung zurückzuführen" und gehe nicht von ihm selbst aus, so Kickl. Das habe Graf selbst deutlich festgestellt und werde sich anhand der Originalunterlagen nachprüfen lassen. Empört zeigte sich Kickl über die Berichterstattung, er sprach von einer "immer gehässiger und abenteuerlicher werdenden Medienkampagne" gegen Graf. BZÖ und SPÖ forderten erneut den Rücktritt Grafs. "Ich bin schon gespannt, welche Enthüllungen über Martin Graf morgen die Titelblätter der heimischen Zeitungen füllen werden", so Kickl. "Kommt nach dem Erbschleicher und dem Hochstapler jetzt noch der Kinderschänder? Oder der Terrorist? Oder Bankräuber?", fragte sich der FPÖ-Sekretä (APA/seb, derStandard.at, 9.6.2012)
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1. Ich behaupte, die angeblich korrekte Bezeichnung "Rechtsanwaltsanwärter" ist schon hochstaplerisch, weil nie eine Ausbildung zum Rechtsanwalt angetreten worden ist - und offenbar nicht einmal das Gerichtsjahr absolviert wurde (was Voraussetzung für alles andere wäre).
2. Wenn Herr Graf also weder Rechtsanwalt (noch nicht einmal -anwärter) war und ist... wie kommt er dann dazu, Ältere Damen in Erbschafts- und Stiftungsfragen zu beraten (und sich + Buberl-Freunde dann noch dazu selbst in Rechtspositionen zu hieven?)
Diesen strafbaren Tatbestand nennt man im charmanten alten Rechtsdeutsch (das Herrn Graf SICHER gefällt): Winkelschreiberei.
Die Blaunen stehen zu ihrer Tradition:
http://www.youtube.com/watch?v=P-Dr9n32LKs
Da werden Texte und Titel kommuniziert, von denen die Kandidaten keine Ahnung haben. ZB hat auch August Penz angegeben, von den unheiligen Plakaten in Innsbruck nichts gewusst zu haben (Heimatliebe statt Marokkanerdiebe). Ob jetzt Strache die Innsbrucker Spekulaten selbst erfunden hat oder auch ausgetrickts wurde, ist noch offen...
A) Martin hat eine alte Dame finanziell übervorteilt und sich eine falsche Berufsbezeichnung zu eigen gemacht.
B) Martin ist ein Parteigänger rechtsexstremistischen Gedankenguts sowie Mitglied und Vorstand rechtsextremistischer Körperschaften und bekleidet gleichzeitig ein hohes Staatsamt in unserer Demokratie.
Aufgabe zur politischen Bildung:
Warum sollte ein österreichischer Staatsdieners aus seinen Ämtern zurücktreten. Diskutieren Sie diese Aufgabe anhand der beiden oben angeführten Gründe (A) und (B). Schreiben Sie einen fünfseitigen Aufsatz.
Jede(r) Wahlberechtigte ist verpflichtet, diese Aufgabe zu absolvieren, bevor er seinen Wahlwillen kundtut.
zu finden unter
http://www.martin-graf.at/aktuelles... atstiftung
Fakten zur Gertrud Meschar Privatstiftung
Seit Tagen geistern schwere Vorwürfe gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf durch die Medien. Die nunmehr 90-jährige [...] angestachelt wird. Bis vor einem halben Jahr war
Behauptet wird: Der Dritte Nationalratspräsident und Rechtsanwalt Martin Graf hat der alten Dame eine Stiftung eingeredet, um sie ihres Vermögens zu erleichtern.
na was jetzt? schon wieder ein Fehler von irgendwem?
Das sie den verlinkten Text selbst nicht sinnerfassend lesen können?
Behauptet wird: "...Nationalratspräsident und Rechtsanwalt Martin Graf"
Wahr ist: ".. der damals weder im Nationalrat noch Rechtsanwalt, sondern in der Privatwirtschaft tätig war"
selbst wenn die falsche berufsbezeichnung nicht von graf selbst ausgegangen sein soll - was ich nicht glaube - er hat nie etwas getan um das richtigzustellen.
eine kleinigkeit, diese berufsstandsbezeichnungsdesaster? es geht nicht darum, dass hier die grafsche eitelkeit unsympathisch evident wird, sondern, dass er mit kalkül versucht hat, vertrauen zu erschleichen. beim wähler und bei der frau meschar, bei er ja offenbar auch als anwalt aufgetreten ist (meschar spricht von graf immer als anwalt). oder zumindest sie in dem glauben gelassen hat.
graf gehört zurückgetreten. für einen freiwilligen rücktritt mangelt es ihm an größe.
aus dem Lebenslauf eines gewissen W Faymann? Komischerweise regt das niemand auf. Zugegeben dieser Graf ist eine Unperson, aber letztlich völlig unwichtig. Dass UHBK einige Jahre im CV fehlen stört mich mehr. War er da im Knast oder am Steinhof? Immerhin darf er in Brüssel unsere Zukunft verhandeln. Da sollten derartige Kleinigkeiten doch eine Rolle spielen. Ein Land, das sich einen F leistet Verdienst auch einen Graf.
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