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"Leichte Sprache": Einfache Ausdrucksweise hilft bei Inklusion.

Martha Stickings ist Soziologin und Politikwissenschafterin bei der FRA.
Zwei Studien der EU-Grundrechtsagentur (FRA), die am Donnerstag in Kopenhagen bei der Konferenz "Autonomie und Inklusion" präsentiert
werden, behandeln die Zwangsunterbringung sowie das Recht auf
selbstständiges Leben für Menschen mit mentalen Behinderungen und
psychischen Erkrankungen in Bulgarien, Frankreich, Großbritannien,
Deutschland, Griechenland, Lettland, Rumänien, Schweden und Ungarn. Die
Erkenntnisse sollen dazu beitragen, den inklusiven Zielen der
UN-Behindertenkonvention, die auch von der EU ratifiziert worden ist,
unionsweit näherzukommen. Irene Brickner sprach darüber mit der FRA-Expertin Martha Stickings.
STANDARD: Behinderte Menschen sind vielfach mit Vorurteilen konfrontiert, Morten Kjaerum, Leiter der Grundrechtsagentur, sprach kürzlich sogar von "Hetze" gegen sie in der EU. Stimmt das?
Stickings: Ja, davon haben uns etliche unserer 220 Interviewpartner für beide Studien (siehe "Wissen") erzählt. Die Probleme reichen von struktureller Gewalt, etwa Jobbenachteiligung, bis zu Mobbing auf der Straße. Eine junge Frau schilderte, wie ein Busfahrer öffentlich den Umstand kommentierte, dass sie einen Behindertenausweis vorwies. Sie empfand das als eine massive Belästigung.
STANDARD: Sie haben Interviews in neun EU-Staaten durchgeführt. Wo bestehen die größten Probleme?
Stickings: In Ländern, wo die Abkehr von psychiatrischen Institutionen erst spät vonstatten ging, sind die strukturellen Barrieren höher. Die Folge: weniger selbstständiges Wohnen und persönliche Assistenz, das betrifft sowohl westliche als auch östliche Staaten.
STANDARD: Und in Österreich? Wie ist die Lage behinderter Menschen im EU-Vergleich hier?
Stickings: Österreich war in die Interview-Studie nicht mit einbezogen, sehr wohl aber in einen Rechtsvergleich. Es stellte sich heraus, dass der Zugang mental und psychisch behinderter Personen zum Wahlrecht breit, also inklusiv ist - so wie sonst nur in fünf der 27 Mitgliedsstaaten.
STANDARD: Das ist positiv, aber heißt das, dass psychisch Kranke im überwiegenden Teil der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen sind? Psychische Erkrankungen sind ja recht häufig.
Stickings: Ja, Menschen, die als nicht geschäftsfähig gelten (was in Österreich der Besachwalterung entspricht, Anm.), dürfen in 16 EU-Staaten nicht wählen und nicht zu Wahlen antreten. Dabei sind viele laut den Interviews an politischer Partizipation interessiert. Man sieht, eine völlig neue Haltung zu Behinderung tut not.
STANDARD: Das Stichwort hier lautet Inklusion. Was heißt das in der Praxis?
Stickings: Dass behinderte Menschen als Gleichberechtigte behandelt werden, etwa im Gesundheitswesen. Nicht die Menschen sind behindert, sondern die Umständen behindern sie. Hier kann die EU mit ihren grenzüberschreitenden Antidiskriminierungsvorgaben Positives bewirken.
STANDARD: Ist das nicht eine Frage des Geldes?
Stickings: Inklusive Maßnahmen kosten nicht automatisch mehr. Wenn behinderte Menschen einen Job haben, also selbsterhaltungsfähig sind, sind sie nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen. Also lautet die Message in Zeiten der Wirtschaftskrise: Wir brauchen mehr Inklusion, das hilft auch der Wirtschaft. (Irene Brickner, DER STANDARD, 6.6.2012)
Martha Stickings (28) ist Soziologin und Politikwissenschafterin bei der FRA. Davor hat sie unter anderem beim Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) gearbeitet.
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Und davon ab sollte es selbsterklärend- und verständlich sein, dass Personen - die aufgrund ihrer geistigen Defizite einen Vormund benötigen - nicht wählen gehen können, bzw. eben deshalb nicht dürfen.
In der „modernen Behindertenarbeit“ gibt es Konzepte respektive Methoden, die es ermöglichen, dass Menschen mit sogenannter „geistiger Behinderung“ sehr wohl am politischen Geschehen partizipieren können. Ich arbeite mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die zum Teil in allen Belangen besachwaltet sind und Sie können mir glauben, der Großteil vertritt einen weitaus vernünftigeren politischen Standpunkt, als so manche „nichtbehinderte“ Bürger.
Was in Österreich ein Besachverwalter ist, ist in Deutschland ein Vormund. Eben zwei Wörter die ein und dasselbe wiedergeben.
Aber wer glaubt das wäre schon des Irrsinns letzter Schluss, dem kann man eines Besseren belehren. Denn in Ösistan darf man obendrein schon ab 16 wählen.
Von daher kommts auf Ersteres auch schon nicht mehr an. ^^
ja mein lieber jens, da haben` s was falsch verstanden, der hat hierzulande deutlich weniger kompetenzen als im altreich. vormundschaften gibt es hier schon lange nicht mehr, und die sachwalterschaft wird, da auch sie nicht menschenrechtskonform ist, im moment gerade abgeschafft.
auch in österreich ist die lage beim wahlrecht sicher nicht gänzlich zufriedenstellend. es ist zwar gut, daß es keinen ausschluß vom wahlrecht gibt, aber es kommt oft genug vor, daß die wirkliche entscheidung am stimmzettel dann eher die "begleitperson" trifft.
Wenn jeder (außer schwer Körperbehinderte) nur alleine in die Wahlzelle darf - wie es glaube ich in Ö vorgesehen ist - dann erübrigt sich dieses Problem.
Was trotzdem durch Augenzudrücken, Wahlkarten etc für Schindluder getrieben wird, steht wieder auf einem anderen Blatt.
soll auch nicht über fremde Angelegenheiten mitentscheiden können. Meiner Meinung nach soll er also nicht wählen dürfen.
Das gilt nicht nur für geistig Behinderte oder für Besachwalterte, sondern auch für Jugendliche.
Leichte geistige Behinderung:
Leichte geistige Behinderung:
Auch leichte Intelligenzminderung, früher Debilität, ICD-10 F70
Der Intelligenzquotient liegt zwischen 50 und 69. Die Betroffenen haben Schwierigkeiten in der Schule und erreichen als Erwachsene ein Intelligenzalter von 9 bis unter 12 Jahren.
Also ich bin auch dafür, dass 12 Jährige wählen dürfen!?!
Es stellt sich nur die Frage, welche Wahl ein Mensch zwischen 9 und 12 treffen kann?!?
Rotes oder grünes Eis???
man kann ja nach sympathien oder anitpathien alle bevölkerungsgruppen vom wahlrecht ausschließen. wieso sollen z.b. geistig behinderte nicht wählen dürfen, krone-leserInnen aber schon? bis auf ein mindestalter seh ich keinerlei gründe für zugangsbeschränkungen beim wahlrecht.
wenn zu den alten Leuteln im Hospiz der Bürgermeister kommt und beim Ausfüllen der Wahlkarte hilft, weil der/die Patient/in "den Stift nicht mehr halten kann", regen sich alle (zu Recht) auf - und hier wärs plötzlich genehm, im Sinne der Inklusion - der Bürgermeister/Vormund kommt und ändert die Umstände die behindern....so ein progressiver Menschenfreund aber auch, mir kommen die Tränen....
...Schwerverbrecher und Rechtsradikale dürfen wählen. Was nützt es einem Behinderten, Rechte zu haben, wenn er seine Wünschen und Bedürfnisse nicht in einer öffentlichen Wahl einfordern kann! So gesehen ist er rechtelos. Es erschreckt mich, daß tatsächlich in der Mehrzahl aller Länder solche Zustände herrschen! Das war mir nicht klar. Aber Hauptsache man schimpft über juristische Mißstände im Ausland :-)
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